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Erstellt am: 29.09.2019 19:42

Mottenhausen 02.10.2019 14:30
Ich finde ihr seit alle viel zu weit im Detail.

Wenn Erschließung/Straßenbau deutlich oberhalb des aktuellen Geländes erfolgt und die südlichen Nachbarn beide einen dieser fraglichen Wohntürme bauen, dann disqualifiziert es das eigene Untergeschoss wohlmöglich vollends als Wohnraum, da komplett verschattet und verbaut.

Dann zieht man dem Ausblick zuliebe - zumindest über die Traufhöhen der Nachbarschaft hinaus - wieder die Garage im UG in Erwägung und legt die Wohnräume in EG und OG, auch wenn es einen umständlichen - weil seitlichen - Gartenzugang der Wohnetage erfordert. Wir bauen selbst am Hang, höchstes Grundstück, zusätzlich 1m über Straßenniveau, jetzt wo sich das Baugebiet füllt, sind wir über jeden cm Höhe froh um wenigstens vom OG aus noch über die Firste und Attikas der tieferen Grundstücke die Aussicht zu behalten.