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ᐅ Wird ein Bebauungsplan benötigt für das einholen von Angeboten?


Erstellt am: 06.03.2018 15:00

ypg 06.03.2018 17:33
tamy.dvs schrieb:
oder existiert dieser wirklich erst nach der tatsächlichen Umwandlung in Bauland?

Puuuh, ehrlich? Das kann dauern. Und wenn ein Amt sagt, Sommer, eventuell Spätsommer, so kann das auch Herbst bedeuten. Welches Jahr ist ungewiss.
Ausserdem muss ja auch noch die Erschliessung durchgeführt werden, da wird erstmal ausgeschrieben, ausgewählt, und bis der Bautrupp anrollt, kann es Frühjahr werden ...
könnte es genauer wissen 🙂

11ant 06.03.2018 19:24
tamy.dvs schrieb:
Dort wurde jetzt ein Kindergarten errichtet, weshalb wir jetzt das Glück haben, dass ein Teil des Grundstücks zum Bauland wird.
Grundstücke werden eher nicht nur teilweise zu Bauland, es sei denn, sie bestünden aus mehreren Flurstücken. Der Kindergarten ist ein interessanter Anknüpfungspunkt: wurde dafür ein Bebauungsplan aufgestellt oder wurde das Gebiet eines bestehenden Bebauungsplanes um betroffene Flurstücke erweitert ? - gibt es dort überhaupt Bebauungspläne, oder ist ggf. das ganze Dorf ein §34-Gebiet ?

Mein Eindruck ist, hier wurde auf der Ebene des Flächennutzungsplanes der Bau des Kindergartens ermöglicht (durch Baulandwidmung) und um Klagen zu vermeiden die Nachbargrundstücke "mitgenommen". Einen Hinweis, daß die Gemeinde überhaupt einen eigenen Drang zu einer Baugebietserschließung empfände, lese ich hier nicht heraus. Insofern lese ich die Angabe der Verfahrensdauer sehr im Konjunktiv (gerechnet ab da, wann wir denn überhaupt wollen würden).

Ich könnte mir also gut vorstellen, daß die Gemeinde auf eine Bauvoranfrage antworten wird: "bestell´ (und bezahl´) erst´mal schön, daß wir eine Straße bis an Dein Grundstück ausbauen, bebauen darfst Du es dann nach §34, also eingeschossig wie der Kindergarten, mit Satteldach gleicher Neigung, Grenzabstände nach Landesbauordnung, Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl nicht vorgegeben".

Escroda 06.03.2018 19:42
tamy.dvs schrieb:
Das treffen wurde vom Bauamt veranlasst.
Die haben Euch angerufen, ob ihr vielleicht Lust habt, mal auf einen Kaffee vorbeizuschauen, was ihr dann auch getan habt. Dann hat einer eine Karte rausgeholt und gesagt, der Acker da wird jetzt zu Bauland, fragen Sie nächstes Jahr nochmal nach. Und jetzt, wo ihr nachgefragt habt, sagt einer, vielleicht geschieht etwas im April und ein anderer, vielleicht geschieht etwas im Spätsommer ...

Ich weiß nicht, wie eure Behörde organisiert ist. Welches Amt und welcher Sachbearbeiter für was zuständig ist. Aber irgendjemand muss ja ein konkretes Anliegen vorgebracht haben. Das Bauamt ist meistens für Baugenehmigungen zuständig. Das Liegenschaftsamt für den An- und Verkauf von Grundstücken. Das Planungsamt für die Entwicklung von Bauland. Je nach Gemeindegröße befinden sich die Behörden zudem in unterschiedlichen Orten (Gemeinde, Stadt, Kreis). Mit wem habt ihr denn gesprochen und was wollte der von euch?

Üblicherweise durchläuft ein Acker auf dem Weg zum Bauland noch mindestens zwei Entwicklungsstufen, Bauerwartungsland und Rohbauland. Zum Bauerwartungsland wird der Acker, indem die Fläche im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen wird oder die Gemeinde eine Änderungsabsicht desselben verkündet oder Außenbereichsflächen zu Innenbereichsflächen erklärt. Bauerwartungsland wird zu Rohbauland durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Und Rohbauland wird zu Bauland, wenn die Erschließung gesichert ist.
tamy.dvs schrieb:
Dort wurde jetzt ein Kindergarten errichtet, weshalb wir jetzt das Glück haben, dass ein Teil des Grundstücks zum Bauland wird.
Wer sagt das? Ob das Grundstück bebaubar ist, regeln die §§30-35 Baugesetzbuch. Grundvoraussetzung ist immer, dass die Erschließung gesichert ist. Ist sie das? Ist das Grundstück von einer öffentlichen Straße erreichbar? Liegen Ver- und Entsorgungsleitungen bis ans Grundstück?

Nordlys 06.03.2018 21:23
Erschliessung, das könnte man auch selbst organisieren und zahlen. Weg, Rohre. Leitungen.
Was hat die Gemeinde geändert? Den F Plan? Das ist dann Bauerwartungsland. Stellt sie B Plan auf, wegen der Kita? Steht der schon? Mein Rat, da Du hier sehr unklar und das meint sehr unkundig vorträgst, bitte gönn Dir einen Berater, der sich auskennt. Oder benutze selbst Begriffe präzise. Wo sind wir? F Plan? B Plan? Wer erschliesst? 34 er Bebauung oder klassisch mit Geschossflächenzahl etc.? Ist schon was aufgestellt und veröffentlicht, es müssen nur noch Einspruchs und Auslegungsfristen beachtet werden? Oder will man was aufstellen und sich im Sommer erst den Beschluss besorgen? Karsten

tamy.dvs 07.03.2018 09:31
Ohje hab nicht gedacht dass das so verwirrend ist und so einen Umfang nimmt, damit habe ich jetzt gar nicht gerechnet! 😉

Also vielleicht muss ich kurz was dazu sagen, um vielleicht etwas zu "entwirren".
Die Gemeinde ist natürlich nicht auf uns zu gekommen von wegen "Habt ihr Lust zu bauen, wir machen Bauland draus", sondern mein Bruder hat vor 2-3 Jahren schon angefragt ob die Möglichkeit irgendwann besteht, dass es mal zum Bauland umgewandelt wird. Dazu habe ich noch eine enge Verwandte, die im Stadtrat mehr oder weniger aktiv ist und dadurch viel mitbekommen hat und gute Kontakte hat (daher weiß ich auch, dass es im April oder Juni umgewandelt werden soll).

Durch diese Anfrage in der Vergangenheit hat sich das eben so ergeben, dass uns im Zuge des neuen Kindergartens zugesichert wurde, dass wir einen Teil vom Grundstück bebauen dürfen. Es ist tatsächlich nur ein Teil und nicht das gesamte Grundstück. Das ganze wurde letztes Jahr im März auch schon im Lokalanzeiger bei den Beschlüssen von der Stadt veröffentlicht, auch mit Markierungen des zukünftigen Baulandes von unserem Grundstück.

Der Teil vom Grundstück, der umgewandelt wird, ist tatsächlich das Stück zwischen dem Kindergarten und dem einzigen Nachbarn, daher auch nur dieses Stück (ca. 2000 qm gesamt), der Rest bleibt weiter Ackerland. Somit auch direkt an einer erschlossenen Straße, wir müssen nur noch die paar Meter zu unserem Grundstück übernehmen (dabei geht es um wenige Meter).

Bei dem Termin im Bauamt im letzten Jahr wurde uns schon vorab gesagt, dass wir ziemlich frei sind in der Gestaltung, da um uns rum nicht viel ist und die zwei Häuser die direkt daneben stehen sehr unterschiedlich sind. Das was wir bisher wissen ist, dass wir die Baumfallgrenze beachten müssen und maximal 3 Stockwerke hoch sein dürfen. Da wird es aber sicherlich noch ein paar andere Dinge geben, das weiß ich.
Ich habe gestern in den Unterlagen vom Notar noch einmal nach gesehen und er redet bereits von Bauerwartungsland, ich denke er wird da ja noch andere Quellen haben. Nächste Woche habe ich dort wieder einen Termin (bzgl. Grundbucheintrag des Grundstücks), vielleicht bringe ich da noch etwas in Erfahrung..

Es eilt nicht bei uns, ich Fände nur die Idee nicht schlecht, ein bisschen "Vorarbeit" zu machen, so dass wir spätestens Anfang nächstes Jahr direkt loslegen können nachdem eben die Zusicherung da ist, dass es in den nächsten Wochen/Monaten Bauland sein soll und Straße, Kanal etc. alles vorhanden ist. Aber ich denke, da warte ich lieber einfach ab nachdem da doch mehr dran hängt. Wenn es am Ende erst in einem Jahr klappt oder später wäre das auch kein großer Beinbruch.

Danke auf jeden Fall für die vielen Hilfreichen Beiträge bis jetzt, hat mir schon sehr geholfen.
Und ihr merkt selber, ich bin komplett neu in dem Thema, daher auch meine Unbeholfenheit, die hoffentlich nicht lange andauert. Ich werde mich auf jeden Fall nochmal ans Bauamt klammern und versuchen ein paar Informationen zu bekommen. Vielleicht lag es an der Sachbearbeiterin. Ich hatte nur Angst, dass zu vieles Nachfragen am Ende zum Nachteil wird. Aber vielleicht wäre es doch nicht verkehrt noch einmal anzufragen!

Viele Grüße

kaho674 07.03.2018 09:45
Das klingt ja super. So schnell kann man reich werden, wenn man Glück hat.
Da Ihr anscheinend recht frei in der Planung seid, ist jetzt die richtige Zeit, sich Millionen von Katalogen der Hausanbieter schicken zu lassen. 😀
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