Hi zusammen,
bis gestern Abend (da waren wir bei einem Bauträger) waren mein Mann und ich uns sicher, wir bauen ein Haus mit 2 Kapitänsgräber...
Wir haben endlich ein Grundstück in einem Baugebiet hier zugesichert bekommen (auf Grund der Nachfrage ist das hier gar nicht so einfach)! Leider sind in dem Baugebiet eine TH von Max 4m angegeben und eine FH von 9m. Unser Traum war eigentlich immer ein Haus im Mediterranen-Stil, welches als 1 geschossiges Haus geplant ist. Wir beide finden nämlich Schrägen im OG unpraktisch. Als wir dann aber den Bebauungsplan bekommen haben, musste eine Alternative her.
Wir haben uns dann für zwei Kapitänsgiebel entschieden, da man da ja auch wenigstens ein paar Schrägen umgeht.
Nun waren wir gestern beim Bauträger und er sagte uns, dass es schon schade ist, wenn man ein Haus baut (was ja nicht grade günstig ist) und dann solche Kompromisse machen muss. Und dann sagte er uns auch noch (und das war uns vorher gar nicht bewusst), dass die Mediterrane-Bauweise viel einfacher ist, als Giebel und daher auch ne Ecke günstiger. Fazit: Wir müssten für ein Haus, welches wir zwar auch schön finden, aber nicht so schön, wie ein Mediterranes Haus, sogar noch mehr Geld bezahlen.
Wir waren dann irgendwie ziemlich frustriert ... Und um den noch eins darauf zu setzen, sagte er uns noch, dass wir wohl dieses Jahr eh den Bauantrag nicht mehr fertig bekommen würden, somit würde uns dann die Kfw70 Förderung auch flöten gehen, da es ja ab nächstem Jahr eh Standard ist. Oder?
Habt ihr eine Idee welcher Haustyp sonst noch schön wäre? Und bei einer TH von 4m und einer FH von 9m realisierbar ist? Da unser Grundstück 706m2 hat, kommt ein Bungalow für uns nicht in Frage.
Danke schon mal und liebe Grüße!
bis gestern Abend (da waren wir bei einem Bauträger) waren mein Mann und ich uns sicher, wir bauen ein Haus mit 2 Kapitänsgräber...
Wir haben endlich ein Grundstück in einem Baugebiet hier zugesichert bekommen (auf Grund der Nachfrage ist das hier gar nicht so einfach)! Leider sind in dem Baugebiet eine TH von Max 4m angegeben und eine FH von 9m. Unser Traum war eigentlich immer ein Haus im Mediterranen-Stil, welches als 1 geschossiges Haus geplant ist. Wir beide finden nämlich Schrägen im OG unpraktisch. Als wir dann aber den Bebauungsplan bekommen haben, musste eine Alternative her.
Wir haben uns dann für zwei Kapitänsgiebel entschieden, da man da ja auch wenigstens ein paar Schrägen umgeht.
Nun waren wir gestern beim Bauträger und er sagte uns, dass es schon schade ist, wenn man ein Haus baut (was ja nicht grade günstig ist) und dann solche Kompromisse machen muss. Und dann sagte er uns auch noch (und das war uns vorher gar nicht bewusst), dass die Mediterrane-Bauweise viel einfacher ist, als Giebel und daher auch ne Ecke günstiger. Fazit: Wir müssten für ein Haus, welches wir zwar auch schön finden, aber nicht so schön, wie ein Mediterranes Haus, sogar noch mehr Geld bezahlen.
Wir waren dann irgendwie ziemlich frustriert ... Und um den noch eins darauf zu setzen, sagte er uns noch, dass wir wohl dieses Jahr eh den Bauantrag nicht mehr fertig bekommen würden, somit würde uns dann die Kfw70 Förderung auch flöten gehen, da es ja ab nächstem Jahr eh Standard ist. Oder?
Habt ihr eine Idee welcher Haustyp sonst noch schön wäre? Und bei einer TH von 4m und einer FH von 9m realisierbar ist? Da unser Grundstück 706m2 hat, kommt ein Bungalow für uns nicht in Frage.
Danke schon mal und liebe Grüße!
B
Bauexperte19.11.15 22:00alexm86 schrieb:
das ist auch kein Problem mit der 2/3 Regelung ABER nicht in Verbindung mit der TH von Max. 4-4,5m oder?Ich meine mich zu erinnern, das es immer unterschiedliche Traufhöhen waren; müsste ich nachschauen, wenn Du es genau wissen willst ... wobei da ne Menge zusammen kommen Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Milanni123 schrieb:
bis gestern Abend (da waren wir bei einem Bauträger) waren mein Mann und ich uns sicher, wir bauen ein Haus mit 2 Kapitänsgräber...Bin ich froh, dass Ihr Euch umorientiert. Wer will denn schon Gräber bei sich im Haus oder Grundstück...
M
Milanni12319.11.15 23:32ypg schrieb:
Bin ich froh, dass Ihr Euch umorientiert. Wer will denn schon Gräber bei sich im Haus oder Grundstück... Hahahaha! Ja... Das klingt gruselig - fanden wir auch!
Bauexperte schrieb:
Ich meine mich zu erinnern, das es immer unterschiedliche Traufhöhen waren; müsste ich nachschauen, wenn Du es genau wissen willst ... wobei da ne Menge zusammen kommen Mich interessiert nur Staffel Geschoss in Verbindung mit einer TH von weniger als 4,5m. Wir haben hier ein großes Baugebiet mit mehreren Abschnitten, in dem ersten Abschnitt war nur 1 geschoßigkeit vorgegeben, es entstanden trotzdem viele, sehr viele "Stadtvillen" mit Staffel Geschoss. Jetzt für den nächsten Abschnitt, der im Sommer 2016 kommt, hat die Gemeinde die TH auf 4,5m und die FH auf 9,0m begrenzt. So wie ich denke, möchte man den vielen "Bunkern" - sprich Stadtvillen entgegen wirken, weil das total zugebaut aussieht, überall hohe Häuser auf dem engsten Raum.B
Bauexperte20.11.15 11:40Hallo Alex,
**01. BV in Köln: TH: Max. 4.00 m, FH: Max. 8.20 - gebaut: 1-geschossig mit SG + FD (die reale Traufhöhe unterschreitet die Max. erlaubte TH; Max. erlaubte FH wird nicht erreicht)
02. BV in MG: TH: 87.5, FH: 90.5 - genehmigt: II-geschossig + SG ( Höhe FD EG 83.68, Brüstungshöhe Dachterrasse 87.60 und Höhe FD SG 89.66)
03. BV in ME: aussagefähiger Bebauungsplan so gut, wie nicht vorhanden. Verkauft II-geschossig mit bündigem SG (Drempel 2.00 m) + PD 12°, FH 9.54 m; steht so gebaut in unmittelbarer Nähe. Dieses wurde vom Bauamt abgelehnt, da das SG als 3. Geschoss angesehen wurde ; mittig, analog "reguläres" SG, wäre dagegen kein Problem gewesen. Das wollten unsere Bauherren aber nicht, da sie "mehr" Platz im DG benötigen. Gebaut wird aktuell ein II-Geschosser mit 1.10 m Drempel + SD und Dachterrasse: TH - 7.36, FH: 10.575 (Anlage). Ein solches DG ist, nach all den Jahren, eine Premiere für uns
**Ergänzung: wäre regulär nach Bebauungsplan gebaut worden, hätte sich - mit einer DN von 40° - ein Drempel von 0,75 m ergeben.
Im Gespräch mit den Sachbearbeiterinnen der verschiedenen Bauämter muß man immer auf Kompromisse eingerichtet sein. Im Großen & Ganzen konnten aber bislang immer beide Parteien mit den Lösungen leben. Deshalb gehe ich davon aus, daß es stets darauf ankommt, wie wir den Mitarbeiterinnen an den genehmigenden Positionen begegnen und nicht das Unmögliche verlangen; ist mit dem FA auch nicht anders
Grüße, Bauexperte

alexm86 schrieb:Mir fehlt die nötige Zeit, alle BV durchzuschauen, deshalb habe ich die jüngsten 3 (vergleichbaren) BV - unabhängig ob I- oder II-geschossig - nachgelesen.
Mich interessiert nur Staffel Geschoss in Verbindung mit einer TH von weniger als 4,5m.
**01. BV in Köln: TH: Max. 4.00 m, FH: Max. 8.20 - gebaut: 1-geschossig mit SG + FD (die reale Traufhöhe unterschreitet die Max. erlaubte TH; Max. erlaubte FH wird nicht erreicht)
02. BV in MG: TH: 87.5, FH: 90.5 - genehmigt: II-geschossig + SG ( Höhe FD EG 83.68, Brüstungshöhe Dachterrasse 87.60 und Höhe FD SG 89.66)
03. BV in ME: aussagefähiger Bebauungsplan so gut, wie nicht vorhanden. Verkauft II-geschossig mit bündigem SG (Drempel 2.00 m) + PD 12°, FH 9.54 m; steht so gebaut in unmittelbarer Nähe. Dieses wurde vom Bauamt abgelehnt, da das SG als 3. Geschoss angesehen wurde ; mittig, analog "reguläres" SG, wäre dagegen kein Problem gewesen. Das wollten unsere Bauherren aber nicht, da sie "mehr" Platz im DG benötigen. Gebaut wird aktuell ein II-Geschosser mit 1.10 m Drempel + SD und Dachterrasse: TH - 7.36, FH: 10.575 (Anlage). Ein solches DG ist, nach all den Jahren, eine Premiere für uns
**Ergänzung: wäre regulär nach Bebauungsplan gebaut worden, hätte sich - mit einer DN von 40° - ein Drempel von 0,75 m ergeben.
Im Gespräch mit den Sachbearbeiterinnen der verschiedenen Bauämter muß man immer auf Kompromisse eingerichtet sein. Im Großen & Ganzen konnten aber bislang immer beide Parteien mit den Lösungen leben. Deshalb gehe ich davon aus, daß es stets darauf ankommt, wie wir den Mitarbeiterinnen an den genehmigenden Positionen begegnen und nicht das Unmögliche verlangen; ist mit dem FA auch nicht anders
Grüße, Bauexperte
Wir haben für unser Dach einen Freistellungsantrag stellen müssen. Die Dachform war lt. BB nicht zulässig. Jedoch befanden sich bereits zwei solcher Dächer in unmittelbarer Nachbarschaft.
Ohne Mehrkosten aber mit 10 Wochen Genehmigungszeit und viel Ärger.
Allerdings haben wir in ein Bestandsgebiet mit angrenzendem Neubaugebiet gebaut. Die BB sind identisch. Hat das Bauamt aber nicht die Bohne interessiert. Unsere Architektin war irgendwann nur noch fertig mit den Nerven. Ein persönliches Gespräch mit der Bürgermeisterin half am Ende.
Ohne Mehrkosten aber mit 10 Wochen Genehmigungszeit und viel Ärger.
Allerdings haben wir in ein Bestandsgebiet mit angrenzendem Neubaugebiet gebaut. Die BB sind identisch. Hat das Bauamt aber nicht die Bohne interessiert. Unsere Architektin war irgendwann nur noch fertig mit den Nerven. Ein persönliches Gespräch mit der Bürgermeisterin half am Ende.
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