Genau, ähnlich eines Friesenwalls, eben im Mauer-Look.
Ja, Ursprungsgelände also 1,25m über der Asphaltfläche des Wendehammers, gleichzusetzen mit meiner Ursprünglichen Grundstückshöhe.
Was die Genehmigung etc angeht ist das zumindest für Niedersachsen kein Thema.
Es ist ja als Grenzmauer...