Grundstückswertermittlung bei Schenkung

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K

Käsemädchen

Hallo zusammen,

Ich bin ganz neu hier und habe eine Frage.

Leider ist meine Oma letztes Jahr ins Heim gezogen. Nun möchte sie mir Ihr Grundstück mittels einer Schenkung überschreiben. Die Beurkundung soll nächste Woche stattfinden. Hierzu habe ich bereits einen Vertragsentwurf vom Notar enthalten.

Mich macht stutzig, dass in dem Vertrag der Grundstückswert nicht eingetragen wurde. Soweit ich weiß ermittelt diesen das Finanzamt bei einer Schenkung. Wann wird dieser ermittelt? Vor dem Beurkundungstermin oder danach? Wüsste ja schon gerne, ob der Grundstückswert über dem Freibetrag liegt und ich evtl. Schenkungssteuer zahlen muss.

Ich hoffe ihr habt eine Antwort. Vielen Dank schonmal!

LG
 
Nordlys

Nordlys

Escoda. Erkläre es ihr, wo sie in Thüringen die Verkehrswerte im Netz findet. Gutachterausschuss ihres Landkreises? So ginge das hier.
 
E

Escroda

S

shenja

Der Wert im Vertrag wird nur für die Notargebühren benötigt. Den Rest ermittelt das Finanzamt.
Kleine Frage am Rande: Die Oma kann die Heimkosten auch die nächsten 10 Jahre ohne das Sozialamt bezahlen?
 
K

Käsemädchen

Hallo,

Danke für die Antworten.

Suchmaschine -> BORIS Thüringen
Aber ob es damit getan ist? Vermutlich ist das Grundstück bebaut. Dann hilft BORIS nicht.

Davor weiß das Finanzamt ja noch gar nicht, dass ein Eigentümerwechsel stattfindet. Und auch nicht, dass es eine Schenkung ist.
Ja, das Grundstück ist bebaut. Dann bleibt der Grundstückswert im Schenkungsvertrag einfach offen?

Kleine Frage am Rande: Die Oma kann die Heimkosten auch die nächsten 10 Jahre ohne das Sozialamt bezahlen?
Da sie das Haus an mich verschenkt, gehe ich davon aus, dass ihr Geld für die Heimkosten ausreicht.
 
U

User0815

Ja, das Grundstück ist bebaut. Dann bleibt der Grundstückswert im Schenkungsvertrag einfach offen?
Ja, der Notar muss ohnehin eine Vertragsabschrift ans FA schicken und schreibt dann in sein Anschreiben einen (von euch geschätzten) Wert rein.

Da sie das Haus an mich verschenkt, gehe ich davon aus, dass ihr Geld für die Heimkosten ausreicht.
"Ausgehen" ist ne schlechte Grundlage - wenn das Geld weg und das Sozialamt einspringen muss, kann das Sozialamt innerhalb von 10 Jahren ab Vertrag etwaige Rückforderungsansprüche geltend machen. Sowas sollte dringend vor Vertragsunterschrift geklärt sein!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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