Hi zusammen,
bis gestern Abend (da waren wir bei einem Bauträger) waren mein Mann und ich uns sicher, wir bauen ein Haus mit 2 Kapitänsgräber...
Wir haben endlich ein Grundstück in einem Baugebiet hier zugesichert bekommen (auf Grund der Nachfrage ist das hier gar nicht so einfach)! Leider sind in dem Baugebiet eine TH von Max 4m angegeben und eine FH von 9m. Unser Traum war eigentlich immer ein Haus im Mediterranen-Stil, welches als 1 geschossiges Haus geplant ist. Wir beide finden nämlich Schrägen im OG unpraktisch. Als wir dann aber den Bebauungsplan bekommen haben, musste eine Alternative her.
Wir haben uns dann für zwei Kapitänsgiebel entschieden, da man da ja auch wenigstens ein paar Schrägen umgeht.
Nun waren wir gestern beim Bauträger und er sagte uns, dass es schon schade ist, wenn man ein Haus baut (was ja nicht grade günstig ist) und dann solche Kompromisse machen muss. Und dann sagte er uns auch noch (und das war uns vorher gar nicht bewusst), dass die Mediterrane-Bauweise viel einfacher ist, als Giebel und daher auch ne Ecke günstiger. Fazit: Wir müssten für ein Haus, welches wir zwar auch schön finden, aber nicht so schön, wie ein Mediterranes Haus, sogar noch mehr Geld bezahlen.
Wir waren dann irgendwie ziemlich frustriert ... Und um den noch eins darauf zu setzen, sagte er uns noch, dass wir wohl dieses Jahr eh den Bauantrag nicht mehr fertig bekommen würden, somit würde uns dann die Kfw70 Förderung auch flöten gehen, da es ja ab nächstem Jahr eh Standard ist. Oder?
Habt ihr eine Idee welcher Haustyp sonst noch schön wäre? Und bei einer TH von 4m und einer FH von 9m realisierbar ist? Da unser Grundstück 706m2 hat, kommt ein Bungalow für uns nicht in Frage.
Danke schon mal und liebe Grüße!
bis gestern Abend (da waren wir bei einem Bauträger) waren mein Mann und ich uns sicher, wir bauen ein Haus mit 2 Kapitänsgräber...
Wir haben endlich ein Grundstück in einem Baugebiet hier zugesichert bekommen (auf Grund der Nachfrage ist das hier gar nicht so einfach)! Leider sind in dem Baugebiet eine TH von Max 4m angegeben und eine FH von 9m. Unser Traum war eigentlich immer ein Haus im Mediterranen-Stil, welches als 1 geschossiges Haus geplant ist. Wir beide finden nämlich Schrägen im OG unpraktisch. Als wir dann aber den Bebauungsplan bekommen haben, musste eine Alternative her.
Wir haben uns dann für zwei Kapitänsgiebel entschieden, da man da ja auch wenigstens ein paar Schrägen umgeht.
Nun waren wir gestern beim Bauträger und er sagte uns, dass es schon schade ist, wenn man ein Haus baut (was ja nicht grade günstig ist) und dann solche Kompromisse machen muss. Und dann sagte er uns auch noch (und das war uns vorher gar nicht bewusst), dass die Mediterrane-Bauweise viel einfacher ist, als Giebel und daher auch ne Ecke günstiger. Fazit: Wir müssten für ein Haus, welches wir zwar auch schön finden, aber nicht so schön, wie ein Mediterranes Haus, sogar noch mehr Geld bezahlen.
Wir waren dann irgendwie ziemlich frustriert ... Und um den noch eins darauf zu setzen, sagte er uns noch, dass wir wohl dieses Jahr eh den Bauantrag nicht mehr fertig bekommen würden, somit würde uns dann die Kfw70 Förderung auch flöten gehen, da es ja ab nächstem Jahr eh Standard ist. Oder?
Habt ihr eine Idee welcher Haustyp sonst noch schön wäre? Und bei einer TH von 4m und einer FH von 9m realisierbar ist? Da unser Grundstück 706m2 hat, kommt ein Bungalow für uns nicht in Frage.
Danke schon mal und liebe Grüße!
Bauexperte schrieb:
Dann sollte er noch mal die Schulbank drückenKannst du es bitte etwas ausführlicher erklären? Ich war auch immer der Meinung das bei einer TH von 4m kein Stafelgeschoß wie in der Anlage machbar ist.M
Milanni12319.11.15 14:27...ja, da wäre ich für Tipps dann auch dankbar!
Dann würde ich ihm das vielleicht noch mal erklären und vielleicht kann er das dann ja doch machen?!
Dann würde ich ihm das vielleicht noch mal erklären und vielleicht kann er das dann ja doch machen?!
B
Bauexperte19.11.15 19:12Guten Abend,
In §2 der Niedersächsische Bauordnung für Niedersachsen heißt es (im Übrigen, wie für NRW und viele weitere Bundesländer ähnlich auch):
(6) Ein oberirdisches Geschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40m über die Geländeoberfläche hinausragt. [...]
(7) 1 - Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. 2 - Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Das bedeutet auch, daß die Einhaltung der TH für die Errichtung eines Staffelgeschosses (SG) keine Bedeutung hat - wie auch?; was zählt ist die FH. Wenn sich ergo ein Bebauungsplan nicht ausdrücklich gegen ein SG ausspricht (selten, aber gibt es), kann das genehmigende Bauamt dies nicht versagen.
Ganz ehrlich? Wenn der Typ nicht die einfachsten Grundregeln des Baurechtes kennt, wie soll er Dir dann ein Haus verkaufen?
Grüße, Bauexperte
alexm86 schrieb:Das ist falsch.
Kannst du es bitte etwas ausführlicher erklären? Ich war auch immer der Meinung das bei einer TH von 4m kein Stafelgeschoß wie in der Anlage machbar ist.
In §2 der Niedersächsische Bauordnung für Niedersachsen heißt es (im Übrigen, wie für NRW und viele weitere Bundesländer ähnlich auch):
(6) Ein oberirdisches Geschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40m über die Geländeoberfläche hinausragt. [...]
(7) 1 - Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. 2 - Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Das bedeutet auch, daß die Einhaltung der TH für die Errichtung eines Staffelgeschosses (SG) keine Bedeutung hat - wie auch?; was zählt ist die FH. Wenn sich ergo ein Bebauungsplan nicht ausdrücklich gegen ein SG ausspricht (selten, aber gibt es), kann das genehmigende Bauamt dies nicht versagen.
Milanni123 schrieb:
Dann würde ich ihm das vielleicht noch mal erklären und vielleicht kann er das dann ja doch machen?!
Ganz ehrlich? Wenn der Typ nicht die einfachsten Grundregeln des Baurechtes kennt, wie soll er Dir dann ein Haus verkaufen?
Grüße, Bauexperte
N
nordanney19.11.15 19:22Ganz ehrlich Bauexperte, da liegt Du (auch von Gerichten bestätigt) falsch. Traufhöhe wird für jedes Geschoss separat berechnet, daher ist das Beispiel von Dir nicht genehmigungsfähig. Es sei denn, Du hast Zimmerhöhen für Zwerge
M
Milanni12319.11.15 19:27Bauexperte schrieb:
Ganz ehrlich? Wenn der Typ nicht die einfachsten Grundregeln des Baurechtes kennt, wie soll er Dir dann ein Haus verkaufen?Also eigentlich hatte ich totales Vertrauen zu ihm. Ich hatte immer das Gefühl, dass er weiß von was er spricht... Er meinte noch sowas wie:
Die Traufhöhe, die in einem Bebauungsplan festsetzt wird, wird bei einem Staffelgeschoss an der oberen Dachhaut des obersten Geschosses gemessen. Auch wenn das kein Vollgeschoss ist.
Nun bin ich verunsichert. Ich spreche ihn mal darauf an... Die Paragraphen verstehe ich irgendwie nicht. Aber in Recht war ich eh immer eine Niete
Wir haben ein normales Satteldach mit ~1,65 m Kniestock vom Fertigfußboden - das ganze ist eingeschossig (dafür dann keine Erker oder Gauben und ein langes Haus) - das wird allerdings mit TH 4 m schwer.
Mansarddach ist ggf. interessant - oder wie Bauexperte sagt, Staffelgeschoss - wobei das wohl auch etwas vom Bundesland abhängt, wo da die TH gemessen wird (?)
Hab dazu z.B. ein Urteil aus Greifswald gefunden:

Mansarddach ist ggf. interessant - oder wie Bauexperte sagt, Staffelgeschoss - wobei das wohl auch etwas vom Bundesland abhängt, wo da die TH gemessen wird (?)
Hab dazu z.B. ein Urteil aus Greifswald gefunden:
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