Stützmauern an Grundstücksgrenze. Wer darf was?

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tomtom79

tomtom79

Also du hast gegraben, du Musst abfangen du zahlst du bestimmst. So einfach ist das, wenn dann ein Nachbar L Steine haben will, soll er sie auf sein Grundstück stellen. Oder ihr redet mit einander und einigt euch und teilt die Kosten.
 
A

Aunasys

Darum geht es doch gar nicht. Natürlich fangen wir den Hang ab den wir durch das abtragen verursacht haben.
Die Nachbarn können auch gerne ihre L-Steine, Bebauungsplan konform stellen.
Uns geht es nur darum wie es sich verhält falls ihre L-Steine wirklich gegen unsere Mauer drücken und dabei kaputt gehen. Und, wir dann wahrscheinlich ein Schlucht von 3 Meter haben werden im ungünstigsten fall.
Weil hier bereits nach Genehmigungen gefragt wurde muss ich mal naiv fragen. Wird bei der Baugenehmigung auf sowas geachtet, also ob es zu solchen kostenlationen kommen kann? Ich meine, der eine weiß ja nicht was der andere vor hat. Das Bauamt aber schon.

Dort werde ich wohl am besten auch morgen mal Anrufen. Dachte das ganze wäre ein wenig einfacher zu klären.

Trotzdem Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
tomtom79

tomtom79

Warum sollte der Nachbar nochmal L steine setzem hat er aufgeschüttet? Erkläre Mal oder was verstehe ich nicht? Oder nur aus Angst das eure Mauer nicht hebt?
 
11ant

11ant

Bis aus den Einsvierzig um die Du abgegraben hast drei Meter werden, muß Dein Nachbar dagegen erstmal einsechzig aufschütten. Eine solche Stufe fallbeilsteil - es war ja von L-Steinen die Rede - auszuführen, macht nach meiner bescheidenen und gelegentlich fehlbaren Meinung nur jemand, der noch nie einen Hang hat rutschen sehen oder sonstwie tief davon überzeugt ist, des Menschen höchstes Glück läge in der Negation betreffend der Grundlagen der Fühsick oder wie das heißt. Im übrigen sind solche Hardcore-Ingenieursbauwerke auch eine Angelegenheit mit preislich fünf Sternen Superior. Ich lade an dieser Stelle einmal @Zaba12 ein, seinen Senf dazu zugeben.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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