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ᐅ Nachbarn über Baukörper erschrocken. Wer hat das schon erlebt?


Erstellt am: 07.05.18 21:36

ypg09.05.18 08:47
KingSong schrieb:
und wird jetzt schon pampig das sie alles genau kontrollieren wird, von wegen Höhe und

Der Ton macht die Musik. Sie bekommt neue Nachbarn und zeigt sich von ihrer „besten Seite“ versteh ich immer nicht.

Aber warum baut ihr denn auf so einem Hügel? Später müsst ihr diese Höhe überwinden. Es bietet sich doch eher an, auf Niveau zu bleiben.
(Ich weiß noch damals bei uns: wir waren sehr flach und die Heinz von Heiden Häuser um uns auch so eine Burg. Die haben alle gedacht, wir bauen unter Straßenniveau).
KingSong09.05.18 08:55
Wir hatten keine andere Möglichkeit weil es eine leichte Hanglage ist, auf der Nordseite schneiden wir mit dem Haupthaus schon 50cm ins Gelände und der Anbau steht daraus resultierend auf der Südseite dann auf 1,30m Schotterbett.
ruppsn09.05.18 09:15
Naja, dass der Nachbar seine neuen Nachbarn als Bereicherung sieht, wird hier nicht der Fall sein. Denen ist vermutlich die Freifläche wichtiger. Kann ich nachvollziehen (also den Teil, dass man sich nicht unbedingt über neue Nachbarn freuen muss).
Ihre Reaktion finde ich etwas merkwürdig: als würde die Drohung alles zu kontrollieren irgendwas ändern. Ganz im Gegenteil, man macht sich das Leben schwer. Solange alles im Einklang mit den Bestimmungen des Bebauungsplan ist, ist es halt so. Da wären eher die Adressaten für den Groll die Pfeifen, die den Bebauungsplan aufgestellt haben - wenn es denn Planungsfehler gäbe. Aber so muss man einfach akzeptieren, dass jeder im Rahmen des Bebauungsplan sein Recht hat sein Haus auf das Grundstück zu stellen.
Was das Aufschütten und den dadurch entstehenden „Feldherrenhügel“ angeht, kann ich ein mulmiges beim Nachbarn schon verstehen, aber solange die 1.30m auf der Südseite auch bei der Abstandsflächenberechnung richtig berücksichtigt wurde, ist Groll ggü. dem Bauherren eigentlich fehl am Platze. Hier sähe ich tatsächlich eher eine Schwäche im Bebauungsplan, die man leider sehr häufig sieht (auch bei uns). Die Geländetopologie wird kaum bis gar nicht im Bebauungsplan berücksichtigt. Da wird so getan als sei alles eben ... und wundert sich dann über solche Halligen [emoji6] Hätte man hier bspw. eine Splitlevelbauweise gefordert, hätte auf das abfallende Gelände reagiert werden können. Aber die Mühe macht sich kaum einer.
Kurzum, schade das der Nachbar so reagiert. Es wurde ja schon geschrieben, wenn er da freie Sicht hätte dauerhaft haben wollen, hätte er sich das Grundstück halt kaufen müssen [emoji6]
KingSong09.05.18 09:18
Es gibt da nicht mal nen Bebauungsplan.....wir bauen nach §34......alles genehmigt und abgesegnet
montessalet09.05.18 11:22
Solange sich alles im geordneten Bereich bewegt (d.h. innerhalb der Genehmigungen und unter Einhaltung des Bebauungsplan - so es denn einen hat), sehe ich da wenig Diskussionsbedarf.
Komischerweise sind es meist diese "das werde ich aber kontrollieren"-Droher, die sich selbst für eigene Bauvorhaben alles rausnehmen (weil sie ja schon früher da waren).
Da hilft nur, freundlich bleiben und lächeln. Diskussionen bringen nichts (ausser Folgediskussionen). Wer ein Stück Bauland kauft, der baut da in der Regel mal. Und es geht die eigentlich nichts an - solange Vorgaben und Auflagen erfüllt sind.
Alex8509.05.18 18:38
Der Hügel ergibt sich eben, wenn man auf ein solches Grundstück ohne Keller baut (s. Nachbargebäude). Dort guckt dann der Keller an der Seite stark raus, hier ist es eben die Aufschüttung.
bebauungsplangrundstückkeller