Unterlagen fehlen für die erste Teil-Auszahlung

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U

uti-pepe

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe im Oktober eine Baufinanzierung bei der DSL-Bank abgeschlossen,
im November habe ich den Vertrag bei dem Notar unterschrieben.

Ich habe mich für eine bereitstellungsfreie Zeit von 3 Monaten entschieden, da zur Vertragsunterschribung bereits die Bodenplatte gelegt wurde.
Im Dezember kam auch die erste Rechnung, soweit so gut.

Diese wurde bis heute nicht ausgezahlt, da lt. Bank noch folgende Unterlagen fehlen:

  • "Auszug aus dem Teilungsplan bzgl. der Geschosse, in welchen das zu beleihende Wohnungs-/Teileigentum und ggf. vorhandene Sondernutzungsrechte (z.B. Garage, nicht für Keller) liegen, endgültiger Teilungsplan erforderlich, es lag nur die Vorentwurfsplanung vor
  • ggf. Freistellungserklärung, ggf. Bürgschaft gemäß § 7 Makler- und Bauträgerverordnung und Forderungsabtretung gemäß Bank Vordruck und deren Bestätigung (jeweils im Original) - Bestätigung vom Bauträger liegt vor
  • amtlicher Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudebestand des Entwurfsverfassers
  • Grundbuchblattabschrift nach rangrichtiger Grundschuldeintragung /-Abtretung (erhält die Bank direkt vom Amtsgericht/Grundbuchamt) bzw. notarielle Rangbestätigung im Original
  • Endgültige bemaßte Grundrisse inklusive Wohnflächenberechnung vom Architekten oder Bauträger erstellt"

Der Notar antwortete nun:

"... dass der Antrag auf Eintragung der Aufteilung in Wohnungseigentum aufgrund fehlender Abgeschlossenheitsbescheinigung noch nicht gestellt werden konnte. Somit kann auch die Grundschuld nicht zu Eintragung gelangen; auch für eine Notarbestätigung ist es zu früh."

Nun muss ich die Bereitstellungszinsen zahlen, was mich sehr ärgert.
Kann ich diese Kosten irgendwo geltend machen (Bauträger/Notar)?
Meiner Meinung nach, hätte der Vertrag so nicht abgeschlossen werden dürfen. Oder bin ich auf dem Holzweg?

Vielen Dank.
 
H

hampshire

Nun muss ich die Bereitstellungszinsen zahlen, was mich sehr ärgert.
Ja, das ist ärgerlich.
Kann ich diese Kosten irgendwo geltend machen (Bauträger/Notar)?
Dafür gibt es überhaupt keinen keinen Grund. Die Anderen verhalten sich doch korrekt und vertragsgemäß.
Meiner Meinung nach, hätte der Vertrag so nicht abgeschlossen werden dürfen.
Du formulierst das ausgesprochen distanziert und unkonkret. Meinst Du den Finanzierungsvertrag oder den Bauauftrag? Wo soll denn ein Fehler bei einem der Vertragspartner liegen?
Oder bin ich auf dem Holzweg?
Sieht so aus. Du hast Verträge unterschrieben und das Timing selbst in die Hand genommen. Das geht nun nicht auf und das kostet eben. Warum sollte irgendjemand für Deine Entscheidungen Verantwortung übernehmen?
 
U

uti-pepe

Sieht so aus. Du hast Verträge unterschrieben und das Timing selbst in die Hand genommen. Das geht nun nicht auf und das kostet eben. Warum sollte irgendjemand für Deine Entscheidungen Verantwortung übernehmen?
... warum soll ich "Strafzinsen" zahlen wenn der Bauträger/Notar es nicht schafft die Unterlagen zu besorgen und fristgerecht einzureichen?
Die o.g. Unterlagen muss ja der Bauträger/Notar zur Verfügung stellen...
 
H

hampshire

Es wäre maximal erstaunlich, wenn Du eine Terminzusage für die Fertigstellung aller Eintragungen und Unterlagen bekommen hättest. Du hast eine Einschätzung getroffen wie lange das dauert und Dich geirrt. Das passiert uns allen immer wieder und ist kein Makel. Einfach dafür einstehen, daraus lernen und weiter geht`s.
Das Spiel „Schwarzer Peter“ ist ein zunehmend beliebter Sport. Du bist in bester Gesellschaft wenn Du das spielen willst. Mir liegt das nicht.
Darüber hinaus halte ich es für wenig clever den Bauträger gleich zu Beginn des Projektes mit zweifelhaften Forderungen anzugehen. Du riskierst eine stressige Bauphase indem Du gleich zu Projektbeginn sämtliche Lust auf Entgegenkommen verspielst. Da braucht nur ein „Bruder im Geiste„ zu sitzen...
Und einen Notar kannst Du schon gar nicht wegen fehlender Unterlagen angehen.
 
Zuletzt aktualisiert 15.06.2024
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