Zuwegung XXL, ein ungewöhnliches Projekt

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Mickykitty

Ja genau, das habe ich geschrieben, dass die Kosten geteilt werden. Aufgeführt habe ich dann aber nur unsere Hälfte. Ich habe es missverständlich ausgedrückt.

Nein, das ist kein Festpreis. Der Auftrag wird an einen Dienstleister vergeben, der bereits einen Kostenvoranschlag gemacht hat, auf dessen Grundlage die Zahlen oben entstanden sind.

Ich würde auch viel lieber frei sein in der Wahl des Bauunternehmens. Das ist hier im Einzugsgebiet Düsseldorf aber schwer. Und der GU, um den es hier geht war grundsätzlich auch mit im Rennen, also kein Anbieter, bei dem wir Bauchschmerzen haben.

Das Grundstück ist unglaublich günstig, wird weit unter Bodenrichtwert verkauft.
Genau gegenüber wird gerade ein Grundstück, was halb so groß ist für 40000 € mehr verkauft.
 
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11ant

11ant

Ich sehe da jetzt nichts spezielles. Grundstücksteilung und Zuwegung halt das was man heutzutage ständig und überall macht.
Nun ja, auf mich wirkt das eher sehr, sehr merkwürdig: das linke Bild zeigt wohl einen Ausschnitt aus einem Exposé eines Projektes, drei Reihenhäuser zu errichten; diese scheinen auf einer Tiefgarage o.ä. erbaut zu sein und kaskadiert mittelbar über eine ansteigende Auffahrt zu drei Stellplätzen und dann nochmals eine Freitreppe (die offenbar etwa ein Sockelgeschoß hoch ist) erschlossen zu werden. Bis hierhin allein wäre mir die Geschichte schon zu zweifelhaft koscher. Die Bilder lassen insgesamt auf ein Auengrundstück schließen, das hochwassergefährdet liegt, und im ersten Bild wohl bildunten 230 und den Blick auf 231 zu zeigen, die Umgebungsbebauung wurde mit Bäumchen vernebelt. Wenn ich die Beschreibung weiter recht deute, hat der Projektentwickler für diese nennen wir es einmal wertfrei "Idee" keine Interessenten gefunden und versucht das Grundstück nun an zwei Einfamilienhaus-Bauparteien zu verticken und über Bauverträge mit diesen mit einem blauen Auge davonzukommen. Iehrlich jesoot, do schink mier en janz schlaue Kölsche zwäi domme Düsseldorfer jesöök (un jefunge ?) ze hann. Wolle mer se roilosse ? - Herr Kapellmeister, e nen Tusch, und Frau Pppräsident, de Woosch !
 
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Mickykitty

Hallo 11ant,
Das Grundstück befindet sich im Bergischen. Da ist keine Tiefgarage drunter sondern das ist das Bodenniveau. Hochwassergefährdung gibt's da nicht
Wir vermuten allerdings, dass das Grundstück hinten extreme? Hanglage hat (ich erinnere mich dass die Dame betonte, dass das Grundstück gerade ist, wo das Haus stehen wird).
Das Grundstück befindet sich noch im Besitz des Verkäufers, von dem wir es direkt kaufen würden. Es geht hier um einen gu, nicht um einen Bauträger.
Die Dame meinte sie sei von der Idee mit den Reihenhäusern abgerückt da die Grundstücke dann zu schmal und zu lang wären. Auch die Einfamilienhaus die da drauf kämen müssen recht schmal sein.
Aber ja, das Grundstück ist wegen der Zuwegung und wahrscheinlich auch dem ungünstigen Grundstück bestimmt ein Ladenhüter.
 
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morph3us

Wir vermuten allerdings, dass das Grundstück hinten extreme? Hanglage hat (ich erinnere mich dass die Dame betonte, dass das Grundstück gerade ist, wo das Haus stehen wird).
Sieht auf dem Satellitenbild so aus. Links beim Nachbarn scheint eine lange Treppe zu sein und rechts sieht es nach Terrassierung aus. Sieht für mich so aus, also ob hinter der Häuserflucht der Hang beginnt (wenn nicht schon eher). Da hilft nur vor Ort gucken gehen.
 
Pinky0301

Pinky0301

Wie breit ist denn das Grundstück? Kann mir schwer vorstellen, wie da 2 Einfamilienhaus draufpassen sollen?
 
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Mickykitty

Sieht auf dem Satellitenbild so aus. Links beim Nachbarn scheint eine lange Treppe zu sein und rechts sieht es nach Terrassierung aus. Sieht für mich so aus, also ob hinter der Häuserflucht der Hang beginnt (wenn nicht schon eher). Da hilft nur vor Ort gucken gehen.
Ja genau, das haben wir auch so gesehen. Wir fahren gleich mal hin, befürchten aber nicht viel sehen zu können, da das Grundstück ja über der Straße liegt.


Wie breit ist denn das Grundstück? Kann mir schwer vorstellen, wie da 2 Einfamilienhaus draufpassen sollen?
Das ist unstrittig bei einer Hausbreite von 6,5m.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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