Heizungsbaufirma - Mehr geleistet als vereinbart

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S

stefanh

Hallo Zusammen,

ich habe gestern die Schlussrechnung meiner Heizungsbaufirma die uns die Heizung, Sanitär und Kontrollierte-Wohnraumlüftung eingebaut hat erhalten.

Beauftragt wurde die Firma über ein Komplettangebot, das folgende Klausel enthält:
Bei unserem Angebot handelt es sich um ein KOMPLETTANGEBOT bei dem
Ihnen gewährleistet wird, dass für Sie keine zusätzlichen Mehrkosten bei unseren Leistungen entstehen.


Allerdings unterscheidet sich das schriftlich beauftragte Angebot von der Schlussrechnung bei zwei Positionen:
  • Pufferspeicher 200 ltr. für Heizung mit Isolierung (und Heizkreiseffizienz-Umwälzpumpe für Einzelraumregelung).
  • Zirkulationsleitung mit Pumpe
Die Mehrkosten belaufen sich somit auf ca. 2000 € netto. Beide Positionen wurden weder mündlich noch schriftlich beauftragt.

Als im März der zusätzliche Pufferspeicher stillschweigend einfach eingebaut wurde, habe ich am selben Tag mit der Firma telefoniert und nachgefragt was denn das plötzlich für ein neues "Gerät" sei. Daraufhin wurde mir nur mitgeteilt, dass das jetzt Vorgabe vom Hersteller sei und das die Heizung nur so funktioniere. Das koste natürlich mehr - daraufhin habe ich mich da schon mündlich geweigert das zu zahlen. Eine Reaktion kam aber nicht zurück sondern nur ein schriftliches Angebot das ich aber nie unterschrieben habe.

Dann bei der Einweisung der Heizungsanlage wurde mir gesagt dass wir eine Zirkulationsleitung mit Pumpe haben. Verwundert darüber habe ich dem Monteur gesagt, das ich davon nichts weiß und das nicht beauftragt habe. Er meinte aber nur, das er die Einweisung macht und die Beauftragung nicht kennt.
-> Wir haben eine KFW-Förderung (Berechnung erfolgte ohne Zirkulationsset - ändert sich da nicht die Einstufung)?

Meine Frage ist jetzt - welche Chancen habe ich, dass ich diese zwei Positionen nicht zahlen muss, bzw. was haltet ihr davon und welche Optionen bleiben mir?


Natürlich werde ich Kontakt mit der Firma aufnehmen, wollte nur vorher wissen wie ich am besten auf so eine Situation reagieren sollte. Im ersten Moment war ich ganz schön enttäuscht, dass uns hier einfach was untergejubelt wurde ohne uns vorher zu fragen.

Danke und viele Grüße
Stefan
 
V

Voki1

Im Grundsatz gilt, dass nur das bezahlt wird, was auch bestellt worden ist. Das wäre ja noch schöner, wenn Erweiterungen einseitig kontrahiert werden.

Das Problem ist jedoch, dass der Unternehmer versucht sein wird, Dir hier einen angeblichen Auftrag "unterzuschieben". Die Art und Weise Deines Vortrages deutet aber darauf hin, dass Du jedenfalls eine wohl kaufmännische Ausbildung genossen hast und Dich gut auszudrücken weißt. Also ab jetzt alle Dinge NUR noch schriftlich mit Zugangsnachweis.

Setze Dich mit einem Fachanwalt für Baurecht zusammen und erörtere die weiteren Schritte. Keine eigenen Tätigkeiten mehr, welche nicht mit dem Anwalt abgestimmt sind.

Deine Chancen stehen ziemlich gut, aber zu einer sachgerechten Beurteilung reichen Deine paar Zeilen schlicht nicht aus. Hier muss anhand der Unterlagen ermittelt werden, wo genau im Ablauf hier was falsch oder ungenau gelaufen ist und was an Verträgen wirklich vorliegt.
 
M

Manu1976

Die Sanitärleute im ersten Haus haben auch mehr gemacht als sie mussten/sollten. Der Haushersteller (Fertighaus) hat sich geweigert zu zahlen und wir auch. Wir haben nichts mehr von denen gehört :p
Pech für die, würde ich dann mal sagen.
 
W

Wastl

Die KFW-Berechnung kann sich mit der Zirkulationsleitung sehr wohl ändern. Ich würde auf eine korrekte Umsetzung nach Vorgaben Heizlastberechnung / Kfw pochen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Im Grundsatz gilt, dass nur das bezahlt wird, was auch bestellt worden ist. Das wäre ja noch schöner, wenn Erweiterungen einseitig kontrahiert werden.
Das ist natürlich grundsätzlich richtig ...

... nur - bist Du wirklich sicher, daß dem TE nicht eine Mitverschulden angelastet werden kann, da er lediglich mündlich (dürfte für den Beweis interessant werden) reklamiert, ansonsten geduldet hat? Es versäumt hat, schriftlich auf die Einhaltung der vertraglich geschuldeten Leistung des Gewerkes Sanitär, Heizung & Klima zu pochen?

Ich mahne hier etwas Vorsicht an, bevor der TE - auch ob des posts von Manu, welches vollkommen andere Voraussetzungen mitbrachte (es sei denn, der BU des TE bläst in das gleiche Horn) - sich in Siegerlaune wiegt ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
V

Voki1

bist Du wirklich sicher, daß dem TE nicht eine Mitverschulden angelastet werden kann, da er lediglich mündlich (dürfte für den Beweis interessant werden) reklamiert, ansonsten geduldet hat?
Natürlich bin ich nicht sicher, liebe Bauexperte. ;) Deshalb waren ja folgende Feststellungen wichtig:

aber zu einer sachgerechten Beurteilung reichen Deine paar Zeilen schlicht nicht aus. Hier muss anhand der Unterlagen ermittelt werden, wo genau im Ablauf hier was falsch oder ungenau gelaufen ist und was an Verträgen wirklich vorliegt.
Genau DAS ist ja das Problem. Sicher besteht ein Werkvertrag (wie auch immer man das mit einer Überschrift versehen mag), aber vermutlich gibt es einige Dinge, die man als Ergänzung auslegen darf. Die Regelungen zum Zustandekommen eines Vertrages sind sehr, sehr simpel. Allerdings nicht der Nachweis, wann nun wer was zu wem und mit welchem Inhalt gesagt haben mag. Deshalb gilt im Hausbau / Hauskauf immer das Prinzip: "Wer schreibt, der bleibt.". ;) Im Übrigen bin ich Anhänger des indischen Prinzips "Watma hatma, hatma", welches auch auf Unterlagen / Briefe / Emails etc. anwendbar bin. Ich will Dinge vorzeigen können, im wahrsten Wortsinne. ;)
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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