Traumhaus ist doch ein Bauträger und somit seid Ihr Ersterwerber. Da ist die Baugenehmigung dann unwichtig - Ihr könntet auch das fertiggestellte Haus (als Erstkäufer) erwerben und die KfW-Förderungen mitnehmen.Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass beim Abschluss der Finanzierung die entsprechenden KfW Konditionen gelten wie sie eben an diesem Tag gültig sind. Sollte mit Baubeginn / Baugenehmigung eigentlich nichts zu tun haben oder?
Das klingt ja super. Wo kann man das nachlesen?Traumhaus ist doch ein Bauträger und somit seid Ihr Ersterwerber. Da ist die Baugenehmigung dann unwichtig - Ihr könntet auch das fertiggestellte Haus (als Erstkäufer) erwerben und die KfW-Förderungen mitnehmen.
In den Bedingungen der KfW.Wo kann man das nachlesen?