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wilsumer
Hat jemand Erfahrungen oder Meinungen zu diesem Angebot? Im Internet sind kaum Erfahrungsberichte zu finden. Vielleicht gibt es hier den einen oder anderen der sich damit schon auseinandergesetzt hat oder sich damit auskennt:
R+V Fix und Flex Darlehen
- 30 Jahre ZB
- 2.55% effektiv Zinssatz
- KEINE jährlich, einmaligen oder wiederkehrenden Gebühren
- Arbeitslosigkeitsversicherung: Im Fall betriebsbedingter Arbeitslosigkeit übernimmt die R+V die Zinsrate sowie 1 % der Tilgung für das R+V-Darlehen (für bis zu zwölf Monate) im Leistungsfall ohne zusätzliche Kosten für Sie.
- Todesfallschutz: Auch im Todesfall eines Darlehensnehmers übernimmt die R+V die Zinsrate sowie 1 % der Tilgung für das R+V-Darlehen ohne zusätzliche Kosten für Sie. Die Leistung ist auf 30.000 EUR begrenzt. So gewinnen Sie Zeit für die zu treffenden Maßnahmen;
- hohe Flexibilität: laufende Tilgung 1 bis 10 % oder 1 bis 5 % pro Jahr (abhängig von der Sondertilgung)
- auf Wunsch Tilgungsaussetzung in den ersten 10 Jahren möglich (unter bestimmten Voraussetzungen)
- fünf kostenfreie Tilgungssatz Änderungen in der Sollzinsbindung
- Sondertilgung bis 5 oder 10 % pro Jahr (abhängig von der laufenden Tilgung)
- Bereitstellungszins ab dem 13. Monat
- Keine Pflicht irgendwelche Versicherungen abzuschließen!
R+V Fix und Flex Darlehen
- 30 Jahre ZB
- 2.55% effektiv Zinssatz
- KEINE jährlich, einmaligen oder wiederkehrenden Gebühren
- Arbeitslosigkeitsversicherung: Im Fall betriebsbedingter Arbeitslosigkeit übernimmt die R+V die Zinsrate sowie 1 % der Tilgung für das R+V-Darlehen (für bis zu zwölf Monate) im Leistungsfall ohne zusätzliche Kosten für Sie.
- Todesfallschutz: Auch im Todesfall eines Darlehensnehmers übernimmt die R+V die Zinsrate sowie 1 % der Tilgung für das R+V-Darlehen ohne zusätzliche Kosten für Sie. Die Leistung ist auf 30.000 EUR begrenzt. So gewinnen Sie Zeit für die zu treffenden Maßnahmen;
- hohe Flexibilität: laufende Tilgung 1 bis 10 % oder 1 bis 5 % pro Jahr (abhängig von der Sondertilgung)
- auf Wunsch Tilgungsaussetzung in den ersten 10 Jahren möglich (unter bestimmten Voraussetzungen)
- fünf kostenfreie Tilgungssatz Änderungen in der Sollzinsbindung
- Sondertilgung bis 5 oder 10 % pro Jahr (abhängig von der laufenden Tilgung)
- Bereitstellungszins ab dem 13. Monat
- Keine Pflicht irgendwelche Versicherungen abzuschließen!