Zu wenig Gefälle Abwasserleitung

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N

NicolasH

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Kurz vor Fertigstellung unseres Hauses wurde festgestellt, dass die Schmutzwasserleitung die aus der Bodenplatte kommt zu niedrig ist und das Gefälle bis zum Kanalanschluss nicht ausreicht.
Diesen Mangel haben wir angezeigt und um Korrektur gebeten, der Mangel ist auch im Abnahmeprotokoll aufgeführt und mittlerweile behoben.

Nun verlangt das Bauunternehmen eine Kostenübernahme unsererseits da der Schmutzwasserschacht nicht vor Erstellung der Bodenplatte vorhanden war und somit der Bezugspunkt gefehlt habe. Darauf wurden wir aber nie hingewiesen. Bezugspunkt hätte m.M. aber auch der Kanalanschluss sein können. Auch über eine drohende Kostenübernahme unsererseit wurde nie hingewiesen.
Wie seht ihr das Thema?
 
N

nordanney

Wer hat denn einen Fehler gemacht?
dass die Schmutzwasserleitung die aus der Bodenplatte kommt zu niedrig ist und das Gefälle bis zum Kanalanschluss nicht ausreicht.
Gefälle reicht nicht, weil das Wasser nicht läuft oder weil der Anschlusspunkt mit einem ansonsten passenden Gefälle nicht getroffen wird?
Wer hat die Abwasserplanung gemacht und was wurde ausgeführt? Usw.

Also haben nach Deinen Post entweder Du oder der Bauunternehmer recht. Du musst Deinen Sachverhalt konkretisieren und mit mehr Infos versehen.
 
N

NicolasH

Gerne:
Wir haben mit einem Generalunternehmen gebaut.
Alle Pläne wurden durch das Bauunternehmen erstellt und ausgeführt (bzw. durch Subunternehmen). Wir haben zur Planungsphase lediglich die Unterlagen der Gemeinde zur Lage des Kanalanschlusses eingeholt und weitergeleitet.

Im Januar 2020 fand das Anlaufgespräch auf dem Grundstück statt. Hier waren GU, Architekt (wurde von GU gestellt) und ein Vertreter der ausführenden Firma für die Bodenplatte vor Ort. Hier wurde der fehlende Schacht nicht thematisiert.

Im April 2020 wurde die Bodenplatte gegossen.

Im Juni 2020 sollte die Abwasserleitung angeschlossen werden. Hier stellte sich heraus, dass das Gefälle nicht ausreicht.
Dies haben wir als Mangel angezeigt. Die Arbeiten erfolgten bauseits durch eine Fachfirma.
Die Abwasserleitung verläuft auf insgesamt 15 Metern. Das Gefälle betrug vor der Korrektur 6cm von Haus bis Kanalanschluss.
Somit wurde der Kanalanschluss mit einem Gefälle von 1cm auf einen Meter nicht getroffen.

Mitte August fand die Übergabe statt. Den Mangel haben wir vermerken lassen.

Ende August wurde die Abwasserleitung die aus der Bodenplatte führt 10cm höher gelegt.

Zu keiner Zeit wurde darauf hingewiesen das für uns eine Kostengefahr besteht.
 
M

matte

Die Firma für die Abwasserleitung habt ihr also selbst beauftragt, und nicht der GU?

Und eben diese Firma will nun Geld für die Ausbesserungsarbeit?
 
N

NicolasH

nein, sorry das ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
Die Abwasserleitung die aus der Bodenplatte kommt und durch die Frostschürze geht musste höher gelegt werden.
Diese Arbeit soll uns nun in Rechnung gestellt werden.
 
M

matte

Und wer hat die Leitung verbaut? Und wer hat diese Firma beauftragt?
Wenn die vom GU kam, würd ich mal schön an den GU verweisen, dass er sich das mit ihm ausmachen soll. Grundsätzlich seid ihr da wohl die Unschuldigen (Wobei Recht haben und Recht bekommen immer 2 Paar Schuhe sind), aber es stellt sich eben die Frage, wer der Auftraggeber eben dieser Arbeit und der Firma war.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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