Rechtliches zum Einzugstermin

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L

Lorana

Hallo,

wir lassen derzeit ein Reihenhäuschen bauen. Laut Vertrag ist der Termin der Schlüsselübergabe 1.September 2013. Da es im Winter allerdings kalt war (wer hätte es gedacht...) gab es einige Wochen Bauverzögerung. Fußbodenheizung ebenfalls nochmal drei Wochen.
Den voraussichtlichen Termin der Schlüsselübergabe kann man uns nicht sagen. Wir haben telefonisch und schriftlich versucht, eine Aussage seitens der Baufirma zu bekommen, werden aber abgewimmelt bzw. ignoriert.
Das Problem ist nur, dass wir in unserer Wohnung 3 Monate Kündigungsfrist haben. Sollten wir noch einen Fliesenleger benötigen, müssen wir wissen, in welchem Monat wir rein dürfen. Das Küchenstudio ist zum Glück flexibel.

Meine Frage ist nun: Dürfen wir eine verbindliche Aussage zum Einzugstermin einfordern? Laut Vertrag müssen wir drei Wochen vor der Schlüsselübergabe informiert werden. Ist das zumutbar?

Vielen Dank
Lorana
 
Der Da

Der Da

Was steht denn im Vertrag? Steht da ein garantiertes Datum? Wenn nicht habt ihr Pech und müsst es wohl so nehmen wie es kommt.

Das ist keine rechtsberatung.
 
B

Bauexperte

Hallo Lorana,

vorab - ich darf keine Rechtsberatung betreiben, das ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten !

wir lassen derzeit ein Reihenhäuschen bauen. Laut Vertrag ist der Termin der Schlüsselübergabe 1.September 2013. Da es im Winter allerdings kalt war (wer hätte es gedacht...) gab es einige Wochen Bauverzögerung.
Das u.a. diese "Schlechtwettertage" die Bauzeit verlängern, steht sicherlich in der BB. Dies daher, daß Du keine Gelder bzgl. möglicher Überziehung der Bauzeit einfordern/einbehalten kannst.

Den voraussichtlichen Termin der Schlüsselübergabe kann man uns nicht sagen. Wir haben telefonisch und schriftlich versucht, eine Aussage seitens der Baufirma zu bekommen, werden aber abgewimmelt bzw. ignoriert. [...] Meine Frage ist nun: Dürfen wir eine verbindliche Aussage zum Einzugstermin einfordern? Laut Vertrag müssen wir drei Wochen vor der Schlüsselübergabe informiert werden. Ist das zumutbar?
Du hast diesen Werkvertrag so unterschrieben.

Wenn es keine beiderseitig unterzeichnete Zusatzvereinbarung zu diesem Thema gibt, wirst Du Dich damit abfinden müssen, daß Dein BU sich strikt an den Vertrag hält. Du hast damit auch keine Handhabe, Deinen BU zu einer verbindlichen Aussage vor Beginn dieser 3-Wochenfrist zu bewegen.

Einzige Möglichkeit: so lange nerven, bis Dein BU froh ist, Dich endlich los zu werden :D

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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