Was das EP antrifft, kann ich nur empfehlen einen BAFA geförderten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen.
Dadurch wird klar ersichtlich, welches Bauteil welche Verluste hat und wo man am effektivsten entgegen steuert.
Das muss der Energieberater auch mit den Kosten belegen.
Zu @
Adam2112 Fakenews:
Das Wunder Coat CE ist völlig irrelevant, denn es ist ungeprüft und beschreibt rechtlich nur Herstellerangaben für den Handel eines Importproduktes.
Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe wird nach DIN 4108-4:2013-02 und DIN EN 13162 bis 13171 ermittelt. Nur diese Werte darf ein Energieberater ansetzen
und müssen dem CE zugrunde liegen. Ein gutes Beispiel sind hier importierte Fenster mit CE, die zwar hier gehandelt werden dürfen, aber nach Landesbauordnung nicht eingebaut. Ein Thema was ich schon öfters bei Abnahmen KfW oder BAFA in der Baubegleitung hatte.
Coats also Beschichtungen sind keine Dämmmaterialien und können daher auch keine WLG haben. Selbst wenn im Ausland jemand der Meinung wäre,
müsste das Coat noch immer zentimeterdick aufgetragen werden, wobei die Dampfdiffusion dann das nächste Thema wäre. Was übrigens auch eine zwingende Angabe zur Berechnung des Feuchteschutznachweis ist, tja und wieder nach DIN 4108, schließlich leben wir in D.
Das die Angabe falsch ist, lässt sich schon dadurch erkennen, dass es laut DIN gar keinen kleineren Wert als
0,001 W/(m·K) geben kann.
Dumm gelaufen