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goalkeeper
Hallo zusammen,
gestern und heute ist es nun leider vollends eskaliert.
Nachdem uns am Samstag per Woanders vom Nachbar für gestern eigentlich nur der Beginn des Aushubs angekündigt wurde, erfuhren wir gestern eher beiläufig, dass ab heute dann ohne unsere vorherige Prüfung und Freigabe/Zustimmung mit der Unterfangung begonnen werden sollte.
Entsprechend war die Stimmung an der Baugrube auch aufgeheizt. Uns wurde einfach mal so Teile der Terrasse als Arbeitsraum weggebuddelt - natürlich ohne Zustimmung. Wenigstens hatte man noch die Mindestabstände zum Fundament eingehalten, damit dort nichts passiert.
Das Viebrockhaus hat erst gar nicht zugestimmt, da direkt an der Grundstücksgrenze ein Wassertank sitzt.
Ärgerlicherweise hätten wir ja tatsächlich der Unterfangung zugestimmt, wenn man uns die Zeit zur Prüfung gelassen hätte. Unser GU hatte uns an einen Bodengutachter und Baubegleiter verwiesen, der dann gegen 17 Uhr auch auf der Baustelle war um die Arbeiten zu überprüfen.
Allerdings war der Nachbar nicht bereit ihn in den weiteren Ablauf der Unterfangung einzubeziehen, damit der Gutachter insgesamt vier Mal einen vor Ort Termin gehabt hätte. Auch wurde uns der Zutritt zu seinem Grundstück untersagt.
Die informierte Polizei konnte selbstverständlich nicht helfen und so kam es wie es kommen musste: wir haben heute eine Einstweillige Verfügung beim zuständigen Landgericht erwirkt mit dem Urteil, dass er nun gar nichts mehr an unserem Grundstück machen und erst Recht keine Unterfangung durchführen darf - unter Androhung von 250.000 € Ordnungsgeld oder sechs Monate Ordnungshaft.
Glücklicherweise hat der Nachbar wohl vergessen heute einen Termin mit dem Vermesser zu vereinbaren, sonst wäre die Unterfangung bereits gestartet. Diese konnte gerade noch rechtzeitig verhindert werden.
So schauts nun aktuell aus.
gestern und heute ist es nun leider vollends eskaliert.
Nachdem uns am Samstag per Woanders vom Nachbar für gestern eigentlich nur der Beginn des Aushubs angekündigt wurde, erfuhren wir gestern eher beiläufig, dass ab heute dann ohne unsere vorherige Prüfung und Freigabe/Zustimmung mit der Unterfangung begonnen werden sollte.
Entsprechend war die Stimmung an der Baugrube auch aufgeheizt. Uns wurde einfach mal so Teile der Terrasse als Arbeitsraum weggebuddelt - natürlich ohne Zustimmung. Wenigstens hatte man noch die Mindestabstände zum Fundament eingehalten, damit dort nichts passiert.
Das Viebrockhaus hat erst gar nicht zugestimmt, da direkt an der Grundstücksgrenze ein Wassertank sitzt.
Ärgerlicherweise hätten wir ja tatsächlich der Unterfangung zugestimmt, wenn man uns die Zeit zur Prüfung gelassen hätte. Unser GU hatte uns an einen Bodengutachter und Baubegleiter verwiesen, der dann gegen 17 Uhr auch auf der Baustelle war um die Arbeiten zu überprüfen.
Allerdings war der Nachbar nicht bereit ihn in den weiteren Ablauf der Unterfangung einzubeziehen, damit der Gutachter insgesamt vier Mal einen vor Ort Termin gehabt hätte. Auch wurde uns der Zutritt zu seinem Grundstück untersagt.
Die informierte Polizei konnte selbstverständlich nicht helfen und so kam es wie es kommen musste: wir haben heute eine Einstweillige Verfügung beim zuständigen Landgericht erwirkt mit dem Urteil, dass er nun gar nichts mehr an unserem Grundstück machen und erst Recht keine Unterfangung durchführen darf - unter Androhung von 250.000 € Ordnungsgeld oder sechs Monate Ordnungshaft.
Glücklicherweise hat der Nachbar wohl vergessen heute einen Termin mit dem Vermesser zu vereinbaren, sonst wäre die Unterfangung bereits gestartet. Diese konnte gerade noch rechtzeitig verhindert werden.
So schauts nun aktuell aus.