Ja (Wer außer dem, der sein Grundstück verleiht, sollte auch sonst die Pacht bestimmen?)Stimmt es, dass der Erbpachtzins beim Erbpachtgrundstück vom Erbpachtgeber selbst bestimmt werden kann? Kann dieser Zins dann theoretisch auch bei einem Grundstückswert von 150.000€ und einer Laufzeit von 99 Jahren lediglich 0,5% oder weniger betragen?
Quelle?Kann allerdings Schenkungssteuer auslösen. (Glaube bei unter 1%?)
Also zahlen die meisten Erbbauberechtigen bei Grundstücken von Kirchengemeinden bei Ihren Erbbaurechten Schenkungssteuer? Dort wird i.d.R. unter Wert das Grundstück verpachtet.Immer wenn du etwas unter Wert bekommst ist es eine gemischte Schenkung.
Auch wenn man ein Erbbaurecht unter Wert bekommt, ist es eine gemischte Schenkung.