Erfahrungen Notwegerecht / Urteile

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Rosmarin

Danke für die Antworten.

Vielleicht zur Aufklärung:
Der Privatweg der mit grünen Pfeilen markierte Weg, dazu gehört auch die Hoffläche. Die Privatstraße und Hoffläche gehört zu gleichen Anteilen 3 Parteien.
Es gibt auf das Grundstück, auf welches das Mehrfamilienhaus gebaut werden soll, eine Auffahrmöglichkeit (gelb auf dem Plan).
Also Grundstück mit Privatstraße an öffentliche Straße angebunden mit bestehender Zufahrt. (Wäre für die 3 Parteien so akzeptabel)

Aber dann über die gesamte Hoffläche zu fahren (orange) um an TG Einfahrt zu kommen und Stellplätze, daran ärgern wir uns.
 
H

HWTIGGER

Es gibt eine Zufahrt zum Grundstück über den Weg, eine zusätzliche Zufahrt über die Hoffläche ist daher nicht erforderlich.
Alles eine Sache der Planung durch die WBG. Und aus einer fehlerhaften Planung kann man ja wohl kaum eine Not herleiten.
Ich würde mit dem Bauamt einen Termin machen, nachfragen ob es schon eine Planung und Bauantrag gibt und euren Standpunkt
deutlich machen.
 
Z

Zaba12

Ach ok, klärt erst mal was Privatweg und was die Hofeinfahrt ist (rechtliche Unterschiede). Das kann man aus den Bildern oben nicht wirklich ersehen (also ich hab es nicht sofort erkannt). Jetzt sieht es nämlich für mich als Laie anders aus. Zufahrt über Privatweg ja, Zufahrt über den eigenen Hof nein. Das wird auch keinem Notwegerecht standhalten. Denn es gibt ja eine Zufahrt über den Privatweg. Wo kommen wir denn hin, das ist ja so als würde mein Nachbar permanent über mein Grundstück den Hang runterlaufen, nur weil er nicht drum herum laufen will! Sprich sofort das Bauamt einschalten, Sachverhalt erklären und gut ist! Ist das jetzt schon konkret und du hast die Eingabeplanung gesehen oder nur Hörensagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Rosmarin

Privatweg und Hoffläche sind ein Flurstück.

Mir geht es primär darum, dass der vorhandene direkte Weg zur bestehenden Auffahrt auf das Grundstück der WBG wegfallen soll und dafür unsere gesamte Hoffläche genutzt werden soll.

Bauamt wird daher die nächste Anlaufstelle sein. Vielen Dank.

Ich habe die Entwürfe gesehen, die nächsten Wochen sollen wohl Gespräche folgen.
Wie gesagt, noch keine Anfrage bez. Notwegerecht.
1 Partie wurde noch Nichtmal über die Planung informiert.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
 
A

Altai

Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Wir bitten darum.

Ich finde das absolut dreist, wenn ich schon die Nachbarn behellige... dann auch noch auf deren Kosten die maximale Bequemlichkeit zu erzeugen! Wenn man sich dieses Notwegerecht bezahlen lassen kann... wer legt den Betrag fest? Da kann man doch die orange Variante maximal unerfreulich gestalten.
 
R

Rosmarin

Nun,
das ist eben auch einer der Punkte.
Instandhaltung, Winterdienst und eine Rente wegen dem Notweg.
Wie diese ausfällt ist aber nirgends definiert und wird bei Nichteinigung und Klage auf Notwegerecht vom Gericht bestimmt.
Soweit mein Kenntnisstand.

Ich erwarte ehrlich gesagt nichts, was die Eingriffe auch nur annähernd kompensieren.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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