Dacherhöhung nach einer Aufsparrendämmung

4,60 Stern(e) 5 Votes
N

noport

Hallo zusammen,

wir besitzen ein Reihenhaus welches das Vorletzte in einer 6er – Reihe ist. Jedes zweite Haus hat ein Versatz nach oben von ca. 80 cm. Nun haben wir vor, das vorletzte Dach mit einer Aufsparrendämmung zu versehen, welches eine Erhöhung von ca. 20 cm ergeben wird. Das würde somit eine zusätzliche„Treppe“ von außen gesehen ergeben. Worauf muß man hier achten, damit es nicht zu Ärger mit dem Nachbarn kommt? Das wir mit den Nachbarn reden ist selbstverständlich , wir wollen ja ein freundschaftliches Verhältnis beibehalten. Gibt es irgendwelche Gesetze, Vorschriften oder ähnliches die zu beachten sind?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Gibt es irgendwelche Gesetze, Vorschriften oder ähnliches die zu beachten sind?
Ja, Du mußt einen Bauantrag beim Bauamt stellen, insofern würde ich dort vorher Deine Idee vorstellen, um unliebsamen Überraschungen beim Antrag selbst vorzubeugen

Freundliche Grüße
 
N

noport

Ich habe noch weiter gegoogelt und bin dabei auf die Landesbauordnung von NRW gestoßen. Diese schreibt lt. §6, Abs.14 keine Baugenehmigung vor.
Hier der Wortlaut:
(14) Bei bestehenden Gebäuden ist die nachträgliche Bekleidung oder Verblendung von Außenwänden sowie die nachträgliche Anhebung der Dachhaut zulässig, wenn die Baumaßnahme der Verbesserung des Wärmeschutzes dient und wenn die Stärke der Bekleidung oder Verblendung bzw. die Anhebung der Dachhaut nicht mehr als 0,25 m und der verbleibende Abstand zur Nachbargrenze mindestens 2,50 m beträgt. Darüber hinaus können unter Würdigung nachbarlicher Belange und der Belange des Brandschutzes geringere Tiefen der Abstandsflächen gestattet werden, wenn die Baumaßnahme der Verbesserung des Wärmeschutzes dient. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Außenwände, deren abstandsfläche Absatz 5 nicht entspricht.

Somit bin ich wohl auf der sicheren Seite.
 
N

noport

Das ist aber wohl von Land zu Land verschieden. Von Baugenehmigung über Bauanzeige und gar nichts gibt es wohl alles.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Das ist aber wohl von Land zu Land verschieden. Von Baugenehmigung über Bauanzeige und gar nichts gibt es wohl alles.
Nur, weil im von Dir zitierten Absatz der Verordnung nicht explizit von einem Bauantrag gesprochen wird, bedeutet dies nicht, dass Du keinen Bauantrag brauchst
Jeder in NRW - und ich nehme an, auch im restlichen Teil Deutschlands - muß, sofern er an der äußeren Hülle und oftmals auch, wenn eine Innensanierung vorgenommen wird - einen Bauantrag stellen.

Ich wüßte jetzt nicht, weshalb ein Bauantrag ein Problem für Dich sein sollte - er kostet halt ein paar Euronen

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 12.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42576 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Dacherhöhung nach einer Aufsparrendämmung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Mindestabstand ab Bodenplatte? 11
2Baugenehmigung Antrag 12
3Kosten Baugenehmigung im Freistellungsverfahren, Neubau 11
4Garage - Bauantrag - Verwirrung - Seite 436
5Nachbarklage gegen bewilligte Baugenehmigung 46
6Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? 10
7Bauantrag oder Bauanzeige 15
8Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten - Seite 301354
9Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag? 27
10Bauantrag - Verzögerung durch Klage des Nachbarn - Erfahrungen? 21
11Geländemodellierung abweichend vom Bauantrag - erlaubt? (NRW) - Seite 236
12Freistellungsverfahren oder Baugenehmigung - Seite 540
13Dauer bis zur Erteilung der Baugenehmigung in BW - Seite 457
14Bauen ohne Baugenehmigung möglich? 26
15Gebührenbescheid zum Bauantrag - Seite 457
16Warten auf Baugenehmigung Tipps 26
17Baugenehmigung - Anwalt sinnvoll? 12
18Doppelhaushälfte - wer stellt zuerst Bauantrag, der gewinnt? 29
19Grundstück reserviert, Baufinanzierung Plan, Architekt/Bauantrag 21
20Bauantrag "zurückgestellt". Was heisst das? 19

Oben