Auszug aus Bebauungsplan Überschreitung Grundflächenzahl für Nebenanlagen zulässig?

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O

oppilein

Hallo,

siehe Bebauungsplan ist bei diesem davon auszugehen, dass die 50 vom Hundert Regelung mit der Überschreitung Grundflächenzahl ausgeschlossen ist?

Gruß und Danke
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T

tempic

So eindeutig ist es leider doch nicht.

Baunutzungsverordnung § 19:
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden

Es ist nicht wirklich klar, ob der Satz im Bebauungsplan aussagt, dass die Grenzen nicht überschritten werden dürfen oder ob von Satz 2 abweichend die Grundflächen nicht um 50 % überschritten werden dürfen.

Verlässliche Antwort kann nur vom Bauamt erwartet werden!
 
E

Escroda

Ich kann hier keine Unklarheiten entdecken. Nach Baunutzungsverordnung darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch die genannten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, es sei denn, der Bebauungsplan setzt etwas anderes fest, was er hier tut. Eine Überschreitung ist eindeutig ausgeschlossen.
 
T

tempic

Der Bebauungsplan darf zwei Sachen:
  1. Überschreiten von Grundflächenzahl im Einzelfall ausschließen (Satz 2 hat Bestand)
  2. Abweichende Bestimmung bzgl des 2. Satzes definieren (50%-Regel und Max 0,8)
Was macht der Bebauungsplan in diesem Fall hier?
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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