ᐅ Kelleranbau über das Baufenster hinaus
Erstellt am: 12.04.19 22:07
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markusmaybaum12.04.19 22:07Ich plane, mein Haus um eine Sutterainwohnung zu erweitern - also Wohnkeller anzubauen - unterhalb Terrasse bzw in den Garten hinein (also Garten unterkellert) - muss für Keller ebenfalls das Baufenster eingehalten werden?
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markusmaybaum13.04.19 11:34kurze knackige Antwort - gibts dazu vielleicht auch irgend eine Begründung? - Denn - also auch bei (aus Meier Position natürlich schwierigen) objektiven Betrachtungsversuchen - wem - ausser mir - entsteht dadurch denn ein Schaden? Die Terrasse ist eh da, ob nun ein Keller drunter ist, oder nicht - dito der Garten ...
markusmaybaum schrieb:
kurze knackige AntwortWar ja auch eine kurze Frage mit wenigen Informationen.markusmaybaum schrieb:
gibts dazu vielleicht auch irgend eine Begründung?In Deutschland wird die Bodennutzung durch das Planungsrecht geregelt, welches im wesentlichen im Baugesetzbuch (Baugesetzbuch) und der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) beschrieben ist. Und hierin wird bezüglich der überbaubaren Fläche (§23 Baunutzungsverordnung) kein Unterschied zwischen ober- und unterirdisch gemacht.markusmaybaum schrieb:
wem - ausser mir - entsteht dadurch denn ein Schaden?Dem Boden, denn er kann seine natürliche Funktion nicht mehr ausüben.markusmaybaum schrieb:
Die Terrasse ist eh daDa Du dem Forum den Bebauungsplan bisher vorenthalten hast, müsste man ein paar "Wenn...dann" Verschachtelungen ausführen, was ich uns jetzt aber erspare und die Zulässigkeit der Terrasse einfach mal in Frage stelle, sofern sie sich außerhalb des Baufensters befindet. Hab' mich dazu früher mal hier ausgelassen:Escroda schrieb:
Terrassen sind ein umstrittenes ThemaDoch selbst wenn sie dort zulässig wäre, ist es ein großer Unterschied, ob sich darunter Erdreich oder ein Wohnraum befindet - Stichworte: Beleuchtung, Belüftung, Rettungsweg, Stellplatz, Grundflächenzahl, GeschossflächenzahlAnmerkung: Bezüglich meines Eigenzitats möchte ich auf die mir lange unbekannte Funktion aufmerksam machen, dass das kleine weiße Dreieck zum kompletten Beitrag verlinkt.
Im Zuge der Ökologisierungbunseres Alltagsdenkens kenn ich in meiner näheren Umgebung keinen B Plan mehr, der Terrassen ausserhalb des Baufensters gestattet, schon gar nicht Souterrainwohnungen. Der Sinn von Baufenstern ist ja auch, den Abstand zu wahren zum Nachbargrundstück, dem dort weder Sonne zu rauben noch auf den Geist zu gehen, das begrenzt eben Terrassen und Souterrainwohnungen auch. Bei Hanglagen begrenzen strikte Baufenster auch implizit allzu heftige Abgrabungen oder Aufschüttungen. Karsten
Nordlys schrieb:
Im Zuge der Ökologisierungbunseres Alltagsdenkens kenn ich in meiner näheren Umgebung keinen B Plan mehr, der Terrassen ausserhalb des Baufensters gestattet... das sollte auch den Grenzstreifen betreffen, um es noch mal zu verdeutlichen
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