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Issel-1
Unser Haus hätte laut GU-Vertrag spätestens am 1. Juli 2012 fertig sein müssen (geplanter Fertigstellungstermin 1. April + maximal 3 Monate Verzögerung). Nun wird das Haus aufgrund zahlreicher Versäumnisse und chaotischer Zustände in der Projektleitung wohl erst Ende Juli 2012 fertig. Können wir für diesen Vertragsbruch Schadenersatz fordern bzw. Regressansprüche stellen? Gibt es so etwas wie Tagessätze, die für die Umtriebe, die Hypothekarzinsen etc. geltend gemacht werden können?
Vielen Dank für Eure Antworten
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