Heute, ja. Aber die Regeln für die Grundsteuer werden gerade geändert, die Karten neu gemischt....und genaues weiß man nicht. Vorsicht ist bekanntermaßen die Mutter der Porzellankiste.Die Baukosten hat man vor allem früher abgefragt um nachvollziehen zu können ob die angegebenen Daten (Größe, Ausstattung, Carport etc.) mit der Realität übereinstimmen können.
Heute achtet da keiner mehr darauf.
Man wird sowieso eine neue Erklärung einreichen müssen, sollte die Reform denn dann irgendwann stehen. Von demher ist es relativ egal was ihr auf der Erklärung zu altem Recht an Baukosten eingetragen habt. Eine grobe Richtung reicht völlig.Heute, ja. Aber die Regeln für die Grundsteuer werden gerade geändert, die Karten neu gemischt....und genaues weiß man nicht. Vorsicht ist bekanntermaßen die Mutter der Porzellankiste.