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ᐅ Wird ein Bebauungsplan benötigt für das einholen von Angeboten?


Erstellt am: 06.03.2018 15:00

11ant 08.03.2018 21:45
Escroda schrieb:
Ich glaube nicht, dass die Gemeinde hier noch einen Bebauungsplan aufstellen will. Ich denke, dass Grundstück ist ab sofort nach §34 Baugesetzbuch bebaubar.
So würde ich das auch einschätzen.
Vermute ich recht, daß das Gebäude "16" der neue Kindergarten ist ?
Escroda schrieb:
Angesichts der geplanten Bebauung hätte der Grenzverlauf schon etwas gerechter ausfallen können.
Wenn ab der Straße 16 m Baumfallgrenze freizuhalten sind, sehe ich die ungleichen Grundstücksformen weniger dramatisch.

tamy.dvs 09.03.2018 07:45
Escroda schrieb:
Nach Acker sieht das aber nicht aus.

Das obere Haus (bewohnen wir auch momentan) steht seit den 70igern und ist logischerweise Bauland, sonst würde ja kein Haus stehen. Der Rest vom Garten inklusive unserer Fläche ist tatsächlich Ackerland. Ich weiß nicht wieso das so seltsam bei uns geregelt ist, ist wohl noch von früher so übernommen. Ein paar 100 Meter weiter oben (nicht auf dem Bild zu sehen) ist noch ein Nachbar, dort ist die gleiche Regelung tatsächlich auch so. Die Fläche am Haus ist Bauland, der Rest vom Garten ist Ackerland/Grünfläche.
Escroda schrieb:
Was wurde denn beschlossen? Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines B-Planes oder die Erweiterung des Innenbereichs, oder...?

Ich kann gerne die Veröffentlichung hier einmal Zitieren:
Einbeziehungssatzung für den Bereich XY - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(...Betrifft Flurnummern XY, also unsere + die Fläche vom neuen Kindergarten....)
Die Einbeziehungssatzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung zwischen der bestehenden Bebauung sicherstellen und die Errichtung eines Waldkindergartens im nordwestlichen Bereich regeln.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.
Escroda schrieb:
Ich will ja keine Zwietracht unter den Geschwistern säen, sieht aber so aus, als hätte allein dein Bruder die neue Grenzziehung mit dem Vermessungsamt besprochen.
11ant schrieb:
Wenn ab der Straße 16 m Baumfallgrenze freizuhalten sind, sehe ich die ungleichen Grundstücksformen weniger dramatisch.

Nein nein, das war schon so abgesprochen, wie 11ant schon sagt, war das so gedacht wegen der Baumfallgrenze. Und so war die einzige Möglichkeit das vererbte Grundstück wirklich 50/50 aufzuteilen, so dass zwei einzelne Häuser hin passen können. Vorne an der Straße direkt dürfen wir ja sowieso leider nicht bauen. Man muss dazu sagen, dass mein Teil hinten raus etwas breiter ist und ich auch noch eine lange Zacke unten habe, die es ausreichend groß macht. Direkt in der Mitte gerade durch teilen, ging leider nicht.

Ich kann nur sagen, dass das Bauamt vor ca einem Jahr zu uns mündlich bei einem Termin gesagt hat, dass der ganze Prozess von Ackerland zum Bauland ca. ein Jahr dauern wird (was jetzt fast rum ist).
11ant schrieb:
So würde ich das auch einschätzen.
Vermute ich recht, daß das Gebäude "16" der neue Kindergarten ist ?
Nein tatsächlich nicht, aber links daneben direkt, aber noch auf dem Grundstück (war vorher ebenfalls Ackerland). Das Gebäude 16 ist ein altes Gebäude der Stadt, ein Vereinsheim.

Escroda 09.03.2018 08:07
tamy.dvs schrieb:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Müsste eigentlich § 3 sein.
tamy.dvs schrieb:
Einbeziehungssatzung
Na also. Kein Bebauungsplan. Euer Grundstück wird durch Satzung zum Innenbereich erklärt (§34 (4) 2 oder 3, Baugesetzbuch). Gab es zwischenzeitlich keine weiteren diesbezüglichen öffentlichen Bekanntmachungen? Wenn der KiGa schon steht oder sich im Bau befindet, müsste die Satzung bereits rechtskräftig sein.

tamy.dvs 09.03.2018 08:48
Escroda schrieb:
Müsste eigentlich § 3 sein.

Kann leider nur das abschreiben was da steht, ich kenne mich leider absolut null im Baubereich aus zu meiner Schande. 😀 Das soll sich natürlich ändern.
Escroda schrieb:
Na also. Kein Bebauungsplan. Euer Grundstück wird durch Satzung zum Innenbereich erklärt (§34 (4) 2 oder 3, Baugesetzbuch). Gab es zwischenzeitlich keine weiteren diesbezüglichen öffentlichen Bekanntmachungen? Wenn der KiGa schon steht oder sich im Bau befindet, müsste die Satzung bereits rechtskräftig sein.
Ach quatsch wirklich!? In Vorgesprächen bei Firmen wurde immer Grundsätzlich ein Bebauungsplan verlangt sobald wir gesagt haben in welcher Stadt wir bauen wollen! Das heißt im Prinzip wir müssen nur auf die nächste Bekanntmachung warten und ab dann haben wir quasi das "go"? Wo finden wir raus, welche Vorschriften wir einhalten müssen ohne Bebauungsplan?

Leider bisher nichts weiter, wir schauen fleißig seit Monaten jede Bekanntmachung in der Zeitung an, nichts dabei. Der Kiga steht tatsächlich schon, wurde mit Eilverfahren gemacht, da ein Mangel an Kindergartenplätzen war. Sind auch nur so Bauwagen, also kein richtiges Gebäude, weshalb das wohl schnell ging. Bauamt meinte zu uns, dass wir im Normalverfahren sind und der Kiga eben Sonderregelung hat und daher das Eilverfahren genießt. 🙁

Escroda 09.03.2018 10:46
tamy.dvs schrieb:
Ach quatsch wirklich!?
Ich weiß es nicht. Das Verfahren scheint mir etwas überhastet von der Gemeinde in Angriff genommen worden zu sein. §2 (1) spricht für die Aufstellung eines B-Planes, das Wort "Einbeziehungssatzung" dagegen. Die Auskunftsmüdigkeit der Behördenmitarbeiter spricht für rechtliche Unsicherheit.

Wenn deine Stadt mit allen zuständigen Gremien ausgestattet ist (Planungsamt, Bauordnungsamt), dann muss man Dir beim Planungsamt eine verbindliche Auskunft über das derzeitige Planungsrecht geben können, inkl. Verfahrensstände von eventuell noch laufenden Verfahren, und beim Bauordnungsamt, welche sonstigen Vorschriften für dein Bauvorhaben zu beachten sind (BayBO, Nachbarschaftsrecht, Vermessungs- und Katastergesetz, Waldgesetz, ...).

Nach deinem Zitat ist ja mindestens die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung vom Stadtrat beschlossen worden. Danach müsste der Beschluss zur Offenlage der Satzung folgen oder bereits gefolgt sein und nach einem Monat der Satzungsbeschluss. Ob parallel dazu noch die Aufstellung eines B-Plans beschlossen wurde ist möglich, wenn auch unwahrscheinlich.
tamy.dvs schrieb:
In Vorgesprächen bei Firmen wurde immer Grundsätzlich ein Bebauungsplan verlangt sobald wir gesagt haben in welcher Stadt wir bauen wollen!
Die Firmen werden kaum über alle laufenden Verfahren in der Umgebung informiert sein. Die fordern einfach mal die Standardunterlagen vom Bauherren. Finde heraus, welche Ämter für Dich planungs- und bauordnungsrechtlich zuständig sind und frage dort nochmal genau nach.
tamy.dvs schrieb:
Sind auch nur so Bauwagen, also kein richtiges Gebäude, weshalb das wohl schnell ging.
Auch die Aufstellung von "fliegenden Bauten" ist so ohne weiteres im Außenbereich nicht erlaubt. Ist vermutlich nicht ganz korrekt gelaufen, weswegen man sich jetzt sehr bedeckt hält.
tamy.dvs schrieb:
dass wir im Normalverfahren sind
Was auch immer das sein soll?
tamy.dvs schrieb:
Sonderregelung
... heißt bei uns "Kölscher Klüngel"
einbeziehungssatzunggebäudeackerlandbaulandbaugesetzbuchgrundstückbaumfallgrenzegartenbauamtvorschriften