ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Alex85 schrieb:
zB wenn das Kind nicht mehr Kindergeld berechtigt ist,das habe ich damit assoziiert, aber die anderen Varianten sind natürlich eine Möglichkeit.Y
yellow_ms18.09.18 19:32hab jetzt einfach mal den Antrag durchgespielt. Anzahl Kinder bei Antragstellung zählt auch für die Jahre, in denen das zvE ermittelt wird. Sieht man auf Seite 3 "Kinder & Einkommen".
Gibt man ein Kind an, steht weiter unten:
"Ich bestätige, dass das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den Jahren 2015 und 2016 von Max. 90.000 Euro nicht überschritten wird."
Gibt man zwei an:
"Ich bestätige, dass das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den Jahren 2015 und 2016 von Max. 105.000 Euro nicht überschritten wird."
Mehr schwarz auf weiß geht nicht
Gibt man ein Kind an, steht weiter unten:
"Ich bestätige, dass das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den Jahren 2015 und 2016 von Max. 90.000 Euro nicht überschritten wird."
Gibt man zwei an:
"Ich bestätige, dass das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den Jahren 2015 und 2016 von Max. 105.000 Euro nicht überschritten wird."
Mehr schwarz auf weiß geht nicht
So ganz verstehe ich das doch noch nicht. Wir haben 2017 Grundstück von der Stadt erworben, Haus bei einem Bauträger gekauft und 2018 Baugenehmigung erhalten... passt das jetzt für das Baukindergeld? Denn auf der KfW Seite unter "Wenn fördern wir" steht: Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag (Für ein neues Haus mit Grundstück vom Bauträger) unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
nivus schrieb:
So ganz verstehe ich das doch noch nicht. Wir haben 2017 Grundstück von der Stadt erworben, Haus bei einem Bauträger gekauft und 2018 Baugenehmigung erhalten... passt das jetzt für das Baukindergeld? Denn auf der KfW Seite unter "Wenn fördern wir" steht: Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag (Für ein neues Haus mit Grundstück vom Bauträger) unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.Du hast kein Bauträger Vertrag sondern GUÄhnliche Themen