KfW-Förderung für 2-3 Wohneinheiten trotz Selbstnutzung möglich?

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B

BauFamily

Hallo zusammen,

wir beabsichtigen ein Haus mit mehreren Wohneinheiten zu bauen. Das Haus wollen wir jedoch zunächst selbst bewohnen aber so planen, dass man theoretisch daraus 2 oder 3 Wohneinheiten machen kann. Laut der KfW müssen die Wohneinheiten voneinander getrennt sein, die Bäder bereits installiert und die Anschlüsse für die Küche gegeben sein. Muss man beispielsweise zwingend pro Wohneinheit zwingend eine richtige Wohnungseingangstür einbauen oder reicht es, dass der Plan theoretisch den nachträglichen Bau ermöglicht, sodass mehrere abgeschlossene Wohneinheiten im Nachgang problemlos entstehen können?

Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem ähnlichen Projekt? Auf was muss man dabei achten?

Vielen lieben Danke
 
N

nordanney

M.W. müssen es fertige Wohnungen sein. Also mit eigener Technik, WC/Bad, Küche und Wohnungsbschlusstür.

Alles andere wäre auch Subventionsbetrug, wenn man eine Förderung für drei Wohnungen beantragt, aber faktisch ein Einfamilienhaus baut, das umgebaut werden könnte. Irgendwann. Irgendwie. Vielleicht. Oder auch nicht.

P.S. Wenn alles fertig ist, dürftest du meines Wissens allerdings einen Rückbau betreiben.
 
Z

Zubi123

Du brauchst auf jeden Fall jeweils abgeschlossene Wohneinheiten. Diese müssen auch beim Bau vollständig realisiert werden. Andernfalls wirst du keinen Energie-Experten finden, der dir das unterschreibt.

In dem KfW-Merkblatt steht, dass wenn eine Wohneinheit innerhalb von 10 Jahren verkauft wird, es zu einer zeitanteiligen Rückzahlung kommt. Ich würde vermuten, dass das auch für den Fall gilt, dass die Wohneinheit zugunsten einerZusammenlegung aufgelöst wird.
 
Y

ypg

Die KfW fördert Wohnungsbau. Pro Wohnung.
Und nicht das, was man später aus einem Einfamilienhaus macht. Ein Einfamilienhaus= EINE Wohnung
 
hausnrplus25

hausnrplus25

Meines Wissens nach muss ein Bad vorhanden sein, abgeschlossene Einheit auch = eigener Zugang, aber Küche muss nur per Abschlüsse vorbereitet sein.
 
B

BauFamily

Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe bei der KfW nochmal genauer nachgefragt: Es ist so, wie vermutet: Eigener Zugang, Vorrichtung für Küche sowie abgeschlossene Einheit. Rückbau ist danach gestattet. D.h. im Umkehrschluss, dass man solange man das Haus selbst bewohnt die Türen wieder zurückbaut und dann bei Vermietung oder Verkauf wieder einbauten kann.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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