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ᐅ Einschätzung unseres potenziellen Grundstücks.


Erstellt am: 29.09.19 19:42

majuhenema30.09.19 19:21
Zunächst möchte ich mich für die große Beteiligung mit vielen hilfreichen Beiträgen bedanken! In diesem Post werde ich auf die Zufahrtssituation, da diese wirklich nicht ganz einfach ist, eingehen und in einem weiteren noch ein paar Fragen stellen.
ypg schrieb:

Realistisch betrachtet sehe ich eine solche Zufahrt von einer Kreisstraße etwas utopisch bzw fahrlässig an. Und bevor man dann es nicht weiß, kann man keine Pläne machen.

In Beitrag #3 seht ihr Variante A mit Zufahrt über den Altort, Wendehammer und gleicher Ausfahrt. In der Gemeinderatsdiskussion wurde vorgeschlagen, dass man die Zu/Ausfahrt über einen Weg (zwischen Grundstück 7 und 8) machen könnte. Hier meinte der Städteplaner, dass dort eine Fernwasserleitung (?) liegen würde und man diese rechtlich nicht überbauen darf. Den Einwand des Gemeinderates, dass der der Wendehammer die Fernwasserleitung auch auf 25m überbaut, speiste er mit "Ja aber die Straße würde 35-40m lang werden" ab. Hat jemand Ahnung wie das rechtlich ist, über die Fernwasserleitung zu bauen?

Variante B
verläuft über die Kreisstraße. Dort ist eine scharfe Kurve (auf der Skizze nicht ersichtlich). Das bedeutet es müsste eine Abbiegespur her. Der Landkreis möchte außerdem den Vorschoss für die Straßenunterhaltung für die kommenden 100 Jahre. Aus diesen Gründen würde diese Variante deutlich teurer.
majuhenema30.09.19 19:41
ypg schrieb:

Die Zufahrt ist unten rechts... die Garage planst Du oben links... zudem ist es im Norden hoch, im Süden tief... oder hab ich etwas falsch verstanden?

Genau so ist es. Eine Zufahrt wird nur über den Wendehammer möglich sein. Der Weg hinter unserem Grundstück ist Landwirtschaftsweg.
Wir würden das Haus gerne möglichst nah an die Auffahrt setzen. Gründe hierfür:
1. nicht noch mehr qm Verschwendung durch die Auffahrt. 2. Dort ist die Aussicht am reizvollsten und unverbaut. 3. Unser aktuelles Haus hat den Garten genau so und wir finden es zum draußen sitzen einen ziemlich guten Mix aus Sonne/Schatten.

Als Aufteilung dachten wir an:
UG: Garage, Technikraum, Abstellraum
EG: Arbeitszimmer, Wohnen, Essen, Kochen, Arbeitszimmer
OG: Schlafzimmer, Bad, Ankleide, 2 Kinderzimmer, Kinderbad

Ich sehe immer noch nicht den Vorteil, die Garage nicht in den Keller zu packen. In unserem Fall macht es wohl keinen Sinn ohne Keller zu bauen und ich sehe den Mehrwert nicht, Wohnräume ins UG zu packen und dafür die Garage neben das Haus zu stellen. Versteh ich hier etwas falsch?

Eine weitere Frage: seht ihr auf meiner grünen Skizze irgendwie die Möglichkeit, unsere Auffahrt umzuplanen? Die nervt mich angesichts der qm-Preise und der Folgekosten schon sehr. Kann der Städteplaner das nicht irgendwie cleverer lösen? Durch Abrunden der Grundstücksgrenzen oder so?

Luftbild einer Parzelle mit rotem gestrichelten Umriss, gelbem Baukörper und 754.19 m².


Skizze eines Grundrisses mit neun nummerierten Räumen (1–9) und dem Text 'unsere Grundschule'.
ypg30.09.19 19:53
majuhenema schrieb:

Versteh ich hier etwas falsch?
Ja, etwas
Ich hab leider keine Zeit, es derzeit zu erklären.
majuhenema30.09.19 19:54
majuhenema schrieb:

In Beitrag #3 seht ihr Variante A mit Zufahrt über den Altort, Wendehammer und gleicher Ausfahrt. In der Gemeinderatsdiskussion wurde vorgeschlagen, dass man die Zu/Ausfahrt über einen Weg (zwischen Grundstück 6 und 7) machen könnte. Hier meinte der Städteplaner, dass dort eine Fernwasserleitung (?) liegen würde und man diese rechtlich nicht überbauen darf. Den Einwand des Gemeinderates, dass der der Wendehammer die Fernwasserleitung auch auf 25m überbaut, speiste er mit "Ja aber die Straße würde 35-40m lang werden" ab. Hat jemand Ahnung wie das rechtlich ist, über die Fernwasserleitung zu bauen?

Sorry, ich sehe gerade, dass ich mich hier eventuell missverständlich ausgedrückt habe. Der Vorschlag war über die eingezeichnete Straße von Westen in das Baugebiet einzufahren und über eine weitere Straße zwischen Grundstück 6 und 7 auszufahren (oder eben umgedreht). Hier brachte der Städteplaner dann das Argument mit der Fernwasserleitung an.
Wie seht ihr das?
majuhenema30.09.19 20:12
Escroda schrieb:

Ansonsten halte ich die Fragen angesichts des Planungsstandes für verfrüht. Eine sinnvolle Hausplanung einschließlich der Baukörperlage auf dem Grundstück ist erst möglich, wenn die Bedingungen des Bebauungsplans, der Erschließung und der Höhenlage ausreichend verbindlich bekannt sind. Die Entscheidung für ein Grundstück an diesem Ort scheint ja gefallen zu sein. Oder hat die Lage des Baufensters noch Einfluss darauf, ob die Reservierung angenommen wird?

Vermutlich hast du recht. Sämtliche Gedankenspiele sind bis dahin erst mal nur genau dieses. Und nein, die Reservierung bleibt definitiv bestehen, da es "das schönste Grundstück" ist, keinerlei Leitungen oder sonstiges durch laufen. Der größte Wermutstropfen ist die Auffahrt vom Wendehammer, für die mir leider kein anderer Vorschlag einfällt, den ich an die Gemeinde/den Städteplaner kommunizieren könnte.
Escroda30.09.19 23:06
majuhenema schrieb:

Wie seht ihr das?
Ohne den städtebaulichen Entwurf sehe ich gar nichts. Hier auf dem Marktplatz die gesamten planerischen Überlegungen unter Einbeziehung der lokalen Gegebenheiten zu erörtern, halte ich für unmöglich.
Die angebotenen Alternativen ändern nichts daran, dass dein Grundstück nicht von Norden her erschlossen werden kann.
majuhenema schrieb:

da es "das schönste Grundstück" ist
... sehe ich leider keinen Verhandlungsspielraum für Dich. Diese Kröte musst Du wohl schlucken. Die Gemeinde hätte deine Zufahrt als öffentliche Verkehrsfläche festsetzen können (kannst Du ja noch bei der Offenlage des Bebauungsplans zu Protokoll geben). Das schmälert aber nicht nur den Gewinn, sondern verursacht auch noch zusätzliche Kosten. Warum sollte man der Gemeinschaft schaden, wenn es genügend Bauherren gibt, die das Grundstück auch so nehmen.
Aus NRW-Sicht hast Du sogar noch Glück. Hier werden gerne komplette Stichstraßen auf den privaten Baugrundstücken festgesetzt und mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegt, d.h. die gesamte Nachbarschaft fährt über dein Grundstück und wenn was kaputt geht, geht der Ärger ums bezahlen los.
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