Baufachberaterin/Architekt: Entlohnung durch Bauunternehmen?

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F

Ferique

Hallo Zusammen,

dies ist mein erstes Posting. Ich hoffe, dass ich in der richtigen Rubrik gelandet bin. Falls meine Anfrage thematisch in eine andere Kategorie gehören sollte, bitte ich um Verschiebung meine Anfrage.

Zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage:

Wie viele in diesem Forum möchten wir gerne bauen und suchen seit geraumer Zeit ein passendes Grundstück.

Dieses scheint nun gefunden. Wir stießen darauf über ein Inserat auf einem Immobilienportal. Die Kontaktperson stellte sich uns bei einem ersten Termin als „Bachfachberaterin / Baubegleiterin“ (keine Maklerin) vor und hatte zum zweiten Termin auch direkt einen Architekten parat mit dem sie nach eigenen Angaben bereits seit Jahren zusammen arbeitet.
Da der Begriff der „Baufachberaterin“ doch einigermaßen nichtssagend und wohl auch nicht geschützt ist, wollte ich von den beiden gerne wissen, wie denn nach einem potentiellen Erwerb des Grundstücks vom Eigentümer das weitere Prozedere mit den beteiligten Parteien aussehen könnte.

Die beiden Herrschaften erklärten uns, dass weder für die Baufachberaterin noch für den Architekten zum jetzigen Zeitpunkt und auch zukünftig Kosten unsererseits entstehen würden und dass die beiden nach einem eventuellen Baubeginn, von dem Bauunternehmen bezahlt werden würden, der dann nach einer Ausschreibung „ausgewählt“ werden würden.

Diese Konstellation erscheint mir jedoch problematisch. Wie ich das sehe, habe ich hier weder den Fall einer Generalunternehmerschaft, noch den Fall einer Generalübernehmerschaft. Obwohl der Architekt sowohl die Planung des Hauses, als auch die bauleitung bzw. die Abnahmen der jeweiligen Werkverträge bzw. Leistungsphasen übernehmen möchte, handelt es sich aber auch um keine klassische Einzelvergabe an einen Architekten, da ich ja mit diesem keine vertragliche Bindung haben würde.

Das erscheint mir zu intransparent. Mir erscheint es auch schwierig, dass ein Architekt mit dem ich keine vertragliche Bindung und somit auch im Falle des Falles keine Regressmöglichkeiten habe, eine zu meinen Gunsten gerichtete oder zumindest neutrale Position einnehmen kann, wenn er doch von einem (wenn auch im Rahmen einer Ausschreibung) ausgewählten Bauunternehmen bezahlt wird.

Bin ich zu kritisch? Sind solche Konstellationen nicht ungewöhnlich? Würde mich über Feedback freuen.

Beste Grüße
Ferique
 
B

Bauexperte

Hallo,

kennen wir uns? Die beschriebene Vorgehensweise erinnert mich sehr stark an unsere Gespräche mit potentiellen Bauherren :confused:

Die beiden Herrschaften erklärten uns, dass weder für die Baufachberaterin noch für den Architekten zum jetzigen Zeitpunkt und auch zukünftig Kosten unsererseits entstehen würden und dass die beiden nach einem eventuellen Baubeginn, von dem Bauunternehmen bezahlt werden würden, der dann nach einer Ausschreibung „ausgewählt“ werden würden.
Ne, doch nicht wir :)

Wir haben eine Reihe von regional tätigen BU, mit welchen wir zusammenarbeiten. Bei der Auswahl des BU zählt die Nähe zum Baugrundstück und die Auslastung der Bücher unserer infrage kommenden BU. Wir haben zwar auch einen 2. Architekten, welcher sich ausschließlich mit Ausschreibung und bauleitung beschäftigt, aber das ist in der Regel ein anderes Kundenklientel und basiert auf mehreren (vielen) Verträgen.

Diese Konstellation erscheint mir jedoch problematisch. Wie ich das sehe, habe ich hier weder den Fall einer Generalunternehmerschaft, noch den Fall einer Generalübernehmerschaft. Obwohl der Architekt sowohl die Planung des Hauses, als auch die Bauleitung bzw. die Abnahmen der jeweiligen Werkverträge bzw. Leistungsphasen übernehmen möchte, handelt es sich aber auch um keine klassische Einzelvergabe an einen Architekten, da ich ja mit diesem keine vertragliche Bindung haben würde.
Zum Einen sehe ich es als unglücklich an, daß der planende Architekt auch die Bauleitung übernimmt. Aber das ist nur meine Meinung, geboren aus etlichen Bauvorhaben der letzten Jahre.

Zum Anderen - Du siehst mich verwirrt. Was soll es denn jetzt werden? Übergabe des kompletten BV an einen GÜ oder doch Einzelvergabe der Gewerke? Im ersteren Fall schließt Du - via Vermittlung der Bauberaterin - einen Vertrag mit einem GU; im 2. mehrere Verträge sowohl mit dem Architekten für Planung und Bauleitung und den Nachfolgegewerken für die spätere Ausführung.

Das erscheint mir zu intransparent. Mir erscheint es auch schwierig, dass ein Architekt mit dem ich keine vertragliche Bindung und somit auch im Falle des Falles keine Regressmöglichkeiten habe, eine zu meinen Gunsten gerichtete oder zumindest neutrale Position einnehmen kann, wenn er doch von einem (wenn auch im Rahmen einer Ausschreibung) ausgewählten Bauunternehmen bezahlt wird.
Wenn es tatsächlich auf eine Einzelvergabe der Gewerke hinaus läuft, würde ich vermutlich auch so denken. Hier sollte und muß der Architekt "Farbe bekennen". Mich würden die Verträge dieses Modells interessieren ;)

Wenn es auf einen einzigen Werkvertrag unter zugrunde liegender Pläne des o.e. Architekten hinausläuft, ist Deine Sorge dagegen unbegründet. Er haftet dann auch für Planungsfehler, zumal er auch die Ausführungspläne erstellt.

Jetzt bin ich neugierig, wo möchtest Du denn bauen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
F

Ferique

Hallo Bauexperte,

Nein, ich denke (nachdem ich mir Deine Seite angeschaut habe) wir kennen uns (leider?) nicht :-).
Es ist aber schon mal gut zu wissen, dass es Dienstleistungen der von mir skizzierten Art durchaus gibt.
Verstehe ich Deine heitere Antwort richtig, dass, auch wenn Du als Baufachberaterin auftrittst, es nicht zu Deinem Geschäftsmodell gehört, die Entlohnung für die Dienstleistung nicht über den letztlich ausgewählten GU laufen zu lassen.

Meiner Erfahrung nach trifft das Wort "Wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing´" in den allermeisten Fällen doch. Im Moment unterhalte ich mich mit der Baufachberatung und dem hinzugeholten Architekten ganz ohne jegliche (mündliche oder schriftliche) vertragliche Bindung und der Architekt hat nach einem ersten Gespräch sogar erste Zeichnungen erstellt. Langfristig gesehen sehe ich das auch nicht so optimistisch, dass der Architekt, nehmen wir mal an dass Planungsfehler existieren, (so einfach) von mir in Regress genommen werden kann.

Ich werde mir noch einen weiteren Termin, den wir schon haben, abwarten und mich je nach Verlauf des Gesprächs entscheiden, ob sich die Sache nach Bauchgefühl immer noch unkoscher anfühlt.

Ach ja..gebaut werden soll Nähe Bonn.

Besten Dank
Ferique
 
F

Ferique

Ist das richtig, dass ich hier bereits erstellte Beiträge nicht nachträglich editieren/korrigieren kann?
 
B

Bauexperte

Hallo Ferique,

Nein, ich denke (nachdem ich mir Deine Seite angeschaut habe) wir kennen uns (leider?) nicht :-).
Ob "leider" wird sich vlt. noch herausstellen ;)

Es ist aber schon mal gut zu wissen, dass es Dienstleistungen der von mir skizzierten Art durchaus gibt.
Ja noch wenige, aber es gibt sie.

Verstehe ich Deine heitere Antwort richtig, dass, auch wenn Du als Baufachberaterin auftrittst, es nicht zu Deinem Geschäftsmodell gehört, die Entlohnung für die Dienstleistung nicht über den letztlich ausgewählten GU laufen zu lassen.
Doppelte Verneinung - ich hoffe, ich verstehe Deine Frage richtig.

Wir arbeiten mit unterschiedlichen Modellen; je nach Bedarf des Bauherren. Bei schwierigen Baugrundstücken und auch dann, wenn keine klassische Grundrissplanung verwendet werden soll, findet das 2. Beratungsgespräch im Büro unseres Architekten statt. Dort wird im gemeinsamen Gespräch erörtert, wie der finale Grundriss aussehen soll - immer anlehnend am Gesamtbudget für das BV. Zuvor haben sich sowohl unser Architekt als auch wir das zu bebauende Grundstück vor Ort angeschaut, evlt. auch schon Gespräche mit dem zuständigen Bauamt geführt. Im nächsten Termin - erneut im Büro unseres Architekten - wird der 1. Entwurf vorgestellt, meist mit einem Festpreisangebot. Anschließend müssen sich unsere potentiellen Bauherren entscheiden, ob unsere bisher erbrachten Dienstleistungen - Beratung, Aufklärung, Referenzen und Entwurf - ihnen das sichere Gefühl geben, sich final zu binden. Ist dies der Fall, wird ein Planungsauftrag - ausschließlich der Entwurfsplanung incl. Erstellung des Bauantrages - geschlossen. In den weiteren Schritten lernen Sie den, von uns ausgewählten Bauunternehmer kennen und können sich auch hier ein eigenes Bild machen; sowohl mittels Referenzen als auch banküblicher Überprüfung. In diesem Punkt überlassen wir das "wie" den Interessenten, da wir gerade nicht in den Spruch "wessen Brot ich ess ..." kommen wollen.

Thema Kosten - die Kosten des Planungsauftrages sind separat zu begleichen. So vorgehend, kommt es in der überwiegenden Mehrzahl der Beratungen zum Abschluss des Werkvertrages mit dem von uns ausgewählten BU und es entstehen keine weiteren Kosten hinsichtlich unserer Dienstleistungen für unseren Kunden, deren BV wir bis zum Einzug begleiten. Diejenigen, welche sich - aus unterschiedlichen Gründen - gegen eine weitere Zusammenarbeit aussprechen, sind zu diesem Zeitpunkt mit einer auflagenfreien Baugenehmigung ausgestattet und frei in der Wahl ihrer weiteren Schritte.

Kommen Interessenten mit einer fertigen Planung und eher schmalem Budget zu uns, wird diese entsprechend ihrer Ausstattungswünsche (und ihres Budget) kalkuliert und im 2. Beratungsgespräch vorgestellt. Natürlich kennen wir auch in diesem Fall das Baugrundstück sowie die Vorgaben des Bauplanungsamtes und stimmen dies mit den Wünschen der Interessenten ab. Im nächsten Schritt stellen wir unseren GU und dessen Referenzen vor und dann müssen sich die Interessenten entscheiden, ob sie mit uns ihr BV realisieren möchten. Bejahen sie dies, wird der Werkvertrag - nach finaler Entwurfsplanung - geschlossen und der Bauantrag über das Büro des GU erstellt. Zusätzliche Kosten für unsere Dienstleistung entstehen nicht und auch hier begleiten bis zum Einzug.

Dann gibt es noch weitere Varianten, bspw. wenn unser 2. Architekt die Gewerke einzeln vergeben soll, aber dies würde hier zu weit führen und ist, denke ich, auch nicht das, was Du suchst.

Meiner Erfahrung nach trifft das Wort "Wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing´" in den allermeisten Fällen doch.
Das gibt es leider sehr häufig, da gebe ich Dir Recht. Wenn Du bspw. ein bißchen über uns googelst, wirst Du jedoch feststellen, daß wir gerade in diesem Punkt anders arbeiten. nicht grundlos haben uns etliche Anbieter nicht so wahnsinnig lieb :D

Der "engere" Kreis - Architekten, Statiker, Geologen, Vermesser, Finanzierungsmakler und Energieberater - mit welchen wir schon seit Jahren zusammenarbeiten, teilt die gleiche Einstellung hinsichtlich einer seriösen Bauabwicklung; anders geht es auch gar nicht. nicht selten greifen wir auf ihre Erfahrung/Empfehlung hinsichtlich zuverlässiger BU zurück und wurden bislang nur selten enttäuscht. Natürlich sind wir dadurch nicht vor Mißgriffen geschützt, aber unser Netz an Partner-BU - wir arbeiten ausschließlich regional - erlaubt uns stets schnell zu reagieren. In den allermeisten Fällen ohne Mehrkosten für die Bauherren, da auch unser Vertragswerk entsprechend formuliert, die BV seriös kalkuliert sind. Das ist - btw. - einer der Hauptgründe, weshalb wir "unsere" BV bis zum Einzug begleiten; geht alles gut, sind wir auch nach Jahren gern gesehene Gäste.

Langfristig gesehen sehe ich das auch nicht so optimistisch, dass der Architekt, nehmen wir mal an dass Planungsfehler existieren, (so einfach) von mir in Regress genommen werden kann.
Das siehst Du imho falsch. Dieser Architekt - wenn Du Dich für diese Zusammenarbeit entscheidest - haftet mit seiner Unterschrift unter dem Bauantrag und in der Folge auch unter den Ausführungsplänen. Aus dieser Nummer kommt er nicht heraus, gleich ob Du oder der spätere GU oder auch die nachfolgenden Handwerksbetriebe ihn entlohnen.

Ich werde mir noch einen weiteren Termin, den wir schon haben, abwarten und mich je nach Verlauf des Gesprächs entscheiden, ob sich die Sache nach Bauchgefühl immer noch unkoscher anfühlt.
Der Bauch ist immer ein guter Indikator!

Aber - Du solltest auch nach Referenzen fragen, googeln etc. Ein Büro, welches so arbeitet, sollte Dir jede Menge gute wie schlechte anbieten können. Auch die, im ersten Augenschein, "schlechten" Referenzen, wandeln sich - bei engmaschiger Betreuung - nicht selten zu guten Referenzen !

Ach ja..gebaut werden soll Nähe Bonn.
Also quasi die Ecke ´rum ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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