Dürfen Eltern ein Haus auf Grundstück vom Kind bauen?

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B

Butzkey

Guten Tag,

Aus steuerlichen Gründen würden Eltern gerne ihrem Kind ein Grundstück schenken.
Jedoch würden Sie eventuell in der Zukunft ein Haus auf diesem Grundstück bauen wollen.

Geht das oder was ist zu beachten?

Vielen Dank
 
S

SaniererNRW123

Aus steuerlichen Gründen würden Eltern gerne ihrem Kind ein Grundstück schenken.
Jedoch würden Sie eventuell in der Zukunft ein Haus auf diesem Grundstück bauen wollen.

Geht das oder was ist zu beachten?
1. Grundstück schenken geht problemlos. Keine Grunderwerbsteuer, ggf. Schenkungssteuer beachten.
2. Haus auf Grundstück des Kindes bauen.
==> Grundstück gehört dem Kind, wenn dieses "Nö" sagt, geht gar nichts. Wenn das Kind "Jo, kein Problem" sagt, dann können die Eltern gerne dort bauen. ABER: Das Haus gehört dann auch dem Kind, da untrennbar mit dem Grundstück verbunden. Insofern müssen vertragliche oder grundbuchliche Regelungen getroffen werden.
 
B

Butzkey

1. Grundstück schenken geht problemlos. Keine Grunderwerbsteuer, ggf. Schenkungssteuer beachten.
2. Haus auf Grundstück des Kindes bauen.
==> Grundstück gehört dem Kind, wenn dieses "Nö" sagt, geht gar nichts. Wenn das Kind "Jo, kein Problem" sagt, dann können die Eltern gerne dort bauen. ABER: Das Haus gehört dann auch dem Kind, da untrennbar mit dem Grundstück verbunden. Insofern müssen vertragliche oder grundbuchliche Regelungen getroffen werden.
Danke für die Antwort.
Könnten sich die Eltern ein Nießbrauchsrecht des Grundstücks ins Grundbuch schreiben lassen?
"Das Haus gehört dann auch dem Kind" - Bei Fertigstellung des Hauses gehört es dem Kind und Schenkungssteuer fällt an?
 
S

SaniererNRW123

Könnten sich die Eltern ein Nießbrauchsrecht des Grundstücks ins Grundbuch schreiben lassen?
Das wäre eine Möglichkeit.
"Das Haus gehört dann auch dem Kind" - Bei Fertigstellung des Hauses gehört es dem Kind und Schenkungssteuer fällt an?
Das wäre grundsätzlich so. Die Schenkung findet während des Baus kontinuierlich statt.

Insgesamt würde ich mir hier NUR Anregungen holen. Um eine verbindliche Beratung und darauf aufbauende rechtlich saubere Lösung kommt Ihr nicht rum. Also Steuerberater als auch Notar ins Boot holen. Und das bitte frühzeitig.
 
K a t j a

K a t j a

Das Konstrukt ist vergleichbar dem Erbbaurecht. Das Haus gehört imho nicht zwingend dem Kind. Sonst gäbe es auch keine Erbpachtgrundstücke. Das GS geht nach Ablauf einer festgelegten Pachtzeit wieder an das Kind über. Für das Haus wird dann eine Entschädigung fällig.
 
S

SaniererNRW123

Das Konstrukt ist vergleichbar dem Erbbaurecht.
Nein, rechtlich und auch vom Handling ist das Konstrukt komplett anders als ein Erbbaurecht. Zivilrechtlich wird das Kind in o.g. Konstrukt Eigentümer - darüber kann man auch nicht diskutieren (BGB §94 und §946 kann man als Grundlage nehmen). Bürgerlich-rechtlich und somit steuerrechtlich kann es anders aussehen (z.B. beim Nießbrauch). Für das wirtschaftliche Eigentum kann man sich auch in der AO § 39 schlau machen.
Beim Nießbrauch, Erbbaurecht u.ä. geht es dann in Richtung BGB §95.

Insofern bleibe ich dabei, dass die Fragestellung der Mitwirkung eines Steuerberaters und Notars bedarf, um rechtlich sauber zu sein.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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