Hallo erst einmal. Durch den Immobilienkauf ist man ja recht durchsichtig, da auf den Maklerseiten die verkauften Objekte zur Schau gestellt werden - samt Kaufpreis.
Und dadurch, dass es sich eben um eine Wohnung handelt, kann ja jeder auch gleich erkennen, wer da ein- und ausgeht. Also kann...
Der späteste Übergabetermin ist dann automatisch der einzige Übergabetermin im Vertrag, wenn KEINE Nutzungsentschädigungsregelung Darüber hinaus gegeben ist. Dann wäre es ja klug aus Käufersicht die Weiternutzung zu streichen: "Sollte der Verkäufer die Immobilie allerdings über den 31.10.2024...
Ja, der 31. Oktober ist der Übergabetermin.
Doch es gibt ja die Nutzungsentschädigungsregelung. Somit könnte der Verkäufer ja noch bis ins Jahr 2050 und länger (unter Zahlung der Nutzungsentschädigung) die Immobilie nutzen (hätte aber bereits den Kaufpreis erhalten).
Das ist der gesamte...
Ihm gehört das Haus einem Tag nach dem Übergabetermin nicht mehr - auch wenn eine Nutzungsentschädigung vereinbar ist?
Also würdet ihr einfach empfehlen, den Passus der Nutzungsentschädigung zu streichen. Wenn der Verkäufer dann die Immobilie noch weiternutzt könnte man eine Räumungsklage...
Da habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt. Die Miete zahlt der Käufer ja für seine Wohnung. Die müsste er ja weiterzahlen, wenn der Verkäufer das zu kaufende Objekt nicht bis zum Übergabetermin räumt.
Für diesen Fall steht im Vertrag, dass der Verkäufer dem Käufer dann eine...
Hallo erst einmal. Wenn man eine Immobilie kauft und die Übergabe reibungslos funktioniert, zahlt man seine eigene Miete nicht mehr und hat somit kein finanzielle Problem.
Ist man aber andersherum abgesichert?
Im Kaufvertrag steht, dass der Verkäufer eine Zahlung von 700€/Monat an den Käufer...
Vielen Dank für die interessanten Hinweise und Anmerkungen.
Darlehen sind mit 5,5% zu versteuern, das wäre die schlechteste Lösung. Dann könnte man ja besser einen höheren Kredit bei der Bank nehmen für 3,85%.
Es sollen gar keine Mieteinnahmen entstehen, die dann auch wieder zu versteuern...
Vielen Dank für die ganzen Hinweise und Gedanken! Eine Ausschluss einer Teilungsversteigerung ist daher sinnvoll bei dem Vorhaben.
1. A kann sich die Immobilie alleine nicht leisten
2. Wenn B das Haus kauft, dann bezahlt er ja auch das Haus, sonst würe A ja das Haus kaufen. Wenn A aber bezahlt...
Person B kann sich einfach nicht so viel leisten. Am besten wäre es, wenn Person B 100% der Immobilie bekäme, das wäre dann aber eine (sehr teure) Schenkung. Person A macht sich indes nichts daraus, dass sie eine hohe Summe weggibt.
Sie nehmen beide einen Kredit um einen Teil der Immobilie zu...
Person A & Person B wohnen in getrennten Wohnungen.
Person A und Person B (nicht verheiratet) entschließen sich eine Immobilie zu kaufen.
In dieser soll Person B ihren Hauptwohnsitz haben und gibt dafür die jetztige Wohnung auf.
Person A bringt viel Eigenkapital mit.
Person B bringt wenig...
Das war ein Tippfehler. So muss es lauten:
Der Grund warum Person A die Immobilie hauptsächlich bezahlt ist, dass Person A mehr Geld hat als Person B. Person B soll aber in der Immobilie seinen Hauptwohnsitz haben. Person A leiht also Person B seine Immobilie zu großen Bruchteilen.
Jagut, wenn nur eine Rechnung vom Notar anfällt für den Entwurf, dann kann man diesen ja nach Bezahlung der Rechnung im März noch im April um den Übergabetermin ergänzen und zahlt dann nicht noch einmal für den Entwurf. Dann spielt es doch kostentechnisch keine Rolle den Entwurf schon einmal...
Der Grund warum Person A die Immobilie hauptsächlich bezahlt ist, dass Person B mehr Geld hat als Person A. Person A soll aber in der Immobilie seinen Hauptwohnsitz haben. Person A leiht also Person B seine Immobilie zu großen Bruchteilen.
Er kann ja nur Miteigentum haben, wenn eine Schenkung der Bruchteile stattfindet oder zuvor von Geld. Das ist aber nicht angedach, da man sich die Schenkungssteuer ja gerade schenken möchte. Ziel wären sogar 100% das Eigentum an denjenigen zu geben, der fast nichts bezahlt. Aber das wäre zu...