Werkvertrag mit Finanzierungsklausel

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L

Liloh

Hallo zusammen,

um uns einen Baubeginn möglichst noch in diesem Jahr zu sichern und an einer befristeten Aktion der Hausbaufirma teilzunehmen (KFW-55-Haus anstatt KfW-70-Haus für den Preis des KfW-70-Hauses), bot uns unser Berater an, einen Werkvertrag mit Finanzierungs- und Grundstücksklausel abzuschließen.

Die Finanzierungsklausel lautet folgendermaßen:
"Weiterhin steht dem Auftraggeber das Recht eines kostenfreien Rücktritts bis zum [Datum] von diesem Vertrag zu für den Fall, dass die Finanzierung bis zu diesem Zeitpunkt nicht zustande kommt. Aus dem schwebend unwirksamen Werkvertrag wird nach Ablauf der im vorangegangenen Satz genannten Frist automatisch ein wirksamer Werkvertrag. Der Bauherr wird die Bemühungen der Finanzierung aktiv betreiben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rücktritt gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu erklären."

Ist so eine Klausel üblich und unbedenklich oder eher kontraproduktiv, da man ja auf jeden Fall auf die Finanzierung angewiesen ist und dann evtl. mit höheren Konditionen rechnen muss?

Vielen Dank für Eure Antworten!
 
B

Bauexperte

Hallo,

um uns einen Baubeginn möglichst noch in diesem Jahr zu sichern und an einer befristeten Aktion der Hausbaufirma teilzunehmen (KfW-55-Haus anstatt KfW-70-Haus für den Preis des KfW-70-Hauses), bot uns unser Berater an, einen Werkvertrag mit Finanzierungs- und Grundstücksklausel abzuschließen.
Es ist hier schon häufig geschrieben worden: KEIN Anbieter hat etwas zu verschenken und das Angebot KFW 55 preisneutral zu Kfw 70 kann ich kaum glauben, da wir hier - abhängig vom Bausystem - über Mehrkosten bis zum 5-stelligen Bereich reden

Ist so eine Klausel üblich und unbedenklich oder eher kontraproduktiv, da man ja auf jeden Fall auf die Finanzierung angewiesen ist und dann evtl. mit höheren Konditionen rechnen muss?
In gewissen Situationen ist es hilfreich für den "Bauch" des Bauherren, eine solche Klausel in den Vertrag aufnehmen zu lassen; in manchen - wie öffentlichen Mitteln - sogar Pflicht des Auftragnehmers. Welche davon auf Dich zutrifft, mußt Du selbst beantworten. Du mußt auf das einzutragende Datum achten - halte vor Unterschrift Rücksprache mit Deinem Finanzierer, welche Frist ihm angemessen erscheint. Wenn dann noch das Rücktrittsrecht - exakt wie beschrieben - in den Vertrag aufgenommen wird, sehe ich keine Probleme - der Verkäufer wird sich freuen

Generell halte ich von solchem Vorgehen nicht viel und rate - bis auf handverlesene Ausnahmen - von der Unterschrift unter Zeitdruck ab. Ihr werdet - wenn alles gut geht - noch viele Jahre in Eurem Häuschen wohnen, da sollte es im Vorfeld nicht an ein paar Wochen scheitern

Freundliche Grüße
 
H

Häuslebauer40

Die Passagen kommen mir doch bekannt vor?

Für mich liest sich das wie der Rensch-Haus Werkvertrag.

Es handelt sich nicht zufällig um deren Jubiläumsaktion?
 
L

Liloh

Hallo,




In gewissen Situationen ist es hilfreich für den "Bauch" des Bauherren, eine solche Klausel in den Vertrag aufnehmen zu lassen; in manchen - wie öffentlichen Mitteln - sogar Pflicht des Auftragnehmers. Welche davon auf Dich zutrifft, mußt Du selbst beantworten. Du mußt auf das einzutragende Datum achten - halte vor Unterschrift Rücksprache mit Deinem Finanzierer, welche Frist ihm angemessen erscheint. Wenn dann noch das Rücktrittsrecht - exakt wie beschrieben - in den Vertrag aufgenommen wird, sehe ich keine Probleme - der Verkäufer wird sich freuen

Generell halte ich von solchem Vorgehen nicht viel und rate - bis auf handverlesene Ausnahmen - von der Unterschrift unter Zeitdruck ab. Ihr werdet - wenn alles gut geht - noch viele Jahre in Eurem Häuschen wohnen, da sollte es im Vorfeld nicht an ein paar Wochen scheitern

Freundliche Grüße
Vielen Dank für Deine Antwort! Sie hat uns sehr weitergeholfen. Wir haben jetzt (zunächst) den Werkvertrag noch nicht abgeschlossen und wollen lieber erst den Rest (Grundstück, Finanzierung) sicher und in Ruhe abklären.
Nach Rücksprache mit unserer Finanzberaterin wäre eine solche Klausel kein Problem. Bei Beantragung von öffentlichen Mitteln müsste sie aber unbegrenzt sein und dürfte kein Enddatum haben (dort war bei uns zunächst der 30.09.2011 vorgesehen mit der Möglichkeit zur Verlängerung).

Viele Grüße
 
L

Liloh

Hallo,


Es ist hier schon häufig geschrieben worden: KEIN Anbieter hat etwas zu verschenken und das Angebot KfW 55 preisneutral zu KfW 70 kann ich kaum glauben, da wir hier - abhängig vom Bausystem - über Mehrkosten bis zum 5-stelligen Bereich reden

Um das zu beurteilen fehlt mir leider die Erfahrung. Vermutlich holt sich der Hausanbieter das Geld dann bei anderen Dingen (Innenausstattung o.ä.) teilweise zurück. Oder es ist vorab bereits schon teilweise einkalkuliert. Die Aktion lief auch nur sehr kurz (2 Monate), wodurch wahrscheinlich nicht viele Bauherren davon profitieren und der "Verlust" für das Unternehmen sich somit in Grenzen hält...
 
L

Liloh

Die Passagen kommen mir doch bekannt vor?

Für mich liest sich das wie der Rensch-Haus Werkvertrag.

Es handelt sich nicht zufällig um deren Jubiläumsaktion?

Hallo,

nein, es handelt sich nicht um die Aktion von Rensch-Haus. Aber anscheinend gibt es das ja bei mehreren Anbietern... Habt ihr einen Vertrag mit Klausel abgeschlossen?

Viele Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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