Wohnzimmer Küche im Obergeschoss

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B

Bauherrin2021

Hallo an alle,
wir planen ein dreistöckiges Haus mit Südhanglage und wollen die Aussicht in die Berge im ersten Stock nutzen. Deshalb war die Überlegung den offenen Wohnbereich (Wohnen,Essen,Küche) mit Kleiner Speisekammer und Gäste-WC in den ersten Stock zu planen. Vom Essbereich planen wir einen Zugang zur Dachterrasse, welche auf der Garage geplant ist. Schlaf-, Kinder und Badezimmer, sowie Eingangsbereich mit Garderobe befänden sich im Erdgeschoss.
Wir sehen den klaren Vorteil darin, den oberen Bereich komplett offen gestalten zu können (Statikvorteil, dass Dach trägt sich über die Außenmauern), die Aussicht mit großen Glasfronten in die Berge besser ausnutzen zu können und die Kosten für einen zusätzlichen Anbau-Balkon zu sparen. Weitere Vorteile:
- Die Schlafräume im Sommer wären kühler gelegen.
- Die anfallende Wäsche müsste nur ein Stockwerk vom Erdgeschoss in den Keller getragen werden.
- Wenn man nach hause kommt, kann die Straßenkleidung direkt im gleichen Stockwerk gewechselt werden.

Häufigstes Gegenargument von Freunde und Familien ist, dass die Lebensmitteleinkäufe hoch geschleppt werden müssten. Dies wäre allerdings für mich bisher aber der einzige Nachteil.

Welche Vor- und Nachteile seht ihr in so einer Bauweise?

Vielen Dank für Eure Ideen!
Beste Grüße
 
Y

ypg

Ihr hättet keine Gartenanbindung. Das wäre für mich ein großer Nachteil.
Da ein Ausblick für mich weniger Prio als Tagesablauf hätte, würde ich den Schlafräumen (Kinderzimmer) den tollen Ausblick gönnen, eventuell mit einer Galerie zum Lesen oder so. Während des Tageswerks in der Küche hätte man eh kaum Zrit für Ausblicke, abends wird TV gesehen.
Aber das mag meine persönliche Meinung sein. Soll ja welche geben, die ewig nach draußen schauen. Ich hab dazu keine Zeit
Kannst Du mal einen Schnitt vom Haus aufzeichnen? Was sehr ihr denn überhaupt? Berge? Und was sieht man im EG?
 
kbt09

kbt09

Vom Essbereich planen wir einen Zugang zur Dachterrasse, welche auf der Garage geplant ist.
Hat das schon ein Architekt geplant oder sind das bisher nur eure Gedanken? Wenn die Garage nämlich an der Grundstücksgrenze steht, dann müssen davon mindestens 3 m bis zur Nachbarschaftsgrenze hin unbebaut bleiben. Evtl. gibt es sonst noch Vorschriften dazu.
 
rick2018

rick2018

Wir bauen so. Küche / Essen / Wohnen im ersten Stock.
Eingang im UG. Schlafen im OG.
Den Garten haben wir so geplant dass wir diesem aus dem ersten Stock betreten können. Das Argument dass man alles einen Stock hochschleppen muss ist nicht von der Hand zu weisen.
Wir haben dies durch einen Aufzug gelöst.
Bei so einem Vorhaben unbedingt einen fähigen Architekten involvieren.
 
H

haydee

Alles hoch schleppen finde ich nicht so toll.
Auf der Garage ist man meist recht präsent. Würde mich stören.
Ein No Go ist die fehlende Gartenanbindung
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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