Gartenmauer aus Schalungssteinen für Erdwall

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M

Marc O.

Hi,

wir Planen unser Grundstück nach vorne zum Wendehammer mit einer Gartenmauer zu versehen.
Gegen diese Gartenmauer wollen wir von der Grundstücksinnenseite einen Wall aufschütten und dann als Blüh/Wildhecke bepflanzen. Das Ganze soll dann langfristig als Sichtschutz dienen.
Der Wall selber soll ca. 1,10 Meter hoch und 2/3Meter breit werden.

Die Mauer soll eine Länge von 28 Metern und eine Höhe, überirdisch, von 1,25 Metern haben.
Als Fundament habe ich 10 cm Kies und 3 Reihen 24cm Schalungssteine vorgesehen.
Alle 6 Meter soll das Schalungssteinfundament noch Ausleger unter den zukünftigen Wall bekommen, es soll quasi ein L gebildet werden.
Das Fundament soll in der 1. und 3. Reihe waagerecht mit 8er Baustahl und horizontal zum Wall hin alle 50cm mit 10er Baustahl bewehrt werden.
Dadrauf sollen dann 5 Reihen 17,5 cm Schalungssteine Gesetz werden.
Diese sollen dann in der 2. und 4. Reihe waagerecht ebenfalls mit 8er Baustahl und horizontal zum Wall hin alle 50cm mit 10er Baustahl bewehrt werden. Die horizontale Bewehrung geht dann durch alle 8 Reihen, mit Abstand zum Erdreich.
Die oberste Reihe der Schalungssteine soll dann nur zu ca. 1/3 mit Beton gefüllt werden um sie später bepflanzen zu können. Der Wall soll hier auch nur bis zur Unterkante der oberen Steinreihe dran laufen.
Zum Wall hin soll die Mauer mit einem Bitumenanstrich und Noppenfolie abgedichtet werden.

Soweit wie möglich habe ich mich nun zu diesem Thema belesen, auch hier im Forum.
Im Austausch mit anderen Bauherren in der Nachbarschaft wurde ich gefragt ob ich mich auf einen Krieg vorbereite, Stichwort Panzersperre.
Abschließend bin ich mir nicht sicher ob das Ganze nicht etwas überdimensioniert ist, beziehend auf das Fundament und die Bewehrung.
Die Mauer muss den Wall halten, dieser wird aber seicht angeschüttet und bepflanzt, es herrscht kein zusätzlicher Druck auf ihn ein.

Abschließend meine Frage, ist der Aufbau so in Ordnung oder vielleicht doch überdimensioniert, hat jemand Vorschläge oder Tipps?

Viele Dank
Marc
 
11ant

11ant

wir Planen unser Grundstück nach vorne zum Wendehammer mit einer Gartenmauer zu versehen.
Gegen diese Gartenmauer wollen wir von der Grundstücksinnenseite einen Wall aufschütten und dann als Blüh/Wildhecke bepflanzen.
Also quasi ein Friesenwall, der straßenseitig im Mauer-Look daherkommt.
Die Mauer soll eine Länge von 28 Metern und eine Höhe, überirdisch, von 1,25 Metern haben.
Selbst unter der Annahme, mit "überirdisch" sei nur die Höhe über Ursprungsgelände gemeint, hielte ich das für ein grenzwertig genehmigungspflichtiges Bauwerk.
 
G

guckuck2

Frag einen Statiker.

Kenne deine Höhen nicht aber bei 1,2m Mauer plus 1,1m Wall hast du eh einen Genehmigungsweg vor dir.
Ich würde auch die (noch) grinsenden Kommentare der Nachbarn etwas ernster nehmen.
 
H

HilfeHilfe

Ich habe auch eine Mauer gesetzt in der selben dimension um den hang abzufangen. auch schalsteien , 8er stahl rein und beton.
 
M

Marc O.

Also quasi ein Friesenwall, der straßenseitig im Mauer-Look daherkommt.

Selbst unter der Annahme, mit "überirdisch" sei nur die Höhe über Ursprungsgelände gemeint, hielte ich das für ein grenzwertig genehmigungspflichtiges Bauwerk.
Genau, ähnlich eines Friesenwalls, eben im Mauer-Look.
Ja, Ursprungsgelände also 1,25m über der Asphaltfläche des Wendehammers, gleichzusetzen mit meiner Ursprünglichen Grundstückshöhe.

Frag einen Statiker.

Kenne deine Höhen nicht aber bei 1,2m Mauer plus 1,1m Wall hast du eh einen Genehmigungsweg vor dir.
Ich würde auch die (noch) grinsenden Kommentare der Nachbarn etwas ernster nehmen.
Was die Genehmigung etc angeht ist das zumindest für Niedersachsen kein Thema.
Es ist ja als Grenzmauer anzusehen und solange ich die 2m nicht überschreibt ist keine gesonderte Statik oder eine Baugenehmigung notwendig.
Auch von Gemeindeseite, da die Mauer hier an keinen Nachbarn grenzt sondern nur an die Verkehrsfläche, gibt es keine Einwände. Wird auch so an anderen Stellen in unseren Baugebieten umgesetzt, nur das dort kein Wall an der Mauer lehnt sondern die Grundstücke komplett aufgefüllt wurden.
Und auch um die Nachbarn muss ich mir keine Gedanken machen, da hier niemand direkt betroffen ist, auch der Bebauungsplan gibt es her, ist ein Mischgebiet.
Es gibt also keine sonstigen Einschränkenden äußeren Faktoren, ausser die Umsetzung des Bauwerks
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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