H
-haeuslebauer-
Hallo zusammen,
wir planen den Kauf eines Grundstücks, um ein freistehendes Einfamilienhaus darauf zu errichten. Das Grundstück, das es werden soll, soll ideell geteilt werden. Die jetzigen Bewohner geben ein Teil ihres Gartens ab.
Der Verlauf erfolgt von privat, über Makler, aber ohne Bauträgerbindung oder ähnliches. Aktuell informieren wir uns parallel über Bauträger und vergleichen Angebote - vor dem Notartermin wird aber nichts unterschrieben o.ä..
Aber: Die ideelle Teilung des Grundstücks wird erst dann wirksam, wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt. Also dann, wenn ein Bauantrag gestellt wurde und eine Baugenehmigung vorliegt.
Könnte durch diesen rechtlichen Zusammenhang die doppelte Grunderwerbsteuer drohen - obwohl es ja kein Kopplungsgeschäft ist?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Beste Grüße
Jan
wir planen den Kauf eines Grundstücks, um ein freistehendes Einfamilienhaus darauf zu errichten. Das Grundstück, das es werden soll, soll ideell geteilt werden. Die jetzigen Bewohner geben ein Teil ihres Gartens ab.
Der Verlauf erfolgt von privat, über Makler, aber ohne Bauträgerbindung oder ähnliches. Aktuell informieren wir uns parallel über Bauträger und vergleichen Angebote - vor dem Notartermin wird aber nichts unterschrieben o.ä..
Aber: Die ideelle Teilung des Grundstücks wird erst dann wirksam, wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt. Also dann, wenn ein Bauantrag gestellt wurde und eine Baugenehmigung vorliegt.
Könnte durch diesen rechtlichen Zusammenhang die doppelte Grunderwerbsteuer drohen - obwohl es ja kein Kopplungsgeschäft ist?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Beste Grüße
Jan