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ᐅ Wohnflächenberechnung Treppe


Erstellt am: 08.09.17 10:26

Plastikteil 08.09.17 10:26
Hallo liebe Auskenner,

ich bin gerade dabei eine Wohnflächen-Angabe in einer DG-Galerie Wohnung zu ermitteln.
Es lassen sich verschiedene Angaben finden, ich kann nicht wirklich herausfinden, welche in diesem Fall zutreffend ist.
In einigen Quellen heißt es, ab drei Steigungen zählt generell die Fläche der Treppe nicht zur Wohnfläche.
Es findet sich aber auch der Hinweis, daß nur die Fläche unterhalb zwei Meter Höhe nicht zur Wohnfläche zählt bzw wie bei Dachschrägen-Berechnung auch die Fläche zw. 1m und 2m zu 50 Prozent zählt.

Dann wurde mir noch zugetragen, daß wenn die Treppe unterhalb nicht gemauert ist, sondern mehr wie eine "Leiter" steht, man die Fläche ja nutzen kann, und sie in diesem Fall zur Wohnfläche gerechnet wird.

So ist es in der Wohnung, um die es geht.
Dies ist eine Raumspartreppe aus Holz, unter ihr steht eine Kommode und der Platz ist tatsächlich nutzbar.

Weiß jemand verbindlich, wie nun die Fläche unterhalb so einer Treppe berechnet wird hinsichtlich der Wohnfläche ?

Besten Dank und Grüße

ypg 08.09.17 12:56
Bauordnungen und -Richtlinien sind länderbezogen.
Wahrscheinlich bist Du beim googeln immer auf verschiedenen Landesseiten zugange, daher die Verwirrnis.
Dachschrägen und Treppen werden mW gesondert betrachtet.

Plastikteil 08.09.17 20:30
Hallo ypg und vielen Dank.
Ich habe tatsächlich nicht länderbezogen recherchiert, das habe ich jetzt nachgeholt.
Die Seite der Bayerischen Architektenkammer verweist hinsichtlich Wohnfläche-Berechnung auf die Wohnfläche-Verordnung des Bundes, anscheinend ist das also eine bundeseinheitliche Regelung.

Zum Thema Treppe finde ich dort nur "Die Fläche von Treppen mit mehr als drei Steigungen sind nicht hinzuzurechnen".

Leider habe ich die anderen Hinweise, die nach lichter Höhe unter der Treppe unterscheiden, nicht mehr gefunden.
Bin mir daher nicht 100pro sicher, ob nun wirklich Treppen-Flächen generell nicht zur Wohnfläche gehören, oder ob Treppen, die darunter freien Platz lassen (also nicht massiv gemauert ohne "Luft" darunter), anders gesehen werden.

ypg 08.09.17 22:04
Willst Du eine Wohnung kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten?

Meine Meinung:

Bei Verkauf ist der genaue Qm quasi uninteressant, da der Marktwert den Preis macht.

Sind wir in der Vermietung bei einer Raumspartreppe ( 50cm/60cm Breite?) mit einer steilen Neigung?

Volle Anrechnung der Quadratmeter, ob Mieter oder Vermieter
Man schreibt doch eh nur noch ca. Xy qm.... und um diesen halben Qm feilschen, der bei einer Rechnung rauskommt... mit Korinthenkackern sollte man manchmal keine Geschäfte machen [emoji12]


Gruß, Yvonne

Plastikteil 08.09.17 22:09
Wohnung verkaufen, danach soll es aus der Stadt raus gehen, vielleicht kleiner Bungalow etc.

Mein Gedanke war, ob es bei Meßungenauigkeiten möglicherweise im Nachhinein Schwierigkeiten geben könnte ...

ypg 08.09.17 22:39
Wie gesehen, so gekauft.
Du richtest Dich beim Verkaufswert eh nach Marktlage/Qm plus individuellem Aufpreis zum verhandeln.

Mach Dir mal keine Sorgen
Im Makler-Vertrag kann man Ca-Angaben tätigen.
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