Zeitlich getrennter Bau von Doppelhaushälfte (als WEG) auf ungeteiltem Grundstück

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P

PurpleBee

Da gibt es ein schönes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (aus 2001). Ein Einzelhaus ist ein Einzelhaus, wenn es unabhängig von sonstigen baulichen Gegebenheiten genutzt werden kann. Das ist bei zwei nacheinander errichteten Doppelhaushälften dann so, dass es zwei Einzelhäuser wären.

Ja, für zwei dann Einzelhäuser, so dass die zweite Baugenehmigung abgelehnt werden muss.

Sucht Euch bitte ganz dringend rechtliche Beratung. Das ist ein heißer Ritt auf der Klinge, den Ihr plant. Der Ritt kann am Ende ganz schön teuer werden...
Das wäre auch aus meiner Sicht die logische Schlussfolgerung, deshalb überrascht mich die Ansicht von 11ant. Und keine Sorge, das sind derzeit nur Überlegungen, ich wollte einfach mal zunächst klären ob das überhaupt möglich ist (weil ich da eben auch Zweifel habe).

Ich nehme an, ihr habt schon geprüft, ob zwei Wohneinheiten denn grundliegend erlaubt sind? Bei uns im Bebauungsplan gibt es dazu zB Einschränkungen (Zwei wäre für Einzelhäuser aber in Ordnung).


Auch wenn ich kein Experte bin, das würde ich so nicht unterschreiben. Und wenn dann geh ich sehr schwer davon aus, dass das für das Bauamt auch Neuland wäre und ihr da in Probleme rennt. edit: oder meinst du mit "nicht zeitgleich" komplett versetzt? Also einer baut jetzt und dann wird ggf ein neuer Antrag gestellt (quasi wie für einen Anbau) wenn der andere komplett fertig ist?
Ja, das ist möglich, hatte die Dame von der Stadt auch so bestätigt. Mit nicht zeitgleich meine ich komplett versetzt, d.h. einer baut sofort, der andere erst in 2-3 Jahren.
 
N

nordanney

Mit nicht zeitgleich meine ich komplett versetzt
Ihr werdet schon EINE Baugenehmigung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten einreichen müssen, um überhaupt eine Chance zu bekommen. Also ein Zweifamilienhaus, aber nicht horizontal, sondern vertikal geteilt. Dann baust Du ja nur ein Haus.
 
P

PurpleBee

Ihr werdet schon EINE Baugenehmigung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten einreichen müssen, um überhaupt eine Chance zu bekommen. Also ein Zweifamilienhaus, aber nicht horizontal, sondern vertikal geteilt. Dann baust Du ja nur ein Haus.
Dann sind meine Zweifel bestätigt. Dann machen solche Konstrukte eigentlich nur Sinn, wenn man die Doppelhaushälfte von einem BT kauft und nicht selber baut.
 
mayglow

mayglow

Da gibt es ein schönes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (aus 2001).
Hast du da irgend eine Nummer zu? Hätte mich nur mal interessiert, aber ich tu mich beim ergoogeln gerade schwer.

Ich meine grundsätzlich sind ja Anbauten in denen dann ggf auch eine extra Wohneinheit entsteht auch nicht so was ungewöhnliches oder?
 
11ant

11ant

Soweit ich das richtig verstehe handelt es sich hier um real geteilte Grundstücke, und beantwortet somit nicht meine Frage.
Der Goalkeeperfall zeigt Probleme auf, die weniger aus der Realteilung als aus der Dummheit des Nachbarn erwachsen (sind). Ich würde - auch wenn man für den langen Thread einen Verdauungsschnaps brauchen mag - nicht als vermeintlich nicht passend aussortieren, mich auch an Deiner Stelle damit zu beschäftigen.

Der BT hat lediglich die Erlaubnis, sein Gesamtprojekt unter der Hand anzubieten. [...] Grundstück wird von Privat als Ganzes verkauft. BT bietet Gesamtprojekt auf Grundstück separat an.
Ja, für zwei dann Einzelhäuser, so dass die zweite Baugenehmigung abgelehnt werden muss.
Ein gewerbsmäßiger Bauherr zieht seine Finger seltenst ohne Grund von einer Geschäftsgelegenheit zurück. Daher meine Vermutung, er habe bereits eine Bauvoranfrage gestellt und damit Schiffbruch zu erleiden signalisiert bekommen. Aus Datenschutzgründen darf Dir das Bauamt das leider nicht beauskunften. Ich sehe in einem Doppelhaus nach WEG rechtlich ein Zweifamilienhaus und erkenne in zwei Bauabschnitten allein keinen Grund, eine Genehmigung zu verwehren, wenn das Einzelhaus auch zwei Wohneinheiten haben darf.

Das wollte ich wissen. D.h. auch wenn Einzelhaus im Bebauungsplan steht, könnte man zwei separate und nicht zeitgleiche Baugenehmigungen stellen. Das ist zwar in irgendeiner Form unlogisch, aber wenn dem so ist... [...] Mir ging es bei meiner Frage eher um die baurechtlichen Aspekte VOR der Planung und dem Bau.
Mindestens die Bauvoranfrage klärt dies verbindlich und erschwinglich. Eine solche ließe sich auch mit einem Spiegelklon-Dummy Eurer Hälfte stellen.

Sollte es auch nicht sein. Wir möchten aber ggfs. noch etwas mit dem Bau warten, deshalb wollen wir zunächst die baurechtlichen Grundlagen in Erfahrung zu bringen.
Da könnte sich die Wartekatze in den Schwanz beißen - ich würde mich nicht dafür interessieren, Euer Hälftennachbar zu werden, in der Luft hängend wann Euch denn Wohl die Lust zum Loslegen gereift sein mag. Der typische Doppelhaushälfte-Bauplatzsuchende will zack! Nägel mit Köpfen machen, d.h. Bauplatz-Finanzierungszusage-Spatenstich am liebsten als Hattrick. Der will einen Haken an die trockenen Tücher machen, vor der Kita für K2 und der Schule für K1 raus aus der Miete zu sein. Das ist kein Spiel für Zögerer. Ihr solltet auch im eigenen Interesse niemanden zum Aufeinanderwarten nötigen !
 
P

PurpleBee

Der Goalkeeperfall zeigt Probleme auf, die weniger aus der Realteilung als aus der Dummheit des Nachbarn erwachsen (sind). Ich würde - auch wenn man für den langen Thread einen Verdauungsschnaps brauchen mag - nicht als vermeintlich nicht passend aussortieren, mich auch an Deiner Stelle damit zu beschäftigen.
Dafür braucht es mehr als einen Schnaps... Sollten sich unsere Planungen materialisieren werde ich mir das sicherlich zu Gemüte führen.

Ein gewerbsmäßiger Bauherr zieht seine Finger seltenst ohne Grund von einer Geschäftsgelegenheit zurück. Daher meine Vermutung, er habe bereits eine Bauvoranfrage gestellt und damit Schiffbruch zu erleiden signalisiert bekommen. Aus Datenschutzgründen darf Dir das Bauamt das leider nicht beauskunften. Ich sehe in einem Doppelhaus nach WEG rechtlich ein Zweifamilienhaus und erkenne in zwei Bauabschnitten allein keinen Grund, eine Genehmigung zu verwehren, wenn das Einzelhaus auch zwei Wohneinheiten haben darf.
Er hat sich ja nicht zurückgezogen. Das "Angebot" besteht weiterhin. Wir möchten mit dem BT aber aus unterschiedlichen Gründen nicht bauen. In der Straße stehen bereits solche Konstrukte, deshalb wissen wir, dass dies möglich ist.

Mindestens die Bauvoranfrage klärt dies verbindlich und erschwinglich. Eine solche ließe sich auch mit einem Spiegelklon-Dummy Eurer Hälfte stellen.
Auch hier: sofern sich unsere Überlegungen verfestigen sollten werden wir das wahrscheinlich tun müssen.

Da könnte sich die Wartekatze in den Schwanz beißen - ich würde mich nicht dafür interessieren, Euer Hälftennachbar zu werden, in der Luft hängend wann Euch denn Wohl die Lust zum Loslegen gereift sein mag. Der typische Doppelhaushälfte-Bauplatzsuchende will zack! Nägel mit Köpfen machen, d.h. Bauplatz-Finanzierungszusage-Spatenstich am liebsten als Hattrick. Der will einen Haken an die trockenen Tücher machen, vor der Kita für K2 und der Schule für K1 raus aus der Miete zu sein. Das ist kein Spiel für Zögerer. Ihr solltet auch im eigenen Interesse niemanden zum Aufeinanderwarten nötigen !
Natürlich, ich würde auch nicht warten wollen. Nicht falsch verstehen. Deshalb ja die Frage. Wenn zusammen der Spatenstich erfolgen müsste, wäre für uns ein solches Projekt eben raus.
 
Zuletzt aktualisiert 13.10.2025
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