ᐅ Baudirekt Erfahrungensberichte zu dem Unternehmen
Erstellt am: 21.08.10 20:09
biggy schrieb:
Gibt es eigentlich aktuelle Bauherren die gerade mit Baudirekt bauen ?
Ist das immer noch so wie in den anfänglichen Beiträgen, oder war das ganze doch nur eine Ausnahme Hallo,
aufmerksam die Beiträge lesen und sich das Wichtige zu Herzen nehmen !!
Werbung, BAX, tolle Bilder, Bewertungsbögen über Handwerker etc. ersetzen keinen gesunden Menschenverstand und sind immer teuer, wenn fachunkundiges Personal beteiligt wird !!
- Fertigstellungstermin schriftlich vereinbaren
- ALLE Unterlagen vor Unterschrift durch Fachanwälte prüfen lassen !
(ist immer das Geld wert!)
- ALLE Abweichungen von den Grundangeboten / Referenzlisten
schriftlich bestätigen lassen
- ALLE Abweichungen müssen ausgeschrieben sein !! kontrollieren !!
- Vertrauen ist gut-Kontrolle IMMER besser
- lasst euch doch mal VOR Ausschreibung alle Unterlagen zur Ansicht
vorlegen
- solltest es dennoch zum Bau kommen wird die VOB eure Bibel !
- ALLES schriftlich durch die Bauleitung festhalten lassen (Mängel etc.)
gerade während der Bauphase!!
- GANZ wichtig: immer schön die 10% Sicherheitsleistung+5%Bürgschaft
einbehalten-bis zur vollständigen Abnahme des Gewerkes.
- wer vorher zahlt bereut hinterher.
- ein Handwerker der Geld will ist motivierter bei der Mangelbeseitigung
als der, der alles hat und euch als lästig empfindet!!!
- keine Termine mündlich vereinbaren!!
- wenn ein Haus von der "Stange" gewünscht ist, dann kann das klappen,
wenn spezielle Dinge abgeändert werden und ihr dann die zusätzlichen
Kosten seht, lohnt sich mit Sicherheit ein Vergleich mit anderen
Unternehmen !!
- Golf ist eben auch nicht gleich Golf
Zur Fragestellung:
viel Erfolg
B
Bauexperte18.04.11 19:45Hallo Lo thar,
bei allem Verständnis für Deine Situation: schreien hilft nicht, auch nicht mit Großbuchstaben.
Es ist schön, dass Du Dir den § 5 des Grundgesetzes heraus gesucht hast, im Internet gelten jedoch noch andere Spielregeln und deshalb muß sich der Betreiber dieses Forums vor Schadensersatzklagen schützen und von Dir die Bestätigung einfordern, dass Deine Aussagen hier im Forum alle der Wahrheit entsprechen; hierzu wird er Dich in Kürze kontaktieren. Bis zum Eintreffen Deiner persönlich unterzeichneten Eidesstattlichen Erklärung (ESE) beim Betreiber habe ich Deinen Beitrag inaktiv gesetzt.
Sobald die ESE vorliegt, wird Dein Beitrag – gekürzt um die, ich möchte meinen, aus Deiner Situation heraus unglücklich gewählten Anschuldigungen gegen den Forumsbetreiber – wieder aktiv gesetzt. Dieses Forum wurde nicht gegründet, schwarzen Schafen den Weg zu bereiten – das gilt im Übrigen für beide Seiten der Medaille – sondern potenzielle Bauherren auf mögliche/tatsächliche Unstimmigkeiten im Auftreten unterschiedlicher Anbieter hinzuweisen. Dass im Forum nicht wahllos gelöscht wird, solltest Du daran erkennen, dass Deine weitestgehend sachlichen Beiträge weiterhin sichtbar sind.
Freundliche Grüße
bei allem Verständnis für Deine Situation: schreien hilft nicht, auch nicht mit Großbuchstaben.
Es ist schön, dass Du Dir den § 5 des Grundgesetzes heraus gesucht hast, im Internet gelten jedoch noch andere Spielregeln und deshalb muß sich der Betreiber dieses Forums vor Schadensersatzklagen schützen und von Dir die Bestätigung einfordern, dass Deine Aussagen hier im Forum alle der Wahrheit entsprechen; hierzu wird er Dich in Kürze kontaktieren. Bis zum Eintreffen Deiner persönlich unterzeichneten Eidesstattlichen Erklärung (ESE) beim Betreiber habe ich Deinen Beitrag inaktiv gesetzt.
Sobald die ESE vorliegt, wird Dein Beitrag – gekürzt um die, ich möchte meinen, aus Deiner Situation heraus unglücklich gewählten Anschuldigungen gegen den Forumsbetreiber – wieder aktiv gesetzt. Dieses Forum wurde nicht gegründet, schwarzen Schafen den Weg zu bereiten – das gilt im Übrigen für beide Seiten der Medaille – sondern potenzielle Bauherren auf mögliche/tatsächliche Unstimmigkeiten im Auftreten unterschiedlicher Anbieter hinzuweisen. Dass im Forum nicht wahllos gelöscht wird, solltest Du daran erkennen, dass Deine weitestgehend sachlichen Beiträge weiterhin sichtbar sind.
Lo thar schrieb:Dann sollte es kein Problem für Dich sein, die in Bälde vom Betreiber angeforderte ESE auszufüllen, persönlich zu unterschreiben und an den Betreiber zu retournieren; Dein Account wird nicht gesperrt, sofern Du wieder zu mehr Sachlichkeit zurückfindest.
Nachdem wir nun eine "Verwarnung" bekommen haben und auch auf die Gefahr hin, dass nun der Zugang gesperrt wird, wir bleiben bei allen Aussagen.
Freundliche Grüße
@Bauexperte..
"zu Schutz vor eventuellen Schadensersatzklagen".
Zitat
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2002 - 17 U 97/02
Ein Unternehmer muss sich eine der Wahrheit entsprechende Beanstandungen an seiner Leistung grundsätzlich gefallen lassen und kann deshalb keinen Schadenersatz verlangen.
Einen Schadenersatz wegen Geschäftsschädigung könnte ausserhalb eines Wettbewerbsverhältnis nur dann verlangt werden, wenn die Information wahrheitswidrig oder als reine Schmähekritik dargestellt wird.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Bauherr darf in satirischer Form öffentlich auf Baumängel aufmerksam machen. Wenn die Kritik nicht überzogen oder sittenwidrig ist, muß er keinen Schadenersatz zahlen. Dies geht aus einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt hervor. Voraussetzung ist allerdings, daß der Bauherr die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß informiert
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Bauplaners ab. Ein unzufriedener Bauherr hatte sich über die schleppende Beseitigung von Baumängeln geärgert. Er stellte daher vor dem Grundstück ein Schild mit der Inschrift auf «J. Bauplanung, Besichtigung der Baumängel hier». Der Unternehmer sah darin einen rufschädigenden Eingriff in seinen Gewerbebetrieb und verlangte Schadenersatz. Die Frankfurter Richter winkten jedoch ab. Der Bauherr habe in noch vertretbarer Form seinem berechtigten Ärger Luft gemacht und dabei die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten.
Zitat Ende
Wir haben und würden auch, wenn die beteiligten Firmen "Müller, Meier, Schulz" heißen würden, nur Fakten genannt. Von Schmähe und Verunglimpfung distanzieren wir uns deutlich !!
Wer im Internet keine Kritik lesen möchte, sollte auch dem entsprechend keine Plattform bieten.
Sachliche Ausführungen zu/über Planungs-und Ausführungsfehler (Pfusch) sind ein wesentlicher Bestandteil objektiver Berichte.
"zu Schutz vor eventuellen Schadensersatzklagen".
Zitat
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2002 - 17 U 97/02
Ein Unternehmer muss sich eine der Wahrheit entsprechende Beanstandungen an seiner Leistung grundsätzlich gefallen lassen und kann deshalb keinen Schadenersatz verlangen.
Einen Schadenersatz wegen Geschäftsschädigung könnte ausserhalb eines Wettbewerbsverhältnis nur dann verlangt werden, wenn die Information wahrheitswidrig oder als reine Schmähekritik dargestellt wird.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Bauherr darf in satirischer Form öffentlich auf Baumängel aufmerksam machen. Wenn die Kritik nicht überzogen oder sittenwidrig ist, muß er keinen Schadenersatz zahlen. Dies geht aus einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt hervor. Voraussetzung ist allerdings, daß der Bauherr die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß informiert
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Bauplaners ab. Ein unzufriedener Bauherr hatte sich über die schleppende Beseitigung von Baumängeln geärgert. Er stellte daher vor dem Grundstück ein Schild mit der Inschrift auf «J. Bauplanung, Besichtigung der Baumängel hier». Der Unternehmer sah darin einen rufschädigenden Eingriff in seinen Gewerbebetrieb und verlangte Schadenersatz. Die Frankfurter Richter winkten jedoch ab. Der Bauherr habe in noch vertretbarer Form seinem berechtigten Ärger Luft gemacht und dabei die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten.
Zitat Ende
Wir haben und würden auch, wenn die beteiligten Firmen "Müller, Meier, Schulz" heißen würden, nur Fakten genannt. Von Schmähe und Verunglimpfung distanzieren wir uns deutlich !!
Wer im Internet keine Kritik lesen möchte, sollte auch dem entsprechend keine Plattform bieten.
Sachliche Ausführungen zu/über Planungs-und Ausführungsfehler (Pfusch) sind ein wesentlicher Bestandteil objektiver Berichte.
B
Bauexperte16.05.11 11:55Hallo Lo thar,
Zunehmend ist das Internet ein Fluch – im von Dir zitierten Urteil lassen sich seitens der beteiligten Richter alle Fakten auf deren Wahrheitsgehalt überprüfen. Diese Möglichkeit hat der Forumsbetreiber nicht, woher soll er denn wissen, dass Deine Angaben auf der reinen Wahrheit basieren und nicht der Feder eines fehlgesteuerten Wettbewerbers? Versäumt es der Forumsbetreiber, Deine Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen, wird er per Gesetz schadensersatzpflichtig.
Freundliche Grüße
Lo thar schrieb:Dann frage ich mich, weshalb Du die vom Forumsbetreiber angeforderte ESE nicht eingereicht hast?
Wir haben und würden auch, wenn die beteiligten Firmen "Müller, Meier, Schulz" heißen würden, nur Fakten genannt. Von Schmähe und Verunglimpfung distanzieren wir uns deutlich !!.
Zunehmend ist das Internet ein Fluch – im von Dir zitierten Urteil lassen sich seitens der beteiligten Richter alle Fakten auf deren Wahrheitsgehalt überprüfen. Diese Möglichkeit hat der Forumsbetreiber nicht, woher soll er denn wissen, dass Deine Angaben auf der reinen Wahrheit basieren und nicht der Feder eines fehlgesteuerten Wettbewerbers? Versäumt es der Forumsbetreiber, Deine Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen, wird er per Gesetz schadensersatzpflichtig.
Lo thar schrieb:Es ist richtig, dass dieses Forum von Berichten von Bauherren – schlechten wie guten – lebt, das bedeutet aber nicht, dass unser Forumsbetreiber eine Glaskugel besitzt, welche ihn in die Lage versetzt die Wahrheit von der Lüge zu unterscheiden. Wenn Deine Intention der Wahrheit entspricht, dann sollte es Dir doch ein Leichtes sein, diese mittels der angeforderten ESE zu belegen und damit potenziellen Bauherren objektive Berichte an die Hand zu geben?
Wer im Internet keine Kritik lesen möchte, sollte auch dem entsprechend keine Plattform bieten. Sachliche Ausführungen zu/über Planungs-und Ausführungsfehler (Pfusch) sind ein wesentlicher Bestandteil objektiver Berichte
Freundliche Grüße
MWT schrieb:
Gestern ist uns endlich unsere Baugenehmigung (Antrag in der zweiten Februarwoche eingereicht) zugegangen. Es wird also hoffentlich nicht mehr lange dauern bis zum Baubeginn.
Wir werden dann über unsere Erfahrungen berichten.Und? Schon losgelegt mit dem Bau?Bin noch ganz am Anfang der Planungen. Möchte nächste Woche ein Grundstück kaufen. Ich dachte, wenn ich nun alles in die Wege leite, ich drei Monate später mit dem Bau beginnen kann.
Der Baudienstleister will dann 7 Monate mit dem Bau brauchen.
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