Guten Morgen.Nein, aber von welchen Preisen gehst Du aus? Die Antwort bis Du uns noch schuldig.
Guten Morgen.Dieses Effekt hast Du m.E. "sowieso und immer" bei einer zentralen Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Die (warme, frische) Luft aus dem Wohnzimmer strömt durch Überströmbereiche (Flur) zum Abluftbereich (bspw. Küche oder Bad), wird dort abgesaugt und im zentralen Wärmetauscher dann gegen die frische Zuluft von außen abgekühlt. In einem offenen Wohn-/Ess-/Kochbereich hast Du sowieso Zu- und Abluft-Ventile beisammen.
Lärmarm sind Kontrollierte-Wohnraumlüftung m.E. nicht von Natur aus, besondere Ansprüche erfordern dann auch besondere Maßnahmen in der Planung (eher kleinere Volumenströme je Ventil, eher kleine Strömungsgeschwindigkeiten in den Leitungen und in den Überströmventilen [besonders große Spalte unter den Türen vermindern die Strömungsgeschwindigkeit führen aber den Sinn einer Tür irgendwann ad absurdum; es gibt aber Alternativen] ...).
Legal mit Gasheizung zu bauen schreit m.E. nach einem Architekten und einem kreativen Energie-Berater. Mit einem GU/GÜ/Bauträger wird das eher nichts werden (Ausnahmen bestätigen die Regel). IMHO ist Gas ideal zum Heizen geeignet (natürlich mit Brennwert und mit Fußbodenheizung mit geringer Vorlauftemperatur), leider will der Gesetzgeber, dass wir mit Strom heizen. Also machen wir das.
Letzter Punkt: Ich koche mit Induktion und vermisse den Gasherd seitdem in keinster Weise. Aber das musst Du wissen ...
Guten Morgen.Es ist mein Job das zu wissen; ich hätte es aber anders formulieren und noch besser, nicht so kurz und knapp vor einem Termin noch antworten sollen
Es ist immer schwierig - jedenfalls für mich, Quellen zu finden, welche nicht vorauseilend als parteiisch verschrien werden; á la "des Brot ich eß, des Lied ich sing". Ich hoffe also mit den anhängenden jpg´s eine neutrale Erläuterung der Veränderungen ab 01.01.2016 gefunden zu haben.
Die wichtigsten Änderungen zur Energieeinsparverordnung 2016 betreffen
Wenn Du Dir anschaust, wie viel mehr Aufwand Du betreiben mußt, um künftig ein Einfamilienhaus mit einer Gasbrennwerttherme zu betreiben, an der nächsten Folie erkennst, daß dieser Aufwand bei Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht erforderlich ist und Dir dann auch noch vor Augen führst, daß eine Luft-Wasser-Wärmepumpe heutzutage in etwa preisgleich einer Gasbrennwerttherme eingekauft wird - Photovoltaik und Speicher immer preiswerter werden, erkennst Du weshalb ich geschrieben habe, daß Du es mit Gas nicht schaffen wirst. Ich kann mir kaum vorstellen, daß es ab Januar 16 viele Bauherren geben wird, welche bereit sind, dieses "Mehr" an Kosten zu schultern, nur um vermeintlich "billig" mit Gas heizen zu können. Unter dem Strich und unter Berücksichtigung aller Investitionskosten ist Gas nämlich nicht wirklich billiger als Strom.
- Primärenergiefaktor Strom: 2,4 (ab 1.5. 2014) bzw. 1,8 (ab 1.1.2016)
- Referenztechnik: unverändert bei Wohn- und Nichtwohnbau,
jedoch teilweise eindeutiger beschrieben- Verschärfung aus anlagentechnischer Sicht erfolgt über den allgemeinen Multiplikator (0,75) auf QP,REF ab 1.1.2016
- Verschärfung bei HT' um durchschnittlich 20 % ab 1.1.2016
- Einführung von Energieeffizienzklassen im Energieausweis und von
Pflichtangaben für Immobilienanzeigen- Prüfung von Ausweisen
Regenerative Energien werden gefördert und demgemäß auch beim Neubau gefordert, damit das angestrebte Ziel - 2020 nur noch PH zuzulassen und 2050 nur noch Null-Energiehäuser zu genehmigen, erreicht werden kann. Mit diesem Ziel muß die klassische Gasbrennwerttherme imho zum Verlierer werden, jedoch mittels Wärmepumpe - bspw. Brauchwasser- oder Frischwasserwärmepumpen - noch eine Weile die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen können.
Quelle: Energieeinsparverordnung 2014/2016 Überblick, Neuerungen, Konsequenzen. Brandenburgische Ingenieurkammer März 2015, Dr.-Ing. K. Jagnow Braunschweig Magdeburg
Liebe Grüsse, Bauexperte
Mit einer Tochter der Deutsche Fertighaus Holding zu bauen, war immer schon etwas Besonderes. Btw. auch deren Verträge; gut lesen/beraten lassen, daß Du genau weißt, "was" Du akzeptierstWir waren bei Okal Haus und haben uns ein Haus mal ausrechnen lassen.
Der Aufpreis von kfw 70 mit Gas zu kfw 55 mit Wärmepumpe war 9000€
Der Aufpreis von kfw70 mit Gas zu kfw 70 mit Wärmepumpe waren immer noch 4000€
Ja. Nur der Mehraufwand wird so hoch sein, daß Gas gerade nicht mehr vorauseilend die preiswerte Lösung überhaupt ist. Ich kann mir auch gut vorstellen, im Verbund mit Gas wieder Richtung 50er Wände incl. WDVS zu marschieren; blöd bei Doppelhaushälfte. Ich bin schon sehr neugierig, wie die beauftrage Werbeagentur das der Gasklientel schmackhaft machen wird. Die Hersteller von WDVS sind imho mal wieder die Sieger, da vergleichbare mineralische/natürliche Dämmung noch zu teuer ist.Danke für die Grafiken.
Jetzt kann ich mir etwas vorstellen.
Also das Fazit ist, dass es geht aber mit Mehraufwand verbunden ist.
Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe erhält zwar ab Januar den Status A+ (eine Luft-Wasser-Wärmepumpe "nur" A), dennoch ist sie - im privaten Hausbau - ein teures nice to have, weshalb wir sie nicht als 1. Wahl empfehlen. Wer sich für diesen WE entscheidet, weiß aber darum und damit ist es eine gute Entscheidung!z.B. unter Sole Wärmepumpe.