Fremdvergabe von Aufträgen

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H

HausbauBV2020

Hallo zusammen,

nach erfolgloser Recherche im Internet, versuche ich nun hier im Forum auf eure Erfahrung zurückzugreifen.

Kurz zur Situation: Wir haben ein Einfamilienhaus über eine in unserer Region bekannte Baufirma gebaut. ( Nicht schlüsselfertig )
Mit der Baufirma wurde ein Vertrag mit einem Ortsansässigen Maler und Stuckateur geschlossen zum anbringen der Außenfassade.
Der Maler und Stuckateur hat nun Teilarbeiten zum anbringen der Außenfassade fremdvergeben. Dies scheint wohl so üblich zu sein.
Meine Frage ist nun wie das rechtlich aussieht. Kann eine beauftragte Firma einfach so ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber eine andere Firma beauftragen "seine" Arbeiten zu erledigen?
Uns stellt sich diese Frage daher, dass wir vermuten Probleme zu bekommen wenn es darum geht evtl. Mängel zu beanstanden. Ansprechpartner und in Verantwortung ist ja der Auftragnehmer ( Stuckateur ). Dieser muss sich ja dann an die Firma wenden die er beauftragt hat, und wie so oft im Leben, wenn viele Köche an einer Suppe rühren, war es dann keiner wenn sie versalzen ist.
Ebenso stellen wir uns die Frage wie "gut" uns unsere Baufirma diesbezüglich beraten hat, wenn nun auch eine dritte Firma daran Geld verdienen kann, wenn ihr versteht was ich meine ?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Anregungen.
 
G

guckuck2

Sofern keine höchstpersönliche Leistungserbringung vereinbart ist, was ungewöhnlich wäre, hast du darauf keinen Einfluss.
 
N

nordanney

Meine Frage ist nun wie das rechtlich aussieht. Kann eine beauftragte Firma einfach so ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber eine andere Firma beauftragen "seine" Arbeiten zu erledigen?
Was für einen Auftrag hast Du vergeben? A) Fertige Fassade liefern oder B) Fassade ausschließlich durch beauftragte Firma herstellen lassen.
B) wäre ungewöhnlich. Im normalen Leben arbeiten viele Handwerker mit Subunternehmern. Kann Dir aber auch egal sein.
Uns stellt sich diese Frage daher, dass wir vermuten Probleme zu bekommen wenn es darum geht evtl. Mängel zu beanstanden.
Mängel sind durch die von Dir beauftragte Firma zu beheben. Wie sie das dann macht, ist schon wieder nicht Dein Problem.
Ebenso stellen wir uns die Frage wie "gut" uns unsere Baufirma diesbezüglich beraten hat
Wenn Du einen VW Golf kaufst, wie viel VW steckt dann drin? Eigentlich gar nichts, da die Komponenten von zig Zulieferern kommt. Ist das Auto dann Mist?
Hättest ja ein anderes Auto kaufen oder, in Deinem konkreten Fall, ein günstigeres Angebot einholen können.
Vielleicht verdient Eure Baufirma ja gar kein Geld mit der Fassade, sondern hat so viele Aufträge, dass sie es selbst einfach gar nicht schaffen?

Fazit: Deine Baustelle läuft ganz normal.
 
K1300S

K1300S

Davon abgesehen verstehe ich es so, dass Euer GU ja bereits den Auftrag für die Fassade untervergeben hat, oder nicht? Dann habt Ihr da ohnehin keine Handhabe, denn das ist dann Sache des GU, es sei denn, Ihr habt - wie @guckuck2 erwähnt hat - eine höchtspersönliche Leistungserbringung vereinbart. In jedem Fall ist Euer GU sowieso Euer einziger Ansprechpartner, auch und insbesondere für Fragen der Gewährleistung.
 
H

HilfeHilfe

Du hast einen Vertrag mit dem Stukkitur. Das er den Auftrag weitergibt kannst du nicht beeinflussen. Mängel musst du beim Stukki beanstanden und er muss dafür sorgen das diese behoben werden. Würde auch vorher nicht zahlen
 
Zuletzt aktualisiert 17.06.2024
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