Bodenrichtwert erschlossen oder unerschlossen und Entwässerung

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T

tianroid

Hallo. Wie realistisch sind die Angabe zum Bodenrichtwert bzw. was beinhalten diese? Sind dort die Erschließungskosten enthalten, wird der Wert inkl. möglicher Kosten für eine notwendige Begradigung des Grundstücks berechnet, oder sind es wirklich reine Kaufpreise von unerschlossenem Bauland? Wir haben ein Grundstück im Auge bei dem der Bodenrichtwert für 2021 mit 110€ für baureifes Land angegeben ist. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass der Wert auch in 2022 wie in den Vorjahren um 10€/Jahr steigt, sollte das Grundstück ungefähr 120€, vielleicht auch 130€ kosten. Aber inkl. dort wahrscheinlich aufwendiger Erschließung, oder zuzüglich?

Das Grundstück ist nicht erschlossen und dort muss wahrscheinlich auch noch ein Hang (1 Meter hoch, 3 Meter breit, 25 Meter lang) abgetragen werden. Das Grundstück entsteht durch Teilung, sodass ein Gebäude des jetzigen Eigentümers dann genau auf der Grenze steht. Direkt daneben fällt das neue Grundstück um diesen einen Meter ab, da die Gebäude des jetzigen Eigentümers erhöht zu allen Nachbarn gebaut wurden.
Wer legt fest ob das abgetrennte Grundstück aufgeschüttet oder abgetragen werden muss? Bei einem Abtrag müsste der jetzige Eigentümer die Entwässerung seines Gebäudes überdenken. Bei einer Auschüttung müssten wir dann schauen, dass unser Wasser nicht zum Nachbarn auf der niedrigen Seite läuft.

Gruß
 
P

pkiensch

Der Bodenrichtwert ist zunächst einmal eine rein kalkulatorische Größe auf Basis von Kaufpreisen. Über den Kaufpreis des Grundstücks sagt dieser herzlich wenig aus, deswegen sind Überlegungen was "enthalten" ist Makulatur. Am Ende des Tages muss man bereit sein so viel zahlen, dass der Verkäufer einverstanden ist.

Die Möglichkeit aufzuschütten oder abzugraben können vom Bebauungsplan abhängen (z.B. Maximalhöhen ggü. Niveau X), ansonsten auch von der Landesbauordnung; m.E. fehlen hier ein paar Details (Ort, vielleicht eine Skizze?) um da konkret antworten zu können.
 
11ant

11ant

Einen Bodenrichtwert kannst Du zu fast nichts gebrauchen: er ist nur so hilfreich zu wissen, wie er "frisch" ist, und die Goldgräberstimmung der Verkäufer nicht all zu angeheizt ist. Kosten enthält er nie, immer nur den rohen Kaufpreis für das Grundstück.
Das Grundstück ist nicht erschlossen und dort muss wahrscheinlich auch noch ein Hang (1 Meter hoch, 3 Meter breit, 25 Meter lang) abgetragen werden. Das Grundstück entsteht durch Teilung, sodass ein Gebäude des jetzigen Eigentümers dann genau auf der Grenze steht.
Du solltest Deinen Beitrag bebildern. Die Beschreibung klingt nach einem "Bauwerk" nach Art eines Deiches. Das besagte Gebäude müßte grenzprivilegiert sein, damit - ibs. ohne Abstandsflächenübernahme - eine Grenze daran verlaufen könnte. Wie ist denn die Erschließung des Grundstückes gesichert, und wie erreichbar wäre es seitens der Feuerwehr ?
Direkt daneben fällt das neue Grundstück um diesen einen Meter ab, da die Gebäude des jetzigen Eigentümers erhöht zu allen Nachbarn gebaut wurden. Wer legt fest ob das abgetrennte Grundstück aufgeschüttet oder abgetragen werden muss?
Bebauungsplan und Landesbauordnungen können Aussagen darüber enthalten, in welchem Maße Geländeveränderungen a) überhaupt zulässig sind und wann sie b) auch selber bereits Bauwerke darstellen. Die "Geländeveränderung" bezieht sich auf das Urgelände, nicht auf den beim Kauf vorgefundenen Zustand. Die Maßnahmen des Vorbesitzers können die Möglichkeiten also durchaus bereits "verbraucht" haben.
 
B

Benutzer200

Wie realistisch sind die Angabe zum Bodenrichtwert bzw. was beinhalten diese?
Bodenrichtwert ist ein "Richtwert" aus Kaufpreisen aus der Vergangenheit. In der Regel steht auch dabei, ob für erschlossenes oder nicht erschlossenes Grundstück.
Erschließung bedeutet aber nur, dass eine Zuwegung als auch notwendige Leitungen auf der Straße bereit liegen.
Also nur das nackte Grundstück - aber nicht dein nacktes Grundstück, sondern die alten Kaufpreise von Grundstücken in dem Bereich, in dem der Bodenrichtwert gilt.

Am Ende hat das Grundstück den Preis, den jemand dafür bezahlen möchte.

Wobei 110€ oder 130€ eigentlich egal sind, da es eh ein sehr günstiger Preis ist. Also keine bevorzugte Ballungsraum-/Großstadtlage.
 
T

tianroid

P.S.: bietet das neue Grundstück denn überhaupt noch ein nennenswertes Baufenster ?
Ja tut es, zumindest soweit ich das beurteilen kann. Aber da ich kein Fachmann bin hab ich mir nun einen Termin bei einem Architekten besorgt, das ist mir sonst alles zu unsicher. Der wird ja hoffentlich beurteilen können ob es überteuert ist, passt oder ich den halben Grundstückswert nochmal in die in die Erschließung stecken muss.
 
Zuletzt aktualisiert 13.12.2025
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