Kusserob
03.10.2017 20:01:40
- #1
C’est aussi injuste in dieser Hinsicht, weil hier nur die Randgrundstücke des Neubaugebietes betroffen sind.
Und wenn ich mich penibel daran halte, habe ich nur noch 5m Platz hinter dem Haus und die zu errichtende Stützmauer (Hanggrundstück) wäre ca. 1,70m, also auch unzulässig laut Bebauungsplan...
Und wenn ich mich penibel daran halte, habe ich nur noch 5m Platz hinter dem Haus und die zu errichtende Stützmauer (Hanggrundstück) wäre ca. 1,70m, also auch unzulässig laut Bebauungsplan...