Monatelang geplant und jetzt Mehrkosten weil nicht realisierbar?!

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T

titoz

Hallo Leute,

ich habe ein kleines Problem und zwar habe ich am Haus mit 4 Faltanlagen geplant die sich alle nach außen aufschieben lassen.
2x 4,30m breit
2x 3,30m breit

Geplant ist es seit einem halben Jahr, dass wir bei den großen Faltanlagen 4 Elemente haben und bei den kleinen nur 3, so dass jeder Element ca. 1,10 m breit ist und es einheitlich aussieht. Zudem Rollläden da man die am besten abdunkeln kann.

Jetzt kurz vor der Fensterbestellung kommt der Bauträger mit folgenden Aussagen:
1. Für die beiden 4,30 m Faltanlagen kann der Fensterbauer keine gedämmten Rollläden anbieten, da die sonst durchhängen würden.
2. die 4,30m Faltanlagen gibts nur mit 5 Elementen.

Zu 1) Sein Vorschlag: Ich sollte doch auf Raffstoren umsteigen, da man die wohl in der Breite bekommt. Jedoch mit Mehrpreis, den er mir bis heute noch nicht genannt hat.
Zu 2) Seine Vorschlage: Ich solle doch lieber eine PSK Tür nehmen, die sei auch günstiger... oder aber ich nehme auch bei den kleinen Faltanlagen ein Element mehr, damit es einheitlich aussieht. Eine andere Möglichkeit wäre, die Faltanlagen aus Aluminium fertigen zu lassen. Da würde man die Maße hinbekommen. Jedoch auch hier wieder fast 4.000 € Mehrpreis.

Jetzt meine Fragen:
Wer muss für die Mehrkosten für Raffstoren und Aluminium Faltanlagen aufkommen?
Ein Bauträger mit Bauzeichner und Architekt müsste doch wissen ob es so breite Rollläden gibt und ob so breite Faltanlagen mit einer gewissen Anzahl an Elementen lieferbar ist oder nicht.

Hätte ich vorher gewusst wie hoch die Mehrkosten sind, dann hätte ich sicherlich umgedacht, aber der Rohbau steht und jetzt nochmal umzuplanen ist schwierig.

Gruß
Tito
 
B

Bieber0815

Was war vereinbart? Was steht in der Baubeschreibung? Was heißt genau "war geplant"? Hat man Dir die "Faltanlagen" wie von Dir beschrieben mit diesen Eigenschaften verkauft? Wenn ja, muss nun auch geliefert werden. Wenn nein ...

Ist es wirklich ein Bauträger oder handelt es sich um einen GU oder einen GÜ?
 
T

titoz

Was war vereinbart? Was steht in der Baubeschreibung? Was heißt genau "war geplant"? Hat man Dir die "Faltanlagen" wie von Dir beschrieben mit diesen Eigenschaften verkauft? Wenn ja, muss nun auch geliefert werden. Wenn nein ...

Ist es wirklich ein Bauträger oder handelt es sich um einen GU oder einen GÜ?
Hmm, also in der Baubeschreibung steht nur was von Kunststofffaltanlagen, und nichts über die Aufteilung der Elemente. Aber dafür ist es im Werkplan so eingezeichnet, so war es auch von Anfang an in jeder Version des Werkplans eingezeichnet.
Bei den Rollläden steht in der Baubeschreibung: in jedem Raum elektrische Rollläden.

Im Vertrag steht, dass für den Leistungsumfang folgende Unterlagen Gültigkeit besitzen:
- Angebot inkl. Baubeschreibung: Hier ist das Thema Rollläden geklärt. Zu den Faltanlagen gibt es keine genauen Infos
- Bauskizze: Hier sind Rollläden mit "Ro" markiert, auch bei den Faltanlagen. Die Faltanlagen selbst sind hier mit den gewünschten 4 Elemten bei den großen Öffnungen und 3 Elementen bei den kleinen Öffnungen eingezeichnet.
- Raumbuch: Hier wird nichts von beiden Themen erwähnt.

Wenn ich das so lese, dann müsste er beide Mehrkosten tragen korrekt?

Was ist ein GU bzw. GÜ?

Gruß
Tito
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
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