W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Werkvertrag vom Fachmann prüfen lassen


Erstellt am: 06.05.2015 00:36

Bauexperte 07.05.2015 14:29
laemat schrieb:

zufrieden Bauexperte?
Aber weder Besitzer noch Eigentümer des sich im Bau befindlichen Einfamilienhaus, gelle ?

Grüße, Bauexperte

Voki1 07.05.2015 14:58
Bauexperte schrieb:
Aber weder Besitzer noch Eigentümer des sich im Bau befindlichen Einfamilienhaus, gelle ?

Grüße, Bauexperte


Naja, zunächst geht es hier ja um den Status, wer denn wen anders vom Hof jagen darf. Das ist der Eigentümer oder der berechtigte Besitzer. Das auf dem Grundstück errichtete Gewerk gehört zu jeder Zeit dem Eigentümer des Grundstückes, da es mit dem Grundstück fest verbunden und somit wesentlicher Bestandteil desselben ist.

Es wäre schon befremdlich, wenn der Grundstückseigentümer nun den den Ablauf der Baumaßnahme stören würde (was oft genug vorkommt). Aus diesem Grunde bauen viele Unternehmer nur dann, wenn sie (natürlich nur im Ernstfall) jedwede Person vom Grundstück, mithin von der Baustelle fernhalten können. Durch die Übertragung des "Hausrechtes" darf der Unternehmer dann also auch Dritte am Zutritt hindern.

Jetzt würde mich aber noch eine Erhellung folgenden Zitates stark interessieren:
laemat schrieb:
Wenn ich dem Bauherren und dem Bausachverständigen jeder Zeit Zutritt gewähre wozu braucht der Bauträger dann noch Hausrecht? Wenn ich als Bauherr den Bau durch unsachgemäße Handlungen verzögere, gibt es einschlägige Paragraphen im Baugesetzbuch, das Hausrecht hilft euch dabei überhaupt nicht.

Wenn diese Quellen so einschlägig sind, dann sollte sich der Verweis hierauf auch belegen lassen. Wo genau lässt sich das erkennen? Ich kenne auch den Begriff "unsachgemäße Handlungen" so gar nicht und vermag das gar nicht so auszulegen.

Und mal angenommen, Du bekommst über § 280 I Baugesetzbuch so irgendwie die Kurve, wer soll denn dann (bei rechtlichem Dürfen) entscheiden, ob die Handlung (also auch Unterlassung) des Eigentümers auch die Kausalitätsanforderungen erfüllt und die Pflichtwidrigkeit vorhanden ist. Bestimmt interessant, was da jetzt so kommt.

laemat 07.05.2015 15:27
Die Diskussion zeigt doch eigentlich nur, warum jeder Bauherr gut beraten ist sich einen Bausachverständigen an die Seite zu holen
Warum wir überhaupt über das Thema diskutieren, es gibt doch schon ein Urteil, dass die unwiderrufliche Übertragung des Hausrechtes für nichtig erklärt.

"Die Klausel stellt einen Verstoß gegen § 309 Nr. 2 Baugesetzbuch dar. Sind (wie hier etwa in § 3 Nr. 5) Abschlagszahlungen vorgesehen, muss der Bauherr auch die Möglichkeit haben, die vertragsgemäße Erbringung des maßgeblichen Bautenstands persönlich überprüfen zu können. Nur so kann er darüber urteilen, ob ihm ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 Baugesetzbuch zusteht. Dessen Einschränkung besteht darin, dass der Bauunternehmer dazu um Erlaubnis ersucht werden muss. Er hat es damit in der Hand, ob der Bauherr das Recht ausüben kann."

Womit wir wieder beim Thema wären.
Voki1 schrieb:
Wenn diese Quellen so einschlägig sind, dann sollte sich der Verweis hierauf auch belegen lassen

Was soll denn immer diese Erbsenzählerei....jede Schadensersatzforderung ist ein Einzelfall und muss auch so behandelt werden. nicht umsonst beschäftigen wir hier hochbezahlte Juristen...

EveundGerd 07.05.2015 15:28
Bauexperte schrieb:
Voki - ich lehn´ mich dann mal zurück und genieße den nachmittäglichen Kaffee

Grüße, Bauexperte

Ich schließe mich Dir an. Der Kaffee ist prima.

Bauexperte 07.05.2015 16:27
Voki1 schrieb:

Das auf dem Grundstück errichtete Gewerk gehört zu jeder Zeit dem Eigentümer des Grundstückes, da es mit dem Grundstück fest verbunden und somit wesentlicher Bestandteil desselben ist.
Das ist mir schon klar; ich hätte (mal wieder) nicht so verkürzen sollen ops:

Grüße, Bauexperte

Bauexperte 07.05.2015 16:43
laemat schrieb:

... es gibt doch schon ein Urteil, dass die unwiderrufliche Übertragung des Hausrechtes für nichtig erklärt.
Um welches Urteil handelt es sich dabei? Du hast leider versäumt, die Quelle zu nennen.

Grüße, Bauexperte
grundstückbaugesetzbuchunternehmerübertragungurteil