@ "Vane2023":
So, wie "CarstenausNRW" das beschrieb, genau so ist es!
Dass ein Klebstoff (hier von Parkett) seine Klebkraft über die Jahre hinweg verliert, ist zwar in der Fachwelt bekannt, doch gibt es hierzu keinerlei wissenschaftlichen Untersuchungen, in welchem Zeitraum bei welcher Nutzung wieviel Prozent der ursprünglichen Klebkraft (die wäre zudem erst einmal als Ausgangsgröße zu definieren wie auch durch Abreiß- oder Scherfestigkeitsprüfungen zu dokumentieren) verloren gehen.
Klebstoffe verspröden mit den Jahren, das ist bekannt. Besonders betrifft dies (so meine eigene Erfahrung) die bituminösen Klebstoffe, welche vor ca. 30 Jahren und früher eingesetzt wurden. Hier würde ich als Sachverständiger fragen, mit welcher Methode denn der behauptete Klebekraftverlust festgestellt wurde, welche Werte mit dem angegebenen Prüfverfahren erreicht wurden und welche Ausgangswerte (nach der Parkettverlegung) damals ermittelt wurden.
Ich schätze, bereits nach diesem kleinen Fragenkatalog wäre für die Gegenseite der Fall im Sinne eines nicht zu gewinnenden Rechtsstreits beendet.
Bei einer Mitesache, das betrift nun auch das damalige Parkett in der Mietsache, wird VERSCHLEIß durch den geleisteten Mietzins abgegolten. Das hatte auch "CarstenausNRW" geschrieben.
Nur beim Thema "Haltbarkeit" eines Parkettbodens, da weicht meine Meinung doch etwas ab.
Denn die "Lebensdauer" kommt auf die Parkettart an - und die wurde Deinerseits nicht beschrieben.
Für Massivparkett, da gehe ich meinungsmäßig mit, darf man von einer Nutzungsdauer von 100 Jahren und darüber ausgehen.
Bei Mehrschichtparkett allerdings nicht!
Ich würde, den beschriebenen Vorgang abschließend noch einmal aufgreifend, tatsächlich nichts tun. Kein Antwortschreiben an die damalige Vermieterin, nichts!
Denn die Beweiskraft liegt beim Vermieter, nicht bei Dir.
Und merke: je mehr Du selber schreibst, desto mehr könntest Du Dich unbeabsichtigt in die Bredroulle bringen!!
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Dies ist keine Rechtsberatung, die stände mir als Nicht-Jurist auch nicht zu!
Dennoch wünsche ich Dir eine bedachte Entscheidung: KlaRa