Eher 13 Grundstücke die öffentlich zum Verkauf stehen. Bebaubare Grundstücke dürfte es mit Sicherheit mehr geben. Hier regelt ganz marktwirtschaftlich die Nachfrage den Preis.
Ich würde für eine Trafostation auf meinem Grundstück sogar den Platzt kostenfrei überlassen. Warum? Weil ich dann für kleines Geld einen besseren Stromanschluss für E-Autos bekäme......
Wenn der Verkäufer soviel will, ist das sein gutes Recht. Bodenrichtwert hat keinerlei bindende Wirkung für den Verkäufer.
Insofern take it or leave it.
Mein kfw85 kernsaniertes Haus hat 0,4 und 0,6 erreicht beim 2. bdt.
beim 1. bdt Waren es ca. 0,3 jeweils mehr Und da hat es schon ordentlich gezogen.
Neubau und 1,7?! Hölle....
hier soll ein 2. Wohngebäude erstellt werden, wenn du also der Meinung bist, dann gebe auch den zugehörigen Absatz an. Ich sehe § 35 Baugesetzbuch als nicht einschlägig an. Das wird nichts.
egal was die Gemeinde gerne möchte, im Zweifel schiebt das zuständige lra dem einen Riegel vor.
Warum bist du nicht eingeschritten?!
Sorry, aber so kommst du ohne Anwalt und Sachverständigen nicht mehr aus.
Die Ausführung erscheint mit nicht nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt worden zu sein.
1. ist es eine Panungsaufgabe deines Architekten und nicht eines Fensterbauers. Erst wenn die Fensterplanung steht, wird ausgeschrieben. Insofern wundert es mich, dass du schon einen Fensterbauer hast.
2. wenn du die eierlegende Wollmilchsau haben willst, wirst du tiefer in die Tasche greifen...
Schallschutz gehört geplant, wie viel man davon bekommt ist letztlich eine Kostenfrage. Hat mit der Energieeinsparverordnung nur bedingt was zu tun. Holzständerhäuser sind Massivbauten nicht automatisch unterlegen.
1. hoffe ich, dass eure Baugrube fachgerecht erstellt wurde, nicht dass dein Haus noch zusammenbricht. Ausschachtungen im Bereich von Fundamenten/Hauswänden sollten Laien nicht durchführen.
2. Drainage sind nicht überall erlaubt, bei euch schon?1 Steht meistens in der örtlichen Abwassersatzung...
Bei der Objektgröße ist ein TGA-Planer notwendig und nicht Aufgabe des Architekten hinsichtlich Lüftung/Elektro/Heizungsplanung. Einen Experten für Brandschutz braucht man auch.