Überschreitung Grundflächenzahl

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11ant

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Sagen wir ich habe ohne Garage und Hof z.B 0,35 der Fläche bebaut und rechne zum Schluss nur den Hof und die Garage dazu. So kann ich doch auf eine Geschossflächenzahl von z.B 0,5 kommen, ohne dass es Probleme gibt oder? So rechne ich also nicht nur die Flächen halb dazu, sondern packe die Flächen erst am Ende hinzu, um dann genehmigungsgerecht über die Fläche von 0,4 zu kommen?
Du rechnest alles voll (denn Du hast ja nichts nur teilversiegelt) und kommst in der Summe auf 340,5 (0,3742), das ist weniger als 0,6 (0,4 + 50%). Haus 102,5 + Garage 61 + Terrasse 50 = 213,5 (= 0,2346; Rest 150,5 = 0,1654). Hof 127 = 0,1396. Überschreitung von Grundflächenzahl 0,4 um 50% = eff. Grundflächenzahl 0,6. Nach Abzug von 0,2346 und 0,1396 verbleiben 0,2258 (in qm über 205 !). Wie willst Du die noch überschreiten, wenn es wirklich nur ein umwegtes Gartenhaus wird ?
 
T

Tx-25

Die Grundflächenzahl bleibt immer gleich.
Du brauchst in NDS eh eine Baugenehmigung für Dein Vorhaben. Warum raufst Du Dir also die Haare?
Laut aktuellen Stand benötige ich nicht zwingend eine Baugenehmigung. Es soll eine Gartenhütte werden mit ca 26 m² mit angrenzender Überdachung von 9 Quadratmetern also insgesamt 35 Quadratmeter. Seit dem 01.07.2025 können wir einen Gartenhaus bis 75 Kubikmeter bauen. Nun soll das Gartenhaus nicht nur 2 m hoch werden. Daher würde ich das Gartenhaus entsprechend reduzieren und unter 75 Kubik zu bleiben.

Aus diesem Grund will ich die Gemeinde auch nicht unnötig aufscheuchen.

Das Gartenhaus soll nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden.

Ich habe noch zwei weitere Fragen bei der bei denen ihr vielleicht behilflich sein könnt. Zählt die Terrassenüberdachung bei der Hütte wirklich in die Kubik Anzahl mit hinein? Zudem darf das Gartenhaus keine Feuerstelle enthalten. Wie verhält es sich mit einem Whirlpool mit Feuerstelle? Auch dazu konnte ich leider keine direkte Antwort von der Gemeinde bekommen.
 
T

Tx-25

Du rechnest alles voll (denn Du hast ja nichts nur teilversiegelt) und kommst in der Summe auf 340,5 (0,3742), das ist weniger als 0,6 (0,4 + 50%). Haus 102,5 + Garage 61 + Terrasse 50 = 213,5 (= 0,2346; Rest 150,5 = 0,1654). Hof 127 = 0,1396. Überschreitung von Grundflächenzahl 0,4 um 50% = eff. Grundflächenzahl 0,6. Nach Abzug von 0,2346 und 0,1396 verbleiben 0,2258 (in qm über 205 !). Wie willst Du die noch überschreiten, wenn es wirklich nur ein umwegtes Gartenhaus wird ?
Wenn das wirklich so ist, gibt es definitiv keine Probleme. Ich habe extra alle bebauten Flächen meines Grundstücks nochmal nachgemessen um auf die Gesamtzahl zu kommen. Seit dem Bauantrag haben wir schon einige Anpassungen auf dem Grundstück vorgenommen ( tatsächlich haben wir auch schon mit einer Wassergebundenen Wegedecke auf unsere Feuerstelle gearbeitet). Meine anfangs genannten Daten zur Geschossflächenzahl sind aktuell.
Wer weiß was z.B nächstes Jahr ist. Wenn ich jetzt einmalig geklärt habe, dass ich z.B noch 200 Quadratmeter bebauen kann, muss ich mir auch nach der Hütte bei den nächsten Projekten keine Gedanken machen.
 
Y

ypg

Von der Grundflächenzahl her dürfte es keine Probleme bei Euch geben, sofern Blabla… hab ich ja schon 3 mal geschrieben.

Seit dem 01.07.2025 können wir einen Gartenhaus bis 75 Kubikmeter bauen.
Wo steht das denn? Lass uns nich dumm sterben. Ich kenne nur die 40 Kubik-Regel..

also insgesamt 35 Quadratmeter.
.. und genannte 35qm sind weit über 40 Kubik.
Zählt die Terrassenüberdachung bei der Hütte wirklich in die Kubik Anzahl mit hinein?
Ja. Umbauter Raum. Deine Terrasse zählt ja auch zum Haus.
keine Feuerstelle
Feuerstelle ist Feuerstelle, egal wozu sie dient.
 
N

nordanney

Anlage zu Paragraph 60 der Niedersächsische Bauordnung. 75cbm sind korrekt
Ach ja, Vorbauten gehören zu den 75cbm. Somit inklusive der Überdachung. Auch das kann man nachlesen.
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
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