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ᐅ Dach am Ortsende


Erstellt am: 25.05.11 13:07

M
Moenchen87
25.05.11 13:07
Hallo meine lieben, wir möchten ein Zweifamilienhaus bauen - das Grundstück liegt an einem Ortsende und hat keinen Bebauungsplan. Mit der Gemeinde wurde bereits gesprochen, dass wir ein Haus mit E + I Mit einem Satteldach 25 Grad bauen möchten. Daher haben wir dies gleich mit der Gemeinde in einem Notarvertrag festgehalten, dass das in Ordnung geht. Die Gemeinde hat unseren Plan bereits genehmigt und an das Landratsamt weitergeben.
Heute war ich in Landratsamt nähe und habe mir gedacht, ich frag gleich mal nach dem Stand der Dinge, da sagt mir die gute Frau, sie hätte sich eh in 2 Wochen bei mir gemeldet und mir gesagt, dass der Plan abgelehnt ist, weil ich ein spitzdach machen muss (sprich einen komplett neuen plan), weil am ortsende darf man kein haus mit E+I bauen.
Ich habe Ihr jetzt eine Kopie des Notarvertrags überlassen. Jetzt meinte Sie darauf "naja, ihnen ist jetzt schon klar, dass ich das an die rechtsabteilung weitergeben muss?" dann hab ich gesagt "ja, könnens ruhig machen, weil die 2. Wohnung soll, wie von der Gemeinde genehmigt ebenfalls ein voller Wohnraum werden."
ich habe das internet gewälzt und nichts gefunden.
stimmt denn das?! Kennt jemand so einen Fall? Habe ich mich da richtig verhalten?!
O
ollyeden
26.05.11 09:07
Nach meinem Verständnis ist das so, dass das Haus bei fehlendem bebauungsplan sich in die ortsübliche Bebauung eingliedern muss.

Hier hilft, sich im Verlauf der Straße einen Überblick über die Häuser, Dachformen, Ziegel- und Klinkerfarben zu verschaffen.

Die Genehmigungsbehörde kann also den Antrag ablehnen, wenn das Haus aus der Reihe zu fallen droht und so dem Ortsbild nicht entspricht.
T
TomTom1
26.05.11 14:07
Moin!

Ich kann nicht behaupten, dass ich alles verstanden habe. Was soll E+I sein? Und ein Satteldach ist ein Spitzdach!

Ansonsten: Eine Baugenehmigungsbehörde hat immenses Ermessen. Und falls Euch die Gemeinde schriftliche Zusagen gemacht hat, ist sie schadenersatzpflichtig; sie wird also ein eigenes Interesse an einer Genehmigung haben.

Ansonsten: Ab zum Anwalt!

Grüße,
Tom.
E
E.Curb
26.05.11 14:19
Hallo,
TomTom1 schrieb:
Und ein Satteldach ist ein Spitzdach!

....wahrscheinlich ist ein Zeltdach gemeint 😉

Gruß
satteldachlandratsamtspitzdach