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Mithr77
Hallo zusammen,
meine Frau und ich stehen kurz vor dem Hauskauf. Wir haben eine sehr schöne Immobilie gefunden. Bei der Finanzierung war uns Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit wichtig. Außerdem kann das Haus erst in 08/2019 übernommen werden, da die Eigentümer parallel neu bauen. Daher haben wir auf einen ausreichenden Bereitstellungszinsfreien Zeitraum geachtet.
Unser favorisiertes Finanzierungsangebot haben wir über die Interhyp von der Münchener Hypothekenbank zu folgenden Konditionen bekommen:
Darlehensbetrag: 358.000 €
Zinsbindung: 33 Jahre
Effektivzins: 2,42 % p.A.
mon. Rate: 1.330,00 €
Bereitstellungszinsfreie Zeit: 12 Monate
Sondertilgung: 5 % pro Jahr jederzeit, Minimum 200 € je Zahlung
1. Wie bewertet ihr allgemein die Konditionen?
2. Habt Ihr Erfahrungen mit der Münchener Hypothekenbank?
Folgende Details des Darlehensvertrags können wir nicht so recht interpretieren.
Wir gehen von einer Auszahlung des Darlehens im August 2019 aus, da erst mit Hausübergabe die Zahlungsverpflichtung besteht. Im Tilgungsplan, der den Vertragsunterlagen beigefügt ist, wird eine Auszahlung im Oktober 2018 angenommen (Warum auch immer). Hiermit würden laut Tilgungsplan dann schon Zinszahlungen (ca. 700 € pro Monat) einhergehen. Das wollen wir natürlich nicht, wir wollen erst im August nächstes Jahr das Geld auszahlen lassen und dann mit Zins und Tilgung beginnen. Tilgungsbeginn ist festgelegt ab 08/2019. Daneben sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Punkte aufgeführt:
- die Bank ist jederzeit berechtigt, das Darlehen ganz oder teilweise auszuzahlen.
- die Kündigung des Darlehensvertrags durch die Bank ist möglich, sofern das Darlehen nicht innerhalb von 10 Monaten nach Vertragsabschluss bezogen wird.
Dazu folgende Fragen:
3. Ist der Tilgungsplan nur ein Berechnungsbeispiel, oder geht die Bank von einer Auszahlung im Oktober diesen Jahres aus.
4. Kann es sein, dass die Bank eine Auszahlung entgegen unseren Willen vornimmt, (sobald wir die Voraussetzungen erfüllt haben), um Zinszahlungen zu erhalten. Gibt es dazu Erfahrungen?
5. Ist es in der dargestellten Situation tatsächlich möglich, dass uns die Bank das Darlehen kündigt, sofern wir das Geld erst wie geplant abrufen.
6. Seht ihr eine Chance im Vertrag selbst Sonderregelungen zu den AGB zu treffen, die diese negativen Punkte verhindern.
Für euere Erfahrungen und Anregungen jeder Art sind wir dankbar.
Die Interhyp können wir leider erst am Montag dazu kontaktieren .
Vielen Dank und viele Grüße
Mithr77
meine Frau und ich stehen kurz vor dem Hauskauf. Wir haben eine sehr schöne Immobilie gefunden. Bei der Finanzierung war uns Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit wichtig. Außerdem kann das Haus erst in 08/2019 übernommen werden, da die Eigentümer parallel neu bauen. Daher haben wir auf einen ausreichenden Bereitstellungszinsfreien Zeitraum geachtet.
Unser favorisiertes Finanzierungsangebot haben wir über die Interhyp von der Münchener Hypothekenbank zu folgenden Konditionen bekommen:
Darlehensbetrag: 358.000 €
Zinsbindung: 33 Jahre
Effektivzins: 2,42 % p.A.
mon. Rate: 1.330,00 €
Bereitstellungszinsfreie Zeit: 12 Monate
Sondertilgung: 5 % pro Jahr jederzeit, Minimum 200 € je Zahlung
1. Wie bewertet ihr allgemein die Konditionen?
2. Habt Ihr Erfahrungen mit der Münchener Hypothekenbank?
Folgende Details des Darlehensvertrags können wir nicht so recht interpretieren.
Wir gehen von einer Auszahlung des Darlehens im August 2019 aus, da erst mit Hausübergabe die Zahlungsverpflichtung besteht. Im Tilgungsplan, der den Vertragsunterlagen beigefügt ist, wird eine Auszahlung im Oktober 2018 angenommen (Warum auch immer). Hiermit würden laut Tilgungsplan dann schon Zinszahlungen (ca. 700 € pro Monat) einhergehen. Das wollen wir natürlich nicht, wir wollen erst im August nächstes Jahr das Geld auszahlen lassen und dann mit Zins und Tilgung beginnen. Tilgungsbeginn ist festgelegt ab 08/2019. Daneben sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Punkte aufgeführt:
- die Bank ist jederzeit berechtigt, das Darlehen ganz oder teilweise auszuzahlen.
- die Kündigung des Darlehensvertrags durch die Bank ist möglich, sofern das Darlehen nicht innerhalb von 10 Monaten nach Vertragsabschluss bezogen wird.
Dazu folgende Fragen:
3. Ist der Tilgungsplan nur ein Berechnungsbeispiel, oder geht die Bank von einer Auszahlung im Oktober diesen Jahres aus.
4. Kann es sein, dass die Bank eine Auszahlung entgegen unseren Willen vornimmt, (sobald wir die Voraussetzungen erfüllt haben), um Zinszahlungen zu erhalten. Gibt es dazu Erfahrungen?
5. Ist es in der dargestellten Situation tatsächlich möglich, dass uns die Bank das Darlehen kündigt, sofern wir das Geld erst wie geplant abrufen.
6. Seht ihr eine Chance im Vertrag selbst Sonderregelungen zu den AGB zu treffen, die diese negativen Punkte verhindern.
Für euere Erfahrungen und Anregungen jeder Art sind wir dankbar.
Die Interhyp können wir leider erst am Montag dazu kontaktieren .
Vielen Dank und viele Grüße
Mithr77