Grundstückswahl - Wie und warum würdet ihr euch entscheiden?

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Lenschke

Bei der 1 sehe ich auch den Doppelcarport nicht oder Einfahrt von Nord. Bei Grundstück 11 darf man lt. Legende Richtung nördliche Straße die 3 m unterschreiten, bei Grundstück 1 nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe.

Generell führt ein 6m Carport plus 3m Abstandsfläche auf der anderen Seite zu einem schmalen Haus von ca. 7 bis 7,5 m. Das sollte sich aber finden lassen. Nicht erkennen kann ich, wie tief das Baufenster ist und nicht geäußert habt ihr euch, wieviel Haus ihr haben wollt.
Wir hatten gedacht, dass wir das Carport und die Zufahrt an den nördlichen Straßenzipfel setzen. Nach meinem Verständnis (bin aber Laie) darf man da wieder auf Grenze bauen da es nicht zwischen vorderer Baulinie und Straßenbegrwnzungslinie liegt. Dann würde das Carport komplett aus de Bebauungsfenster raus bleiben.
Aber das hätte ich auch irgendwie als selbstverständlich angenommen. Also Danke für den Hinweis - frage ich bei der Stadt noch mal nach!! Wenn das nicht geht, ist das Grundstück definitiv gestorben.

Beim Haus planen wir im Moment mit einer Grundfläche von 8,5x11,5 Meter. Also die kurze Seite zur Straße/Osten.
 
L

Lenschke

Nein. Ein Carport kann man auf fast jedem Grundstück bauen.
Weitersuchen. Wirklich suchen - heißt rumgehen und fragen.

Lieber hab ich Nachbarn als ne Autobahn nebenan.
Aber mit einer kleinen Grundflächenzahl kriegt man ein 6x9 Meter Carport nicht überall hin. Ich weiß dass das abstrus groß ist, aber das ist die Voraussetzung für meinen Mann zu bauen.
Weitere Grundstücke ist schwierig. Entweder sind wir dann bei doppelt so hohen Grundstückspreisen oder müssen noch fünf Jahre o.ä. Warten. Der Bebauungsplan für die nächsten Gebiete ist noch nicht beschlossen. Und diese sind dann auch in der gleichen Lage.

Ist übrigens nur eine Bundesstraße in einem ländlichen Gebiet. Mit der b1 in Dortmund nicht zu vergleichen. Aber Lärm ist natürlich trotzdem da...
 
L

Lenschke

Das passt. Sollte der Abstand von drei Metern für das Carport aber wirklich notwendig sein, würden wir das Grundstück nicht nehmen. Wir wollen uns nicht die Südseite zubauen.
Allgemein ist Grenzbebauung bei Carports erlaubt, insoweit muss ich für die Stelle noch mal nachfragen...
 
kbt09

kbt09

Grundstück 1 scheidet ja wohl eher eh aus.

Aber, Grundstück 4, da ist die Breite nicht zu erkennen. Grundstück 3 ist z. B. nur 16,5 m breit.

Carport auf Grenze = 6 m
Haus = 8,5 m
Abstand Haus zu nächstem Grundstück = 3m
--------------------------
= Gesamt 17,5 m
 
L

Lenschke

Guter Hinweis, danke! Nr. 4 wird knapp, da müsste man das Carport hinters Haus machen und hat dann eine ewig lange Auffahrt...

Oh man, da muss ich noch mal hin und her schieben.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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